Rechtsgebiete und Beispielfälle

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Viele Rechtsgebiete – viel Expertise

Mit der LEGIAL sind Sie für alle Fälle bestens gewappnet.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte sind auf eine Vielzahl von Rechtsgebieten spezialisiert, insbesondere: 

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Architekten(-honorar)recht
  • Arzthaftungsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht (Zugewinnausgleich)
  • Insolvenzrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Urheberrecht
  • Vertriebsrecht
  • Versicherungsrecht
     

Sofern unsere Grundvoraussetzungen – Mindeststreitwert, überwiegende Erfolgsaussichten sowie Bonität des Gegners – erfüllt sind, finanzieren wir selbstverständlich auch (Zahlungs-) Ansprüche aus Rechtsgebieten, die hier nicht aufgeführt sind. Ausnahmen gelten jedoch für Ansprüche aus dem Amts- und Staatshaftungsrecht (auch im weiteren Sinne) sowie dem Vergaberecht, Regressansprüche gegen Anwälte, Steuerberater oder Notare, Kartellrecht und Maklerrecht. Diese sind bei uns für eine Prozessfinanzierung ausgeschlossen. 

 

Neben klassischen Gerichtsverfahren unterstützen und finanzieren wir auch Mediation als alternative Konfliktlösungsmethode. 

Arzthaftungsrecht

Rechtsgebiet
Fallbeispiel
Rechtsgebiet

Selbst wenn ein Patient glaubt, dass er Opfer eines Behandlungsfehlers geworden ist, scheut er nicht selten einen Prozess. Im Arzthaftungsrecht kann dieser oftmals eine große finanzielle Belastung zusätzlich zur schwierigen emotionalen Situation bedeuten. Die LEGIAL finanziert im Arzthaftungsrecht die Geltendmachung immaterieller und materieller Schadenersatzansprüche, wie zum Beispiel:

  • Schmerzensgeld
  • Erwerbsschaden
  • Ungedeckte Heilbehandlungskosten
  • Pflegemehraufwendungen
  • Haushaltsführungsschaden
  • Unterhaltsansprüche
  • Feststellung der Ersatzpflicht zukünftiger Schäden (bei Dauerschäden)
Fallbeispiel

Während der Geburtsvorbereitung von Ute K. wird das CTG fehlinterpretiert und eine notwendige Mikroblutuntersuchung nicht durchgeführt. Dadurch wird die Sauerstoffmangelversorgung des Kindes zunächst nicht erkannt. Viel zu spät leitet der Arzt schließlich eine Geburt durch Kaiserschnitt ein. Durch die lange Unterversorgung mit Sauerstoff trägt das Kind schwerste Gehirnschäden und eine lebenslange Behinderung davon.

Die Eltern verlangen nun Schmerzensgeld und Schadensersatz für ihr Kind. Eine anwaltliche Beratung ergibt schließlich, dass der Streitwert bei mehreren hunderttausend Euro liegen wird. Das Kostenrisiko von mehr als 80.000 € über zwei Instanzen zuzüglich Sachverständigenkosten können die Eltern jedoch nicht alleine stemmen. Die Arzthaftungs-Expertinnen der LEGIAL prüfen den Fall anhand der Behandlungsunterlagen und einer bereits vom Anwalt des Kindes eingeholten ärztlichen Stellungnahme des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung). Sie verfügen ihrerseits über ein breitgefächertes Netzwerk an hochrangigen medizinischen Sachverständigen und schalten vorliegend sowohl einen Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe als auch einen Neuropädiater ein. Gemeinsam mit dem Anwalt von Ute K. gelingt es, einen groben Behandlungsfehler vor Gericht zu beweisen und sich insbesondere mit dem gerichtlich eingeholten Gutachten auf fachlich hohem Niveau auseinanderzusetzen.

In dem Verfahren von Ute K. schließen die Parteien einen Vergleich über einen sechsstelligen Schmerzensgeldbetrag. Darüber hinaus verpflichtet sich der Anspruchsgegner, alle bereits entstandenen und zukünftigen materiellen Schäden zu ersetzen.

Erbrecht

Rechtsgebiet
Fallbeispiel
Rechtsgebiet

Erbrechtliche Auseinandersetzungen bedeuten nicht selten emotionale Ausnahmesituationen: Neben dem Verlust bedrückt auch der Gedanke, im Gericht der eigenen Familie gegenüberzustehen. Zusätzlich belasten die oftmals hohen Streitwerte im Erbrecht und die anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten – vor allem, wenn keine ausreichenden finanziellen Reserven vorhanden sind. Im Erbrecht finanziert die LEGIAL überwiegend:

  • Erbenfeststellungsklagen (Testament, Erbvertrag etc.)
  • Ansprüche auf den Pflichtteil oder Pflichtteilsergänzung
  • Vermächtnisansprüche
  • Ansprüche beeinträchtigter Vertragserben
Fallbeispiel

Elfriede W. hat keine eigenen Kinder. Als sie hochbetagt stirbt, überlässt sie dem Sohn ihrer langjährigen Haushaltshilfe nicht nur etwas Barvermögen, sondern auch ein Grundstück im Wert von 500.000 €. Paul war für sie wie ein Sohn und hatte ihr vielfach geholfen: eingekauft, Reparaturen durchgeführt, sie zum Arzt gefahren und sich um den Garten gekümmert.

