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Prozessfinanzierung Ansprechpartner
Wir helfen Ihnen gerne weiter
Mo.-Do.: 9:00 - 17:00
Fr.: 9:00 - 16:30
Wir prüfen die Finanzierbarkeit Ihrer berechtigten Rechtsansprüche
Übersenden Sie uns mit Ihrer Finanzierungsanfrage die schriftliche Darstellung Ihres Falls.
Bitte beachten Sie:
- Streitwert mind. 100.000 € - im Insolvenzrecht mind. 50.000 €
- Ansprüche aus dem Amts- und Staatshaftungsrecht (auch im weiteren Sinne) sowie dem Vergaberecht, Regressansprüche gegen Anwälte, Steuerberater oder Notare, Kartellrecht und Maklerrecht sind bei uns für eine Prozessfinanzierung ausgeschlossen.
- Eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung des Falles
- Einen Klageentwurf oder ein Kurzgutachten
- Die außergerichtliche Korrespondenz (z. B. das Anspruchsschreiben)
- Informationen zur Bonität des Anspruchsgegners (falls vorhanden)
- Sonstige relevante Unterlagen (Gutachten, Verträge, Urteile, Beschlüsse)
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Ihre Expertinnen und Experten für Prozessfinanzierung
Häufige Fragen zum Thema Prozessfinanzierung
Häufige FragenAnsprüche aus dem Amts- und Staatshaftungsrecht (auch im weiteren Sinne) sowie dem Vergaberecht, Regressansprüche gegen Anwälte, Steuerberater oder Notare, Kartellrecht und Maklerrecht sind bei uns für eine Prozessfinanzierung ausgeschlossen.
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte sind auf eine Vielzahl von Rechtsgebieten spezialisiert, insbesondere:
- Allgemeines Zivilrecht
- Architekten(-honorar)recht
- Arzthaftungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Zugewinnausgleich)
- Insolvenzrecht
- Kapitalanlagerecht
- Urheberrecht
- Vertriebsrecht
- Versicherungsrecht
Sofern unsere Grundvoraussetzungen – Mindeststreitwert, überwiegende Erfolgsaussichten sowie Bonität des Gegners – erfüllt sind, finanzieren wir selbstverständlich auch (Zahlungs-) Ansprüche aus Rechtsgebieten, die hier nicht aufgeführt sind.
Erscheint der LEGIAL die weitere Rechtsverfolgung im Prozessverlauf als nicht aussichtsreich, z. B. aufgrund neuer Tatsachen, geänderter Rechtsprechung oder nachträglicher Illiquidität des Anspruchsgegners, kann sie die Finanzierung beenden. Eine Kündigung erfolgt im Regelfall nicht während einer laufenden Instanz. Der Anspruch wird dann auf den Mandanten zurückübertragen. Die bis dahin entstandenen Kosten übernimmt die LEGIAL jedoch selbstverständlich.
Um eine Prozessfinanzierung im Erbrecht bei der LEGIAL zu beantragen, muss Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin einen Antrag bei uns stellen. Nach Prüfung der Erfolgsaussicht melden wir uns umgehend zurück.


