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Generalinkassoauftrag einreichen
Generalinkassoauftrag einreichen
Jetzt Generalinkassovollmacht erteilen! Wir übernehmen den Rest.
Hiermit beauftragen und bevollmächtigen wir die LEGIAL AG, Thomas-Dehler-Straße 2, 81737 München mit dem Einzug unserer Forderungen. Vom Auftrag umfasst sind alle Forderungen gegen Dritte, für die wir der LEGIAL AG Rechnungen oder Mahnschreiben übersenden. Uns ist bekannt, dass diese Unterlagen eindeutige Angaben zur Forderungshöhe, zum Forderungsgrund sowie zum Gegenstand und Abschlussdatum des zwischen uns und unserem Schuldner bestehenden Vertrags enthalten müssen. Daneben bedarf es keines zusätzlichen Einzelinkassoauftrags.
Grundlage für das Auftragsverhältnis zwischen den Parteien sind die Allgemeinen Inkassobedingungen für Existenz-Rechtsschutz-Versicherungsnehmer und die Besonderen Bedingungen für die Erteilung von Bonitätsauskünften der LEGIAL in der bei Übersendung der Forderungsunterlagen aktuell gültigen Fassung. Diese sind auf der Homepage www.legial.de jederzeit einsehbar und können auf Nachfrage auch als Druckstück von der LEGIAL zur Verfügung gestellt werden.
Die LEGIAL AG wird ausdrücklich zum Empfang von Geld und Geldeswert sowie zur Quittungsleistung ermächtigt.
Es werden nur Forderungen zur Beitreibung beauftragt, die unbestritten, unsere eigenen, nicht von Dritten oder an Dritte abgetreten sind und auf die keine Zahlung geleistet wurde. Über etwaige Teilzahlungen werden wir die LEGIAL AG informieren.
Unseren Anspruch auf Ersatz der erstattungsfähigen Inkassovergütung gegenüber dem jeweiligen Schuldner treten wir an die LEGIAL an Erfüllungs statt ab. Die Abtretung erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung des Zahlungseingangs in Höhe der Hauptforderung seitens des jeweiligen Schuldners bei der LEGIAL oder bei uns. Die LEGIAL nimmt die Abtretung hiermit an.
Bitte Kontaktdaten eingeben und unterschreiben.
Nach dem Absenden des Formulars bekommen Sie im nächsten Schritt eine E-Mail mit einer Kopie der Generalinkassovollmacht für Ihre Unterlagen.
Inkasso bei der LEGIAL – profitieren Sie von unserem Service
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Ab einer offenen Forderung von 100 Euro sind wir für Sie da.
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Innerhalb unseres vorgerichtlichen Forderungseinzugs verfassen wir zwei Mahnschreiben und versuchen den Fall telefonisch zu lösen.
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Inkasso erfordert Fachwissen – unsere Expertinnen und Experten kümmern sich darum.
FAQ Inkassoauftrag
Häufige FragenWenn Sie ein Inkasso beauftragen, fallen unterschiedliche Kosten an. Meist trägt der Schuldner die Gebühren für das Verfahren. Dies ist gesetzlich vorgesehen, um dem Gläubiger die Durchsetzung seiner Ansprüche zu erleichtern. Ausnahmen können bestehen, wenn beispielsweise keine rechtliche Grundlage für die Forderung vorliegt oder die Kosten des Inkassos unangemessen hoch sind.
Sie können sich bereits ab einer offenen Forderung im Wert von mindestens 100 Euro an die LEGIAL wenden. Dabei unterstützen wir Kleinunternehmer, Mittelständler, große Firmen und Insolvenzverwalter in ihren Verfahren.
Unserer Erfahrung nach lohnt es sich so früh wie möglich, das Inkassoverfahren auszulagern. So sparen Sie Zeit, Geld und Nerven. Wir übernehmen das Inkasso für kleine Unternehmen bereits ab der ersten offenen Forderung ab mindestens 100 Euro.