Zum Inhalt springen
Kontakt Prozessfinanzierung

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Telefonische Erreichbarkeit
Rufen Sie an

Mo.-Do.: 9:00 - 17:00
Fr.: 9:00 - 16:30

T 089 58808-60
Dr. Dirk Böttger, Leiter Prozessfinanzierung
Sandra Peters- Fachanwältin für Medizinrecht
Raik Nordhausen, Prozessfinanzierer, Insolvenzrecht
Ihre Expertinnen und Experten zu den Ansprechpartnern

Wir prüfen die Finanzierbarkeit Ihrer berechtigten Rechtsansprüche

Übersenden Sie uns mit Ihrer Finanzierungsanfrage die schriftliche Darstellung Ihres Falls.

Bitte beachten Sie:

  • Streitwert mind. 100.000 € - im Insolvenzrecht mind. 50.000 €
  • Ansprüche aus dem Amts- und Staatshaftungsrecht (auch im weiteren Sinne) sowie dem Vergaberecht, Regressansprüche gegen Anwälte, Steuerberater oder Notare, Kartellrecht und Maklerrecht sind bei uns für eine Prozessfinanzierung ausgeschlossen.
Hinweis Für eine Prüfung benötigen wir (PDF-Datei):
  • Eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung des Falles
  • Einen Klageentwurf oder ein Kurzgutachten
  • Die außergerichtliche Korrespondenz (z. B. das Anspruchsschreiben)
  • Informationen zur Bonität des Anspruchsgegners (falls vorhanden)
  • Sonstige relevante Unterlagen (Gutachten, Verträge, Urteile, Beschlüsse)

Prozessfinanzierung anfragen

Sie sind*

Ihre Expertinnen und Experten für Prozessfinanzierung

Dr. Dirk Böttger, Leiter Prozessfinanzierung
Leiter Prozessfinanzierung
Dr. Dirk Böttger
Sabine Latzel, Prozessfinanziererin, Arzthaftungsrecht
Arzthaftungsrecht
Sabine Latzel
Ilona Ahrens, Prozessfinanziererin, Arzthaftungsrecht
Arzthaftungsrecht
Ilona Ahrens
Raik Nordhausen, Prozessfinanzierer, Insolvenzrecht
Insolvenzrecht
Raik Nordhausen
Birte Anderson, Prozessfinanziererin, Erbrecht
Erbrecht
Birte Anderson
Philipp Huss, Prozessfinanzierer, Insolvenzrecht
Insolvenzrecht
Philipp Huss
Wilhelm Heutz, Prozessfinanzierer, Insolvenzrecht
Insolvenzrecht
Wilhelm Heutz
Sandra Peters- Fachanwältin für Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Sandra Peters

Häufige Fragen zum Thema Prozessfinanzierung

Häufige Fragen

Ansprüche aus dem Amts- und Staatshaftungsrecht (auch im weiteren Sinne) sowie dem Vergaberecht, Regressansprüche gegen Anwälte, Steuerberater oder Notare, Kartellrecht und Maklerrecht sind bei uns für eine Prozessfinanzierung ausgeschlossen.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte sind auf eine Vielzahl von Rechtsgebieten spezialisiert, insbesondere:

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Architekten(-honorar)recht
  • Arzthaftungsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht (Zugewinnausgleich)
  • Insolvenzrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Urheberrecht
  • Vertriebsrecht
  • Versicherungsrecht

Sofern unsere Grundvoraussetzungen – Mindeststreitwert, überwiegende Erfolgsaussichten sowie Bonität des Gegners – erfüllt sind, finanzieren wir selbstverständlich auch (Zahlungs-) Ansprüche aus Rechtsgebieten, die hier nicht aufgeführt sind.

Erscheint der LEGIAL die weitere Rechtsverfolgung im Prozessverlauf als nicht aussichtsreich, z. B. aufgrund neuer Tatsachen, geänderter Rechtsprechung oder nachträglicher Illiquidität des Anspruchsgegners, kann sie die Finanzierung beenden. Eine Kündigung erfolgt im Regelfall nicht während einer laufenden Instanz. Der Anspruch wird dann auf den Mandanten zurückübertragen. Die bis dahin entstandenen Kosten übernimmt die LEGIAL jedoch selbstverständlich.

Um eine Prozessfinanzierung im Erbrecht bei der LEGIAL zu beantragen, muss Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin einen Antrag bei uns stellen. Nach Prüfung der Erfolgsaussicht melden wir uns umgehend zurück.

Rolf Wulle, Vorstand
Nico Marquardt  Leiter Vertrieb
Dr. Dirk Böttger, Leiter Prozessfinanzierung
Kontakt
In welchem Bereich können wir Ihnen weiterhelfen?