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Portrait von Prof. Dr. Axel Nordemann, Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht, LEGAL IMAGE

Prof. Dr. Axel Nordemann

Rechtsanwalt
Rechtsgebiete: Markenrecht · Urheberrecht · Wettbewerbsrecht
Nordemann Czychowski & Partner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mbB
Kurfürstendamm 59
10707 Berlin
+49 30 8632398-7410

Vita

AUSBILDUNG

Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Berliner Bank AG in Berlin

STUDIUM

Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und München.

BERUFLICHER WERDEGANG

1981:

Schulabschluss mit dem Abitur

1981-1983

Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Berliner Bank AG in Berlin

1983-1988

Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und München

1989-1993

Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht in München

1991

Promotion zum Dr. jur. an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main

1989-1992

Rechtsreferendar in München

1992-1993

Tätigkeit als Rechtsanwalt in München

1993 bis 2019

Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Anwaltssozietät BOEHMERT & BOEHMERT, Bremen, seit 1996 Partner am Standort  Potsdam

seit 1999

Lehrbeauftragter für Urheberrecht an der Universität Konstanz

seit 2006

Honorarprofessor für Urheberrecht an der Universität Konstanz

seit 2020

Partner in der Kanzlei NORDEMANN

PUBLIKATIONEN

 

Nordemann: Wettbewerbsrecht – Markenrecht
Fromm/ Nordemann: Urheberrecht
Götting/ Nordemann: UWG

Portrait

Wer im Sommer in Potsdam abends zum Baden fährt, könnte ihm begegnen – einem fast sechs Meter langen 1973er Pontiac Convertible. Eigentümer des Achtzylinders ist nicht, wie man vermuten könnte, ein  Elvis-Imitator oder Tankstellenbesitzer, sondern der Rechtsanwalt für Urheber- und Markenrecht Prof. Dr. Axel Nordemann. Ursprünglich gehört der Straßenkreuzer einem New Yorker Freund der Familie – ebenfalls Anwalt für Urheberrecht. Axel Nordemann macht als 17-Jähriger bei einem USA-Aufenthalt in Long Island auf ebendiesem Fahrzeug seinen amerikanischen Führerschein. Jahre später erbt er mit seinem Bruder den US-Oldtimer, den er bis heute sorgfältig instand hält. Das grüne Cabriolet mit den cremefarbenen Ledersitzen ist damit vielleicht das einzige seiner Art, das zeitlebens von Anwälten dieses Rechtsgebiets gefahren wird.

Familiär geprägt.
Axel Nordemann kommt von Kindesbeinen an mit dem Urheberrecht in Berührung. Sein Vater, seinerseits renommierter Urheberrechtler, vertritt eine Reihe von Künstlern. Maler, Musiker, Schriftsteller und Dirigenten wie Herbert von Karajan geben sich in der West-Berliner Wohnung der Nordemanns die Klinke in die Hand – unter anderem auch bei zahlreichen Ausstellungen, die der Vater regelmäßig in seiner Kanzlei veranstaltet. Trotz dieser frühen Prägung will Axel Nordemann zunächst nicht in die Juristerei. Als West-Berliner ist er vom Wehrdienst befreit – so nutzt er nach dem Abitur die gewonnene Zeit für eine Banklehre. 

Danach entschließt er sich letztendlich doch für ein Studium der Rechtswissenschaften, das er in Göttingen beginnt. Nach sechs Semestern wechselt er „der Liebe wegen“ nach München, wo er später auch sein Studium erfolgreich abschließt. Der leidenschaftliche Hobbyfotograf Nordemann promoviert schließlich am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht über die Frage „Wann ist eine Fotografie ein Werk?“ – zugleich sein Einstieg ins Urheberrecht.

Nach eineinhalb Jahren als Anwalt in einer kleinen Kanzlei in München zieht er mit seiner Frau, ebenfalls Juristin, nach Bremen, wo er 1993 bei Boehmert & Boehmert eintritt – drei Jahre später wird er Partner und wechselt an den Standort Potsdam. Dort ist er nicht der einzige Nordemann – sein Vater hat zu dieser Zeit eine Sozietät mit Boehmert in Berlin, heute stehen auch zwei seiner insgesamt vier Geschwister auf der Partnerliste.

Professor ohne Honorar.
Potsdam ist seitdem Arbeits- und Lebensmittelpunkt von Prof. Dr. Axel Nordemann. Die brandenburgische Hauptstadt ist grün und ruhig, dabei nur 20 Autominuten von Berlin-Charlottenburg entfernt, wo die Kanzlei ein geräumiges Repräsentationsbüro unterhält. Deutlich länger muss Nordemann für seine Vorlesungen reisen – nach Konstanz, die wohl am weitesten von Berlin entfernte Universitätsstadt in Deutschland. 

