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Birte Anderson und Holger Krätzschel
Prozessfinanzierung
09.09.2026
Wenn zwei auf dasselbe Prozessrisiko blicken

Prozessrisiken aus richterlicher Sicht und aus der einer Prozessfinanziererin

Wie beurteilen eine Prozessfinanziererin und ein Richter die Erfolgsaussichten eines Erbrechtsprozesses? Und was können Anwältinnen und Anwälte daraus für die eigene Prozessstrategie ableiten?

Ein Erbrechtsprozess ist selten allein eine Frage der juristischen Argumentation. Bereits die Wahl des richtigen Verfahrens, die Bewertung von Beweis- und Kostenrisiken und die Qualität des eigenen Sachvortrags können entscheidend dafür sein, wie sich die Erfolgsaussichten im Laufe des Verfahrens entwickeln.

Der Beitrag von Rechtsanwältin Birte Anderson, Expertin für Prozessfinanzierung im Erbrecht, und Holger Krätzschel, Richter am Oberlandesgericht München,  nimmt deshalb einen besonderen Perspektivwechsel vor: Eine Prozessfinanziererin und ein Richter schildern aus ihrer jeweiligen Sicht, wie und wann sie Prozessrisiken bewerten, welche Faktoren dabei über die rein rechtliche Prüfung hinaus eine Rolle spielen und an welchen Punkten sich die Einschätzung im Verlauf eines Verfahrens verändern kann.

Anhand eines praxisnahen Falls aus dem Erbrecht wird der gesamte Weg vom ersten Beratungsgespräch über die Verfahrens- und Finanzierungsentscheidung bis hin zu Klage, Beweisaufnahme, Vergleich und möglichen Rechtsmitteln nachgezeichnet. Dabei wird deutlich: Prozessrisiken lassen sich nicht vollständig ausschließen – aber durch eine frühzeitige, strukturierte und mehrdimensionale Analyse erheblich besser einschätzen und reduzieren.

Ein Beitrag über den Blick auf den Erbrechtsprozess aus zwei unterschiedlichen Rollen – und darüber, warum gerade der Perspektivwechsel für die erfolgreiche Prozessführung wertvolle Impulse liefern kann.



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Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag:

Gerne stellen wir Ihnen den Beitrag aus der ZErb (September 2026) als PDF zur Verfügung.

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