Informationspflicht über die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung!

Hinweisbeschluss des OLG Köln

Sind Anwälte dazu verpflichtet, ihre Mandanten über die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung zu beraten?

 

Das Oberlandesgericht Köln hat sich zu dieser Frage geäußert und festgestellt:

Ein Rechtsanwalt ist grundsätzlich verpflichtet, seinen Mandanten auf die Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung hinzuweisen (OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 05.11.2018 - 5 U 33/18).

 

Somit gibt es einen entscheidenden Unterschied zur Prozesskostenhilfe (PKH):

Anwälte sind - im Rahmen der allgemeinen Beratung über Prozesskosten - verpflichtet, Mandanten auch ohne begründeten Anlass auf eine mögliche Prozessfinanzierung hinzuweisen.

 

 

Sie wollen sich über die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung informieren?

Unsere Experten beraten Sie gerne

 

Erscheinungsdatum: 12.09.2019
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