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Dr. Dirk Böttger, Leiter Prozessfinanzierung
Sandra Peters- Fachanwältin für Medizinrecht
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Ihre Expertinnen und Experten zu den Ansprechpartnern

Wir prüfen die Finanzierbarkeit Ihrer berechtigten Rechtsansprüche

Übersenden Sie uns mit Ihrer Finanzierungsanfrage die schriftliche Darstellung Ihres Falls.

Bitte beachten Sie:

  • Streitwert mind. 100.000 € - im Insolvenzrecht mind. 50.000 €
  • Ansprüche aus dem Amts- und Staatshaftungsrecht (auch im weiteren Sinne) sowie dem Vergaberecht, Regressansprüche gegen Anwälte, Steuerberater oder Notare, Kartellrecht und Maklerrecht sind bei uns für eine Prozessfinanzierung ausgeschlossen.

Wichtiger Hinweis für Anspruchsinhaber:

Aus berufsrechtlichen Gründen dürfen wir Sie nicht anwaltlich beraten. Eine Prüfung des Anspruchs durch uns kann daher erst erfolgen, wenn eine positive anwaltliche Einschätzung vorliegt.

Sinnvollerweise nimmt dann Ihre Rechtsanwältin/Ihr Rechtsanwalt direkt Kontakt mit uns auf.

Hinweis Für eine Prüfung benötigen wir (PDF-Datei):
  • Eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung des Falles
  • Einen Klageentwurf oder ein Kurzgutachten
  • Die außergerichtliche Korrespondenz (z. B. das Anspruchsschreiben)
  • Informationen zur Bonität des Anspruchsgegners (falls vorhanden)
  • Sonstige relevante Unterlagen (Gutachten, Verträge, Urteile, Beschlüsse)

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Ihre Expertinnen und Experten für Prozessfinanzierung

Dr. Dirk Böttger, Leiter Prozessfinanzierung
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Dr. Dirk Böttger
Birte Anderson, Prozessfinanziererin, Erbrecht
Erbrecht
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Wilhelm Heutz, Prozessfinanzierer, Insolvenzrecht
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Ilona Ahrens, Prozessfinanziererin, Arzthaftungsrecht
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Philipp Huss, Prozessfinanzierer, Insolvenzrecht
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Häufige Fragen zum Thema Prozessfinanzierung

Häufige Fragen

Ansprüche aus dem Amts- und Staatshaftungsrecht (auch im weiteren Sinne) sowie dem Vergaberecht, Regressansprüche gegen Anwälte, Steuerberater oder Notare, Kartellrecht und Maklerrecht sind bei uns für eine Prozessfinanzierung ausgeschlossen.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte sind auf eine Vielzahl von Rechtsgebieten spezialisiert, insbesondere:

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Architekten(-honorar)recht
  • Arzthaftungsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht (Zugewinnausgleich)
  • Insolvenzrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Urheberrecht
  • Vertriebsrecht
  • Versicherungsrecht

Sofern unsere Grundvoraussetzungen – Mindeststreitwert, überwiegende Erfolgsaussichten sowie Bonität des Gegners – erfüllt sind, finanzieren wir selbstverständlich auch (Zahlungs-) Ansprüche aus Rechtsgebieten, die hier nicht aufgeführt sind.

Erscheint der LEGIAL die weitere Rechtsverfolgung im Prozessverlauf als nicht aussichtsreich, z. B. aufgrund neuer Tatsachen, geänderter Rechtsprechung oder nachträglicher Illiquidität des Anspruchsgegners, kann sie die Finanzierung beenden. Eine Kündigung erfolgt im Regelfall nicht während einer laufenden Instanz. Der Anspruch wird dann auf den Mandanten zurückübertragen. Die bis dahin entstandenen Kosten übernimmt die LEGIAL jedoch selbstverständlich.

Ja, die Anfrage einer Prozessfinanzierung liegt im Aufgabenbereich der Anwältin oder des Anwalts. Sie kann nicht von Anspruchsinhabern/-inhaberinnen selbst erfolgen. Auch für die Kommunikation mit der LEGIAL als Prozessfinanzierer ist Ihr Anwalt/Ihre Anwältin zuständig.

Rolf Wulle, Vorstand
Nico Marquardt  Leiter Vertrieb
Dr. Dirk Böttger, Leiter Prozessfinanzierung
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