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Häufige Fragen zum Thema Prozessfinanzierung

Häufige Fragen

Ansprüche aus dem Amts- und Staatshaftungsrecht (auch im weiteren Sinne) sowie dem Vergaberecht, Regressansprüche gegen Anwälte, Steuerberater oder Notare, Kartellrecht und Maklerrecht sind bei uns für eine Prozessfinanzierung ausgeschlossen.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte sind auf eine Vielzahl von Rechtsgebieten spezialisiert, insbesondere:

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Architekten(-honorar)recht
  • Arzthaftungsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht (Zugewinnausgleich)
  • Insolvenzrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Urheberrecht
  • Vertriebsrecht
  • Versicherungsrecht

Sofern unsere Grundvoraussetzungen – Mindeststreitwert, überwiegende Erfolgsaussichten sowie Bonität des Gegners – erfüllt sind, finanzieren wir selbstverständlich auch (Zahlungs-) Ansprüche aus Rechtsgebieten, die hier nicht aufgeführt sind.

Erscheint der LEGIAL die weitere Rechtsverfolgung im Prozessverlauf als nicht aussichtsreich, z. B. aufgrund neuer Tatsachen, geänderter Rechtsprechung oder nachträglicher Illiquidität des Anspruchsgegners, kann sie die Finanzierung beenden. Eine Kündigung erfolgt im Regelfall nicht während einer laufenden Instanz. Der Anspruch wird dann auf den Mandanten zurückübertragen. Die bis dahin entstandenen Kosten übernimmt die LEGIAL jedoch selbstverständlich.

Die streitige Forderung tritt der Mandant zur Sicherung der vertraglichen Ansprüche an die LEGIAL ab.

Rolf Wulle, Vorstand
Nico Marquardt  Leiter Vertrieb
Dr. Dirk Böttger, Leiter Prozessfinanzierung
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