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  Portrait von Bernfried Rose, Rechtsanwalt für Erbrecht, LEGAL IMAGE

Bernfried Rose

Rechtsanwalt
Rechtsgebiete: Erbrecht
Rose & Partner LLP - Rechtsanwälte Steuerberater
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg
040 41437590

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Vita

STUDIUM

Studium der Rechtswissenschaften

Universität Giessen

Universität Köln

University of Cape Town; Abschluss: Master of the international Law (LL.M.)

Referendariat

Hamburg (Staatsanwaltschaft, Zivilgericht, Rechtsanwaltschaft)

Nepal (Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft in Kathmandu)

Speyer (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften)

BERUFLICHER WERDEGANG

2004

Gründung der Kanzlei Rose & Partner

Fachanwaltsausbildung, Fortbildung, Zusatzqualifikation

Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltskurs für Erbrecht

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)

Ausbildung zum Mediator an der Deutschen Anwalt Akademie

Inhaber des Fortbildungszertifikats der Bundesrechtsanwaltskammer

Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins 2006, 2007, 2008

Portrait

Der preußische König Friedrich II., dem die Geschichtsschreibung das Prädikat „der Große“ verliehen hat, wäre stolz auf ihn gewesen. Er hatte sehr viel übrig für seine vom Großvater geerbten „Langen Kerls“, wie man die im Infanterieregiment No. 6 zusammengefassten Soldaten nannte, die allesamt über das Gardemaß von mindestens 1,88 Metern verfügen mussten. Bernfried Rose hätte sich hier nahtlos eingefügt. Diverse Zentimeter mehr blicken auf den Besucher herab, als er ihn in seiner Kanzlei Rose & Partner in Hamburg empfängt. Die Adresse könnte besser nicht sein: Jungfernstieg, mit Blick auf die Binnenalster. Noch ist man nicht so lang hier ansässig, als dass man dem Ausblick nicht noch immer etwas abgewinnen kann. 



Dass es eine Kanzlei dieses Namens gibt, ist für denjenigen, der den Werdegang von Bernfried Rose nachzeichnet, eher erstaunlich. Denn normalerweise macht man sich erst nach einigen Jahren der Anwaltstätigkeit in einer mehr oder weniger großen Kanzlei selbstständig. Rose aber packt es anders an. Unmittelbar nach dem zweiten Examen im Jahr 2004, in Hamburg absolviert, macht er sich auf dem Fachgebiet Erbrecht selbstständig, gründet eine eigene Kanzlei, holt sich Kollegen aus anderen Kanzleien, zu denen er Kontakte unterhält – und ist mittlerweile so gut im Geschäft, dass 15 Anwälte und zwei Steuerberater an den Kanzleistandorten Hamburg und Berlin alle Hände voll zu tun haben.

Dabei war es Rose nicht in die Wiege gelegt, Jurist zu werden. Aus einer Unternehmerfamilie stammend, absolviert er zunächst eine bankkaufmännische Ausbildung mit dem ursprünglichen Ziel, diese durch ein wirtschaftswissenschaftliches Studium zu ergänzen. Er beginnt auch ein solches noch während seiner kaufmännischen Ausbildung auf dem Weg des Fernstudiums und entdeckt dabei durch entsprechende Kurse seine Affinität zur Lösung rechtlicher Probleme. Er findet Spaß am juristischen Formulieren, Debattieren – und sattelt schließlich ganz schnell auf Jura um. Seine Ausbildung erhält er unter anderem in Kapstadt, wo er in einem Jahr den Abschluss zum Master of International Law (LL. M.) schafft.

Nun, da er mit beiden Beinen im Rechtsbetrieb steht und deshalb die Übernahme des väterlichen Unternehmens ausschlägt, bleibt ihm doch ein Stück Unternehmertum. Als Manager der Kanzlei kümmert er sich insbesondere auch um Fragen des Marketings und der strategischen Ausrichtung. Außerdem: In einer Kanzlei, bei der der weit überwiegende Schwerpunkt auf dem Wirtschaftsrecht liegt – Stichworte sind Erbrecht, Unternehmensnachfolge, Gesellschafts- und Steuerrecht etc. – braucht es jemanden, der sich auch in der Betriebswirtschaft auskennt, so wie eben Bernfried Rose.

Ich bin nicht der Chef der Kanzlei: Wir Partner führen die Kanzlei solidarisch und wie ein Unternehmen und nicht wie einen Haufen von Einzelkämpfern.

