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  Portrait von Dr. med. Britta Konradt, Rechtsanwältin für Medizinrecht, LEGAL IMAGE

Dr. med. Britta Konradt

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Rechtsgebiete: Arzthaftungsrecht · Medizinrecht
Düppelstr. 41
12163 Berlin -Steglitz
030 79787790

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Vita

ZUR PERSON

Dr. med. Britta Konradt wurde 1961 in Berlin geboren, ist verheiratet und hat eine Tochter.

STUDIUM

1981

Aufnahme des Biochemie Studiums an der FU Berlin

1984

Aufnahme des Humanmedizin Studiums in Hamburg

1985/1986

Studiuenortwechsel an die FU Berlin und parallel Wiederaufnahme des Biochemie Studiums

1989

Abschluss des Humanmedizin Studiums mit Erlangung der Approbation

1991

Abschluss des Biochemie Studiums: "Diplom der Biochemie"

1992

Erlangung der Promotion

1991 - 1993

Tätigkeit als Ärztin in einer neurologisch-stationären Abteilung

1993 - 1998

Teilzeittätigkeit als Ärztin in einer chirurgischen Abteilung

1996

Beginn des Studiums der Rechtswissenschaft an der FU Berlin

2003

Zulassung als Rechtsanwältin

BERUFLICHER WERDEGANG

2003

Gründung einer Kanzlei für Arzthaftungsrecht

seit 2007

Fachanwältin für Medizinrecht

2003 - 2007

Tätigkeit als Dozentin auf Fachkongressen

Seit 2010

Gastdozentin an der Universität Halle-Wittenberg in dem Fachbereich „Medizin-Ethik-Recht“

2010

Co-Autorentätigkeit für den Fernsehfilm „Engel der Gerechtigkeit“

2012

Autorin des Buchs "Behandlungsfehler – ein Plädoyer für einen selbstbewussten Patienten und eine menschliche Medizin"

2013

Veröffentlichung ihres Ratgebers „Ärztepfusch - und jetzt“ im Stern-Linde-Verlag.

Portrait

Man muss schon eine ordentliche Portion Elan besitzen, um Biochemie, Medizin und dann auch noch Jura zu studieren – und dazu noch ein extremes Interesse an den zahlreichen Facetten des Lebens mitbringen. Wie die quirlige, energiegeladene Anwältin und Ärztin Dr. med. Britta Konradt. Ein ganzes Buch könnte man aus ihren Geschichten schreiben. Muss man aber nicht, denn auch das hat sie schon selbst getan.

Wer die Wahl hat … 

Die Entscheidung Biochemie zu studieren, war ursprünglich eine taktische, um den Quereinstieg ins Medizinstudium zu erlangen. Als Britta Konradt den Studienplatz nach zwei Jahren erhält, absolviert sie zunächst das Grundstudium in Hamburg – doch die Biochemie hat es ihr angetan. Sie beschließt, nach Berlin zu gehen und beides – Biochemie und Medizin – parallel zu studieren und abzuschließen. 



Schnell wird ihr eine Stelle über die deutsche Forschungsgesellschaft an der Universität in Berlin angeboten, wo sie ursprünglich als Ärztin arbeiten will. Wie das Leben so spielt, verliebt sie sich in einen Mann und wirft ihre Pläne zugunsten eines Kindes über Bord. Auf einem Seminar der forensischen Psychiatrie wird sie schließlich zum ersten Mal mit der völlig anderen Denkweise und Sprache von Juristen konfrontiert. 



Britta Konradt ist fasziniert. Kurzerhand entschließt sie sich, den neurologisch-psychiatrischen Facharzt zu machen, um in der forensischen Psychiatrie arbeiten zu können. So spannend das Thema an sich ist, die Abhängigkeit gegenüber Juristen in diesem Beruf stört sie enorm – so sehr, dass sie – man ahnt es – noch ein Jurastudium an ihren Lebenslauf hängt. Sie möchte die Medizin aus juristischer Sicht beurteilen. 



„Als Jurist legt man aus. Man denkt abstrakt und versucht dann den Fall in ein Schema reinzubringen. Mediziner denken individuell und in Wahrscheinlichkeiten“, beschreibt sie die grundlegenden Unterschiede in der Denkweise der Berufe.  



Sie gründet 2003 eine Kanzlei für Arzthaftungsrecht. Ziemlich bald kooperiert sie mit anderen Kollegen, holt sich anwaltliche Verstärkung in ihre Kanzlei und bildet Referendare in diesem wichtigen Rechtsgebiet aus.

Als Jurist legt man aus. Man denkt abstrakt und versucht dann den Fall in ein Schema reinzubringen. Mediziner denken individuell und in Wahrscheinlichkeiten.

Durch die Freundschaft zu dem Produzenten der „Schwarzwaldklinik“ entwickelt sie mit diesem die Idee und ein Konzept das Arzthaftungsrecht in die Wohnzimmer der Fernsehzuschauer zu holen – die Filmreihe „Engel der Gerechtigkeit“ wird produziert, bei der sie als Co-Autorin tätig ist. Der Film ist erfolgreich und so verwundert es nicht, dass ein Verlag Britta Konradt bittet, ein Buch zu veröffentlichen. „Behandlungsfehler – ein Plädoyer für einen selbstbewussten Patienten und eine menschliche Medizin“ ist im September 2012 erschienen.

Differenzierte Sichtweise. 

