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LEGIAL Prozesskostenrechner
Was kostet ein Rechtsstreit?
- Alle Kosten auf einen Blick – nach altem und neuem Rechtsanwaltsvergütungs- und Gerichtskostengesetz (RVG / GKG)
- Individuelle Ergänzungen möglich - wie beispielsweise Gutachterkosten
- Alle Instanzen, Urteil oder Vergleich - schnell und übersichtlich auch in der mobilen Ansicht
- Ergebnis sichern & teilen – als PDF zum Speichern oder Versenden
Fragen & Antworten zu einer Prozessfinanzierung
Häufige FragenAls Prozessfinanzierer erhält die LEGIAL bei erfolgreichem Prozessausgang eine Erlösbeteiligung von in der Regel 20 % bis 30 %.
Ja, die Anfrage einer Prozessfinanzierung liegt im Aufgabenbereich der Anwältin oder des Anwalts. Sie kann nicht von Anspruchsinhabern/-inhaberinnen selbst erfolgen. Auch für die Kommunikation mit der LEGIAL als Prozessfinanzierer ist Ihr Anwalt/Ihre Anwältin zuständig.
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte sind auf eine Vielzahl von Rechtsgebieten spezialisiert, insbesondere:
- Allgemeines Zivilrecht
- Architekten(-honorar)recht
- Arzthaftungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Zugewinnausgleich)
- Insolvenzrecht
- Urheberrecht
- Vertriebsrecht
- Versicherungsrecht
Sofern unsere Grundvoraussetzungen – Mindeststreitwert, überwiegende Erfolgsaussichten sowie Bonität des Gegners – erfüllt sind, finanzieren wir selbstverständlich auch (Zahlungs-) Ansprüche aus Rechtsgebieten, die hier nicht aufgeführt sind.
Ansprüche aus dem Amts- und Staatshaftungsrecht (auch im weiteren Sinne), Vergaberecht, gewerblichen Rechtsschutz, Kapitalanlagerecht, Patentrecht, Kartellrecht und Maklerrecht sowie Regressansprüche gegen Anwälte, Steuerberater oder Notare sind bei uns für eine Prozessfinanzierung ausgeschlossen.
LEGIAL Prozesskostentabelle
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