Trotz der Namensgebung winkt Rose ab: „Ich bin nicht der Chef der Kanzlei. Vier meiner Partner sind gleichberechtigte Equity-Partner, alles wandert in einen Topf. Insofern führen wir die Kanzlei wie ein Unternehmen und nicht wie einen Haufen von Einzelkämpfern“. Diese Konstruktion erlaubt auch eine ganz besondere Ausrichtung, nämlich speziell auf mittelständische Unternehmen zielende, juristische Dienstleistungen anzubieten, inklusive der mittlerweile stark nachgefragten Kompetenz im Steuerstrafrecht. Ziel war und ist es, über ein hohes Maß an Spezialisierung in allen das Unternehmensrecht tangierenden Fachbereichen eine entsprechende Kompetenz zu entwickeln. „Man kann uns getrost mit einer wirtschaftsrechtlichen Boutique vergleichen, in der ein Team zur Verfügung steht, das die gesamte Breite der für Mittelständler wichtigen Wirtschaftsrechtsbereiche abdecken kann – von komplexen Rechtsfragen bis hin zur laufenden Buchführung.“

Für Rose selbst bedeutet dies, dass er schon sehr früh die Fortbildung zum Fachanwalt für Erbrecht hinter sich gebracht hat, das Gebiet, auf dem er vorrangig tätig ist. Rund 50 erbrechtliche Mandate – von der Erstberatung bis zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge – bewältigt er pro Jahr, wobei er zwar einerseits seine ganze Routine ausspielen kann, sich andererseits aber in jeden Fall neu vertiefen muss, da keiner dem anderen gleicht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Rose auch als Mediator ausgebildet, eine Art der Konfliktlösung, die sich gerade im Erbrecht oftmals sehr nutzbringend für die Mandanten anwenden lässt. Er ist ein Verfechter der außergerichtlichen Einigung und deshalb geneigt, Mediation, wann immer es geht, einem gerichtlichen Verfahren vorzuziehen. Gerade im Gesellschaftsrecht, so Rose, steht eine gerichtliche Auseinandersetzung in den meisten Fällen einer weiteren Partnerschaft im Weg, wogegen eine erfolgreich abgeschlossene Mediation unter Gesellschaftern gerade auf eine gedeihliche Zusammenarbeit auch in der Zukunft hinwirkt.

Was sind nun die typischen Fälle, die Bernfried Rose im beruflichen Alltag beschäftigen? Zunächst einmal jene, in denen Mandanten kommen und etwas geregelt wissen wollen, zum Beispiel die Ausformung eines Testaments, die Festlegung einer Unternehmensnachfolge und Ähnliches. Aber es gibt auch zahlreiche Fälle, in denen der Erblasser einst meinte, eine solche Beratung sei nicht nötig, in der Folge jedoch die Dinge furchtbar schiefgegangen sind.

„Es ist mir ein Rätsel, warum die Menschen nicht eine keineswegs teure Erstberatung oder die fachmännische Gestaltung des letzten Willens in Anspruch nehmen und so riskieren, dass ganze Vermögen in Prozessen zerrieben werden“, so lautet das Credo Roses, dessen tägliches Brot es ist, solche Fälle zu betreuen. 

Das Reisen in ferne Länder – insgesamt 85 Länder hat der Globetrotter bereits bereist – muss er heute mehr denn je den Interessen der Kanzlei unterordnen.

Beispiele gefällig? Nun, da gab es einen zum zweiten Mal verheirateten Erblasser, der seinen Sohn aus erster Ehe enterben wollte. Ohne Beratung verfasste er selbst ein handschriftliches Testament, das katastrophal – weil missverständlich – formuliert war. Kein Wunder, dass es nach seinem Tod zu Erbauseinandersetzungen zwischen seiner zuletzt geehelichten Frau und dem Sohn aus erster Ehe kam. Dabei hatte der Verstorbene schon zu Lebzeiten seine Frau darauf hingewiesen, dass sie von dem Vermögen mindestens 100.000 Euro für Anwalts- und Gerichtskosten in Sachen Erbstreit einplanen müsse. „Hätte er einige Hundert Euro für die juristisch einwandfreie Gestaltung seines letzten Willens investiert, wäre es zu diesem Erbstreit gar nicht gekommen.“

In einem anderen Fall musste Rose einen Kollegen auf Anwaltshaftung verklagen, weil er einen Mandanten falsch beraten hatte. Hintergrund war folgender: Der Vater des Mandanten sollte aus einem Erbfall ein Vermächtnis erhalten, war jedoch insolvent. 