Dass er ausgerechnet am Bodensee unterrichtet, verdankt er einem Zufall: Ende der Neunzigerjahre hatte Nordemann den Konstanzer Jura-Professor Dr. Fezer zu einem Vortrag chauffiert. Das Gespräch auf der Fahrt inspiriert Nordemann, sein Wissen weiterzugeben, zunächst als Dozent, seit 2006 als Honorarprofessor. Mit Honorar hat diese Tätigkeit allerdings nichts zu tun – sie wird nicht vergütet. Nordemann sieht seine Lehrtätigkeit eher als schönes Hobby – „es macht mir  Spaß, den Nachwuchs an das Urheberrecht heranzuführen.“ Die blockweisen Vorlesungen im Sommersemester sind für alle Fachrichtungen offen, ein Drittel der Hörer gehören zu anderen Fakultäten. Kein Wunder, schließlich bietet dieses Rechtsgebiet eine Fülle von anspruchsvollen, interessanten und zugleich auch für Nicht-Juristen unterhaltsamen Fällen.

Wenn ich als Zuschauer live bei den olympischen Spielen bin, begeistert mich die Nähe zu den Sportlern.

Eine Klage des Landes Sachsen-Anhalt gegen die Stadt Querfurt auf Markenlöschung stützt sich auf dieses verwandte Schutzrecht und ist sowohl in erster als auch in zweiter Instanz erfolgreich. So kann das Museum in Halle weiterhin seinen Betrieb mit Einnahmen aus dem Merchandising zur Himmelsscheibe unterstützen.

Das Haupt der Medusa.
Prof. Dr. Axel Nordemann kämpft aber nicht nur auf der Seite der Großen und Starken – im folgenden Fall vertritt er einen kleinen Mosaikenhändler aus dem Raum Frankfurt. Dieser verkauft Mosaiken aus dem Libanon – in seinem Sortiment findet sich auch ein Motiv mit einem Medusenkopf. Ein großes Modeunternehmen, das ein Medusenhaupt in seinem Firmenlogo führt, entdeckt die Mosaiken und verklagt den Händler. 

Nordemann wendet „großen Schweiß“ zur Argumentation gegen die Sicht des Modeunternehmens auf. Er stützt sich dabei auf die „urheberrechtliche Gemeinfreiheit“ dieses Werks. Da der Mosaikenhändler den Medusenkopf nicht als Marke, sondern wie ein Kunstwerk benutzt hat, muss aus seiner Sicht das Markenrecht zurückstehen. Er gewinnt das Verfahren nur teilweise in zweiter, dann aber ganz in dritter Instanz vor dem BGH. 

Dennoch ist Nordemann vom wissenschaftlichen Aspekt her etwas enttäuscht, dass die Gerichte sich für den Kern seiner guten urheberrechtlichen Argumente gar nicht so sehr interessieren, sondern sich auf die weniger komplexe, markenrechtliche Seite des Falles konzentrieren. Hier kommt der Wissenschaftler zum Vorschein, der Nordemann trotz aller Praxiserfahrung eben auch ist. Eine entsprechend lange Veröffentlichungsliste zu marken-, urheber- und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen spricht – und füllt – in dieser Hinsicht Bände.

Wenn man Prof. Dr. Axel Nordemann zuhört, beeindruckt die große Ruhe und Klarheit in seinen Argumenten, unterstützt von einem sehr breiten Allgemeinwissen. Dieses speist er aus seinen vielfältigen, unterschiedlichen Interessen und Hobbys. 

Dabeisein ist alles.
Beispielsweise hat der Familienmensch und dreifache Vater ein überraschendes Faible: Er bereist Großereignisse des Weltsports. Familie Nordemann saß bei den Olympischen Spielen in Athen, Peking und London auf der Tribüne, oder jüngst bei den French Open in Paris. Sportbegeisterung zeigt der Anwalt aber auch aktiv auf dem Tennisplatz oder als ältester Feldspieler in der Fußballmannschaft eines Potsdamer Nachbarschafts- und Integrationsprojekts.
Nur wenig Zeit bleibt ihm für die Fotografie – auf Reisen hat er fast immer die Kamera dabei, die er für künstlerische Aufnahmen von Menschen, Architektur und Landschaften einsetzt. Einige seiner Bilder hat er auch schon ausgestellt – beispielsweise auf der Art Show der Inta-Konferenz, einem jährlichen Kongress der International Trademark Association. 

Als ehemaliger Trompeter des Jugendsymphonieorchesters Spandau liegt Axel Nordemann zudem viel an klassischer Musik, Oper – aber auch Pop und Rock. Für die Fahrt zu sommerlichen Open-Air-Konzerten auf der Berliner Waldbühne holt er dann auch mal sein chromblitzendes Schmuckstück aus der Garage – den 73er Pontiac Convertible aus Long Island.

3 Fragen

Was ist aus Ihrer Sicht das größte Ärgernis im Justizalltag?

Diskussionen mit Prüfern des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt über die Klassifikation und die nähere Konkretisierung von Waren- und Dienstleistungsangaben.

Welches ist für Sie das meist ersehnte Gesetz?

Die Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen Beschlüsse des Bundespatentgerichts, mit denen die Rechtsbeschwerde (wie fast immer) eingeführt wird.

Nennen Sie uns die aus Ihrer Sicht unsinnigste (Rechts)Vorschrift?

Deren gibt es viele; aktuell wohl das verwandte Schutzrecht für Presseverleger gem. § 87f-h UrhG, bei dem nicht nur der Regelungsbereich in vielen Gesichtspunkten unklar ist, sondern auch, ob die Presseverleger es überhaupt durchsetzen werden.

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