Es existiert jedoch noch ein älteres Testament, in welchem Elfriede ihre alte Bekannte Irmgard M. als Erbin eingesetzt hatte. Diese lässt über ihren Anwalt mitteilen, dass Elfriede W. zum Zeitpunkt, als sie Paul in ihrem Testament bedachte, nicht mehr testierfähig gewesen sei. Paul habe Elfriedes schlechte gesundheitliche Lage in den letzten Lebensjahren zu seinem Vorteil  ausgenutzt und das Testament überdies gefälscht.

Pauls Anwalt stellt den Fall bei der LEGIAL vor. Die Erbrechtsexpertin ist der Ansicht, dass die Gegenseite offensichtlich versucht, den Geringverdiener Paul von einem teuren Rechtsstreit (30.000 € nur für die 1. Instanz) abzuschrecken. Für eine Testierunfähigkeit sind entsprechende Anknüpfungstatsachen erforderlich, wie Demenz oder Pflegebedürftigkeit etc., die die Anspruchsgegnerin beweisen muss. In dem Gerichtsverfahren gelingt dieser Beweis nicht. Auch ergibt das eingeholte graphologische Gutachten, dass auch das neuere Testament zugunsten von Paul von Elfriede stammt. Der Fall endet schließlich mit einem vollobsiegenden Urteil für Paul.

Insolvenzrecht

Rechtsgebiet
Fallbeispiel
Rechtsgebiet

Auch bei einem aussichtsreichen Anspruch der Insolvenzmasse kann die Verfahrenseröffnung in einem massearmen Verfahren scheitern: Fehlende Aussicht auf PKH-Gewährung kann dafür genauso der Grund sein wie die mangelnde Bereitschaft der Gläubiger, die gerichtliche Durchsetzung zu finanzieren. Die LEGIAL unterstützt Sie, ein aussichtsreiches Verfahren durchzuführen und die Quoten der Gläubiger zu erhöhen oder zu erhalten. Grundsätzlich finanzieren wir im Insolvenzrecht alle geldwerten Ansprüche des Gemeinschuldners. Meist handelt es sich um:

  • Anfechtungsansprüche nach § 129 ff InsO und dem AnfG
  • Eigenkapitalersatzansprüche
  • Organhaftungsansprüche gegen Vorstände, Geschäftsführer und Mitglieder des Aufsichtsrats
  • Haftungsansprüche gegen Gesellschafter
  • Ansprüche auf (erneute) Einzahlung und Erhaltung von Stammkapital
  • Sonstige Zahlungsansprüche
Fallbeispiel

Ein Unternehmen gerät in die Insolvenz. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft stellt der Insolvenzverwalter Haftungsansprüche gegen (ehemalige) Organe der Schuldnerin in niedriger einstelliger Millionenhöhe fest (häufig wegen Insolvenzverschleppung (u.a. § 15 b InsO)) und macht diese außergerichtlich geltend.

Die Anspruchsgegner verweigern jedoch jede Zahlung und zunächst auch Vergleichsverhandlungen. Das Problem des Verwalters: Er hat kein Geld in der Insolvenzmasse, um die Prozesskosten für eine streitige Auseinandersetzung zu finanzieren, zumal im Rahmen eines Rechtsstreits auch mit der kostspieligen Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung zu rechnen ist. Sein Antrag auf Prozesskostenhilfe wird wegen Zumutbarkeit der Finanzierung für die Gläubiger abgelehnt. Doch auch die Gläubiger verweigern eine Finanzierung. Zu allem Überfluss droht mittlerweile Verjährung.

Trotz Vorweihnachtsstress reagiert das insolvenzrechtliche Experten-Team der LEGIAL prompt auf die Anfrage des Insolvenzverwalters und übermittelt ihm binnen weniger Tage eine Finanzierungszusage. Der Prozess wird zügig terminiert und noch vor dem nächsten Jahresende einigt man sich auf einen zufriedenstellenden Vergleich.