Für die Juristin mit medizinischem Doktortitel gibt es im Arzthaftungsrecht kein Schwarz oder Weiß. Vielmehr geht es darum, sachgerechte Lösungen zu finden. Denn kein Arzt schädigt bewusst und gewollt einen Patienten. So versucht sie stets, eine außergerichtliche zügige Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Meist gelingt ihr das auch. Zumal sie die Erfahrung gemacht hat, dass die meisten ihrer Mandanten in erster Linie wissen wollen, was schiefgelaufen ist. Sie suchen nach Gründen und nach Aufklärung. 



Britta Konradt geht es um das große Ganze: „Ich bemühe mich, mit meiner Arbeit die Welt am Ende ein kleines bisschen schöner und gerechter werden zu lassen.“ Und das tut sie mit großem Engagement. Auch wenn es Fälle gibt, bei denen im Laufe des Prozesses erst klar wird, dass sie nicht zu gewinnen sind.

Wenn Details zu spät ans Licht kommen.

Wie beispielweise der Fall einer Mandantin, deren Darminhalt sich immer wieder ungewollt entleerte. Die Ärzte operierten die Frau laparoskopisch und entfernten einen Teil des Darms. Dabei entstanden Komplikationen und der Bauch musste schließlich konservativ geöffnet werden. Bei diesem Eingriff kam es zu starken Blutungen. Sehr lange lag die Frau durch diesen verunglückten Eingriff auf der Intensivstation. Noch heute leidet sie an den Folgen der OP, sodass ihre Lebensqualität deutlich beeinträchtigt ist. Auf Grundlage der vorliegenden Behandlungsunterlagen ging Britta Konradt von einer nicht gesicherten Diagnose aus, der Eingriff hätte daher gar nicht erfolgen dürfen. 



Was allerdings nicht in den Unterlagen vermerkt gewesen ist, war, dass bei der Patientin ein sogenanntes Defäkogramm – eine Untersuchung, die die Diagnose sicherstellt – durchgeführt worden war. Diese entscheidende Information legitimierte den Eingriff nicht nur, auch die gewählte Methode war zu dieser Zeit der einzige Standard. Für Britta Konradt war das eine schwere Niederlage, denn sie hat zwei Jahre lang um das Recht der Frau gekämpft.

Ich bemühe mich, mit meiner Arbeit die Welt am Ende ein kleines bisschen schöner und gerechter werden zu lassen.

Willkür des Gutachters.

Besonders bemerkenswert ist für die Anwältin auch ein anderer Fall, der über 20 Jahre gedauert hat – nicht zuletzt, weil die Fristen immer ausgeschöpft wurden und mehrere Gutachter aus verschiedenen Gründen eingesetzt und wieder ausgetauscht wurden. 



Bei einem damals 13-jährigen Mädchen musste der Blinddarm entfernt werden. Erst als sie schon auf dem Weg in den OP-Saal war, informierten die Ärzte die Eltern telefonisch darüber, dass sie nicht wie abgesprochen konventionell, sondern laparoskopisch operieren würden. Dieses Verfahren war neu und die Methode noch nicht als Standard etabliert. 



Während der OP verletzten die Ärzte die Gefäße des Mädchens. Es kam zu einer tiefen Beinbeckenvenen-Thrombose mit postthrombotischen Syndrom. Noch immer leidet die heute junge Frau an den Folgeschäden und muss zudem mit einer sehr unansehnlichen Narbe leben. 



Britta Konradt ist überzeugt, dass die OP anderes verlaufen wäre, hätten die Ärzte konservativ operiert. Der Sachverständige allerdings stellte die gewählte Methode, die damals tendenziell als experimentell galt, einfach als etabliertes Verfahren dar, wodurch der Anspruch auf Schadensersatz schwierig durchzusetzen war. Der Anwältin gelang es aber doch am Ende der zweiten Instanz, auch durch die Einreichung von Privatgutachten, einen Vergleich zwischen den Parteien zu erzielen. 



Das eigentliche Schmerzensgeld lag zwar nicht so hoch wie eingeklagt, aber die darauf zu zahlenden Zinsen, welche die Anwältin einforderte, erhöhten den Betrag erheblich.

Unermüdlicher Tatendrang. 

Woher sie die ganze Energie nimmt, kann sich Britta Konradt auch nicht erklären. Auch in ihrem privaten Leben gibt es kaum etwas, was sie zumindest nicht schon einmal versucht hat – vom Golfen bis zum Motorrad fahren war alles dabei. Seit drei Jahren hat es ihr der Stepptanz angetan. Er ist wie ein Instrument, das alles spielt, wenn man es kann. Was sie sonst noch in ihrer Freizeit macht, wollen wir wissen. So oft es geht, schwingt sie sich morgens vor der Arbeit wahlweise auf den Cross-Trainer, aufs Rudergerät oder das Laufband. Es wirkt fast, als ob sie nie zur Ruhe kommt. Sie selbst bezeichnet es als „Flucht vor der Langeweile“.

3 Fragen

Was ist aus Ihrer Sicht das größte Ärgernis im Justizalltag?

Die lange Verfahrensdauer.

Welches ist für Sie das meist ersehnte Gesetz?

Eine Änderung der Beweislastregelung im Arzthaftungsrecht.

Nennen Sie uns die aus Ihrer Sicht unsinnigste Vorschrift.

Alle Vorschriften, die sich inhaltlich widersprechen oder deren Voraussetzungen unmöglich sind.

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