- Prozess finanzieren
-
Finanzierungsanfrage
Jetzt Finanzierung anfragen
Wir prüfen die Finanzierbarkeit Ihrer berechtigten Rechtsansprüche
Übersenden Sie uns mit Ihrer Finanzierungsanfrage die schriftliche Darstellung Ihres Falls.
Bitte beachten Sie:
- Streitwert mind. 100.000 € - im Insolvenzrecht mind. 50.000 €
- Ansprüche aus dem Amts- und Staatshaftungsrecht (auch im weiteren Sinne) sowie dem Vergaberecht, Regressansprüche gegen Anwälte, Steuerberater oder Notare, Kartellrecht und Maklerrecht sind bei uns für eine Prozessfinanzierung ausgeschlossen.
- Eine schriftliche Sachverhaltsdarstellung des Falles
- Einen Klageentwurf oder ein Kurzgutachten
- Die außergerichtliche Korrespondenz (z. B. das Anspruchsschreiben)
- Informationen zur Bonität des Anspruchsgegners (falls vorhanden)
- Sonstige relevante Unterlagen (Gutachten, Verträge, Urteile, Beschlüsse)
Prozessfinanzierung anfragen
Die Prüfung des Falles im Hinblick auf seine Finanzierungsmöglichkeit (unter Berücksichtigung des unternehmensinternen Risikofilters) erfolgt kostenlos durch unsere hausinternen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen.
Voraussetzung dabei ist, dass die Anfrage von einem mit der Sache beauftragten Rechtsanwalt aufbereitet und bei uns gestellt wird. Aufgrund des Rechtsberatungsgesetztes ist unseren Unternehmensjuristen von Gesetzes wegen weder eine Mandatsübernahme, noch eine anwaltliche Prüfung des Falles gestattet. Direkt anfragenden Anspruchsinhabern empfehlen wir daher die vorherige Einbeziehung eines Rechtsanwaltes/einer Rechtsanwältin. Wir weisen darauf hin, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin mit Kosten verbunden ist, die zunächst von Ihnen zu tragen sind – und wenn wir den Fall nicht übernehmen, auch bei Ihnen verbleiben. Wir sind gerne bei der Suche nach einem Spezialisten in unseren Schwerpunktgebieten (Arzthaftungs-, Erb- und Insolvenzrecht) behilflich.
Ansprüche aus dem Amts- und Staatshaftungsrecht (auch im weiteren Sinne) sowie dem Vergaberecht, Regressansprüche gegen Anwälte, Steuerberater oder Notare, Kartellrecht und Maklerrecht sind bei uns für eine Prozessfinanzierung ausgeschlossen.
Nein, in keinem Fall. Jeder Anwalt, jede Anwältin kann sich an uns wenden, um für seinen Mandanten den Weg für eine Prozessfinanzierung zu ebnen. Auch liegt die Anfrage einer Prozessfinanzierung im Aufgabenbereich der Anwältin oder des Anwalts – ebenso wie die Kommunikation mit der LEGIAL als Prozessfinanzierer.
Die Prozessführung obliegt einzig und alleine dem Anwalt oder der Anwältin des Mandanten. Die LEGIAL ist jedoch während des gesamten Verfahrens über alles zu informieren. Der Anspruchsinhaber oder die Anspruchsinhaberin entbindet seinen Anwalt oder seine Anwältin daher von der Schweigepflicht und trägt ihm/ihr entsprechende Informationspflichten auf: So stehen wir während des gesamten Rechtsstreits in regelmäßigem Austausch zueinander.