Vertriebsrecht

Rechtsgebiet
Fallbeispiel
Rechtsgebiet

Im Vertriebsrecht steht im Streitfall oft ein einzelner Handelsvertreter oder Vertragshändler einem großen, finanzkräftigen Unternehmen gegenüber. Durch fristlose Kündigung oder Wettbewerbsklauseln geht es dabei nicht selten um die Existenz des Klägers. Die LEGIAL sorgt dafür, dass die Klage gegen finanzkräftige Unternehmen nicht zum Kampf David gegen Goliath wird. Unter anderem finanzieren wir im Vertriebsrecht:

  • Klagen auf Buchauszug (Stufenklage)
  • Ansprüche auf Provisionen
  • Handelsvertreterausgleichsanspruch gem. § 89 b HGB (analog für Vertragshändler)
  • Schadensersatz
Fallbeispiel

Manfred P. ist seit über 10 Jahren als Handelsvertreter für Baustoffe tätig und vertreibt diese erfolgreich für das Unternehmen U. in ganz Süddeutschland. Umso überraschter ist er, als ihm U. plötzlich kündigt. Zuvor hatte man ihm eine Vertragsanpassung angeboten, die jedoch die Konditionen einseitig verschlechterte.

Man warf ihm nun vor, er habe Abrechnungsfehler beim Einsatz der Firmenkreditkarte gemacht und außerdem gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen. Von einer Zahlung der noch ausstehenden Provisionen wollte man ebenso wenig etwas wissen wie von dem gesetzlich vorgesehenen Ausgleichsanspruch, immerhin 140.000 € insgesamt.

Manfred P. wird von seinem Anwalt auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung hingewiesen – und nimmt diese gerne in Anspruch. Die dortige Vertriebsrechtsexpertin unterstützt, indem die LEGIAL auf ihre Kosten eine Zweitprüfung zur genauen Bezifferung der komplizierten Ausgleichsansprüche beisteuert und Manfred P. so die mühsame Durchsetzung seiner Auskunftsansprüche ermöglicht. In der mündlichen Verhandlung einigt man sich schließlich auf einen Vergleich über 100.000 €. 

Versicherungsrecht

Rechtsgebiet
Fallbeispiel
Rechtsgebiet

Eine Klage im Versicherungsrecht erscheint vielen Versicherungsnehmern oftmals aussichtslos: Der finanzstarke Versicherer kann im Schadensfall auf die besten Anwälte und eigene Experten zurückgreifen, während sich der Versicherungsnehmer in einer finanziellen und emotionalen Stresssituation befindet. Die LEGIAL sorgt deshalb für „Waffengleichheit“.

Im Versicherungsrecht handelt es sich häufig um Ansprüche auf Versicherungsleistung aus:

  • Lebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Invaliditätsversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
Fallbeispiel

Thomas S. verliert nach einem Motorradunfall seinen rechten Unterarm und kann daher nicht mehr in seinem Beruf als Elektroingenieur arbeiten. Er stellt einen entsprechenden Antrag auf Regulierung bei seiner Berufsunfähigkeitsversicherung.

Im Rahmen ihrer Prüfung der Leistungsvoraussetzungen nimmt seine Versicherung Einsicht in diverse ärztliche Unterlagen. Sie stellt dabei fest, dass Thomas S. seit einigen Jahren am linken Auge behandelt wird. Sein Augenarzt hat einen erhöhten Augeninnendruck festgestellt und dies im Krankenblatt als Diagnose notiert. Die Versicherung wirft Thomas S. eine Anzeigepflichtverletzung vor – schließlich waren im Versicherungsantrag sämtliche „Vorerkrankungen, Gebrechen und Leiden sowie Krankenhausaufenthalte“ anzugeben – und erklärt die Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung. Auch die außergerichtlichen Bemühungen seines Anwalts helfen nicht weiter.

Als der Fall bei der LEGIAL angefragt wird, sind die dortigen Experten überzeugt: Der augenärztliche Befund alleine (erhöhter Augeninnendruck) ist keine Vorerkrankung, die im Versicherungsantrag anzugeben war. Zwar ist ein erhöhter Augeninnendruck oft Vorstufe eines sog. Glaukoms („Grüner Star“), das unstreitig Krankheitswert hat. Eine solche Diagnose ergibt sich aber nicht aus den ärztlichen Behandlungsunterlagen. Die Experten der LEGIAL ziehen auch einen externen medizinischen Sachverständigen aus ihrem Netzwerk auf ihre Kosten zu Rate, der ihre Einschätzung bestätigt. In Abstimmung mit Thomas S. und seinem Anwalt wird die Prozessfinanzierung ausnahmsweise gegenüber der Versicherung offengelegt und zugleich eine außergerichtliche Einigung angeboten.

Die Versicherung reagiert daraufhin prompt und bietet einen Vergleich über 5o Prozent an. Thomas S.‘ Rechtsanwalt verhandelt engagiert nach und erreicht schließlich eine Einigung bei 75 Prozent.

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