Der Anwalt riet dem Vater in dieser Konstellation dazu, den Vermächtnisanspruch an den Sohn abzutreten. Diese Abtretung wurde von den Gläubigern des Vaters jedoch erfolgreich angefochten, da hierin eine vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung lag. Das Vermächtnis – mehrere hunderttausend Euro – war für die Familie verloren. Im Prozess gegen den Anwalt legte Rose dar, dass es dazu nicht hätte kommen müssen. Statt den Anspruch abzutreten, hätte der Vater das Vermächtnis ausschlagen müssen. So wäre das Vermögen über eine gesetzliche Auslegungsregel auch beim Sohn gelandet, und zwar ohne Anfechtungsmöglichkeit durch die Gläubiger. 



Das Gericht folgte Roses Argumentation und der Sohn bekam von der Haftpflichtversicherung des beratenden Anwalts den aufgrund der falschen Beratung entstandenen Schaden ersetzt. Ein Fall übrigens, der nur mithilfe der D.A.S. Prozessfinanzierung (heute LEGIAL AG) durchgezogen werden konnte, weil die Mandanten das für die Durchsetzung des Schadens-ersatzanspruchs einzugehende Kostenrisiko nicht tragen konnten. 



Fragt sich, was ein Mann wie Bernfried Rose macht, wenn er nicht am Jungfernstieg über Erbverträgen oder Nachfolgekonstellationen brütet. Sport? Ja, früher, da spielte er viele Jahre Fußball im Verein und war einer der hoffnungs-vollen Nachwuchs-Leichtathleten. Als Teenager war er Vize-Westfalenmeister sowohl im Hochsprung als auch im Kugelstoßen und schaffte in beiden Disziplinen die Qualifikation für die deutschen Meisterschaften. Später dann packte ihn der Radsport, er fuhr Straßenrennen, zu einer Zeit, als diese Sportart noch nicht durch Doping-Skandale diskreditiert war. Noch heute sucht er, sooft es geht, den Ausgleich durch den Sport und spielt z. B. einmal wöchentlich Beach-Volleyball. Auch die zweite große Leidenschaft – das Reisen in ferne Länder – insgesamt 85 Länder hat der Globetrotter bereits bereist – muss er heute mehr denn je den Interessen der Kanzlei unterordnen. Nicht unterordnen müssen sich in Punkto Aufmerksamkeit dagegen Sohn Bruno und die Töchter Nora und Lilo, die seit einigen Jahren im Familienheim die Schlagzahl vorgeben.“

3 Fragen

Was ist aus Ihrer Sicht das größte Ärgernis im Justizalltag?

Ärgern kann ich mich vor allem über Kollegen, die das persönliche Gespräch scheuen, telefonisch nicht erreichbar sind und eine Rückrufbitte ignorieren. Bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen kann ein kurzes Telefonat mit dem Anwalt der Gegenseite den Weg zu einer Einigung entscheidend verkürzen. Denn anders als im anwaltlichen Schreiben, in dem meist Maximalforderungen und Rechtspositionen dargestellt werden, kommen im persönlichen Gespräch oft die wahren Interessen der Parteien zum Vorschein.

Welches ist für Sie das meist ersehnte Gesetz?

Ein Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetz, dass den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Die Reform zum Jahresanfang 2009 schafft dies jedenfalls nicht. Unseren Mandanten bieten solche handwerklich schlechte Gesetze zwar reichlich Gestaltungsoptionen zur Steueroptimierung bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Politisch ist das jedoch kaum gewollt und die jahrelangen Debatten über Gerechtigkeit und Verfassungsmäßigkeit bewirken eine allgemeine Verunsicherung.

Nennen Sie uns die aus Ihrer Sicht unsinnigste Vorschrift.

§ 26 BORA regelt, dass Rechtsanwälte „nur zu angemessenen Bedingungen“ beschäftigt werden dürfen. Vor dem Hintergrund der Qualifikation und Verantwortung eines Rechtsanwalts sollte dies eigentlich selbstverständlich sein. Dass sich tatsächlich Rechtsanwaltskammern und Gerichte mit dieser Vorschrift befassen, weil Kanzleien jungen Kollegen für eine Vollzeitstelle teilweise EUR 1.000 oder weniger brutto/Monat zahlen, halte ich für beschämend.

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