Der Medizinische Dienst Bund veröffentlichte am 30. Oktober 2025 seine Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung 2024. Demnach hat dieser im vergangenen Jahr bundesweit 12.304 fachärztliche Gutachten im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt.
In jedem 4. Fall (3.301 Fälle) wurde in den Gutachten ein Behandlungsfehler mit Schaden bestätigt, durch die Patientinnen und Patienten vorübergehend oder dauerhaft geschädigt sind. In jedem 5. Fall (2.825 Fälle) war der Fehler auch kausal für den erlittenen Schaden, welches Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist.
Dunkelziffer deutlich höher
Diese Zahlen entsprechen aber nicht dem tatsächlichen Geschehen. Die Begutachtungszahlen des Medizinischen Dienstes zeigen nur einen sehr kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Fehlergeschehens. Nach wissenschaftlichen Studien ist davon auszugehen ist, dass nur 3 Prozent aller vermeidbaren Schadensfälle nachverfolgt und statistisch erfasst werden.
Überträgt man die Ergebnisse internationaler Studien zur Patientensicherheit auf Deutschland, so werden jedes Jahr 5 Prozent der stationär behandelten Patientinnen und Patienten durch vermeidbare Behandlungsfehler geschädigt. Das wären mehr als 800.000 Betroffene. Die Kosten für erneute Eingriffe, Invalidität, Pflegebedürftigkeit oder gar Tod werden auf 15 Prozent der Krankenhauskosten geschätzt – das entspricht einem Betrag von 15 Milliarden Euro.
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Besonders gravierend: Never Events
Sogenannte Never Events sind Schadensereignisse, die eigentlich nie passieren dürften. Dazu gehören schwerwiegende Medikationsfehler, unbeabsichtigt zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen oder Verwechslungen von Patientinnen und Patienten, die zu schweren Schäden führen können. In der Jahresstatistik 2024 wurden 134 Fälle (2023: 151) dieser Art registriert.
Rund 30 Prozent aller Vorwürfe betreffen weiterhin Orthopädie und Unfallchirurgie
Sieht man sich die Verteilung der Behandlungsfehlervorwürfe auf Fachgebiete an, kann man erahnen, dass oftmals auch sehr schwerwiegende und dauerhafte Schäden entstanden sind, die das Leben der Betroffenen grundlegend verändern. Gerade in den Fachgebieten der Orthopädie und Unfallchirurgie sowie der Geburtshilfe sind die Folgen einer Schädigung für die Zukunft der Betroffenen oftmals gravierend.
Bei vorliegenden Anhaltspunkten, wie ein medizinisches Gutachten, welches einen Behandlungsfehler bestätigt, ist anzuraten, auch die juristische Seite durch einen Fachanwalt für Medizinrecht prüfen zu lassen, um abzuklären, ob Schadensersatzansprüche bestehen.
Wo kommen wir ins Spiel?
Unser Arzthaftungsteam, bestehend aus Ilona Ahrens, Sabine Latzel und Sandra Peters, kennt diese Fälle und auch die Schwierigkeiten der Finanzierung bei der Geltendmachung möglicher Behandlungsfehler – sei es im außergerichtlichen als auch gerichtlichen Bereich. Insbesondere bei schweren Schädigungen mit hohen Schadensersatzforderungen besteht bei der Durchsetzung dieser Ansprüche auch ein hohes finanzielles Risiko, basierend auf eigenen und gegnerischen Rechtsanwaltskosten, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Ein solches Risiko können und wollen viele Geschädigte in ihrer Situation oftmals nicht übernehmen.
An dieser Stelle helfen wir als Prozessfinanzierer mit einem Expertenteam im Arzthaftunsgrecht weiter. Ab einem Streitwert von 100.000 € prüfen wir die Fälle und deren Erfolgsaussichten. Sehen wir überwiegende Chancen auf einen positiven Ausgang einer juristischen Durchsetzung der Ansprüche, bieten wir die Übernahme der Prozessrisiken gegen Erhalt einer prozentualen Beteiligung an.
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