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Inkasso für Steuerbüros
Inkasso für die Steuerberatung
Ihr Honorar – Unser Auftrag
Spezialisiertes Inkasso für Steuerberater ist ein auf Steuerkanzleien zugeschnittenes Forderungsmanagement. Es treibt offene Honorarforderungen professionell und diskret ein. Dabei wahrt es die sensiblen Mandantenbeziehungen.
Sie beraten Ihre Mandanten zuverlässig in Steuerfragen, doch manche Rechnungen bleiben unbezahlt. Offene Honorarforderungen belasten die Liquidität Ihrer Steuerkanzlei. Unser Brancheninkasso für Steuerberater übernimmt die Beitreibung Ihrer ausstehenden Honorare – professionell, diskret und rechtssicher.
Verlässlicher Partner für Ihr Forderungsmanagement
Ihre Mandanten vertrauen Ihnen in finanziellen Angelegenheiten. Dieses Vertrauen schützen wir. Die LEGIAL verbindet konsequentes Forderungsmanagement mit einem respektvollen Umgang gegenüber Ihren Schuldnern. So sichern wir Ihre Honorare, ohne Ihre Mandantenbeziehungen zu gefährden:
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Branchenkenntnis
Wir verstehen die Strukturen von Steuerberatungskanzleien und wissen, wie Honorarforderungen rechtssicher geltend gemacht werden
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Diskretion & Vertrauen
Wir agieren diskret und professionell – so bleibt Ihre essenzielle Partnerschaft mit dem Mandanten intakt
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Honorarinkasso
Wir kennen die StBVV und stellen sicher, dass Forderungen korrekt berechnet und rechtssicher durchgesetzt werden
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Ratenzahlungen
Wie suchen gemeinsam mit dem Schuldner passende Lösungen wie Ratenzahlungen, die Ihre Liquidität schrittweise sichern
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Schnelle Bearbeitung
Offene Forderungen belasten die Buchhaltung. Wir bearbeiten Ihre Fälle zügig und informieren Sie transparent über jeden Schritt
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Transparente Kosten
Sie wissen von Anfang an, welche Kosten anfallen – fair kalkuliert und klar kommuniziert
In diesem Fall passt unser Inkasso für Sie
LEGIAL Forderungsmanagement: Wie wir Sie entlasten
Forderungsmanagement anfragenIhre Herausforderung - unsere Lösung
| Herausforderung für Steuerberater | Lösung durch das LEGIAL Inkasso | Ihre Vorteile |
|---|---|---|
| Sensible Mandantenbeziehungen bei offenen Honorarforderungen | Diskretes, respektvolles Mahnwesen mit lösungsorientierter Kommunikation | Erhalt der Mandantenbeziehung trotz Zahlungsverzug |
| Rechtliche Korrektheit bei der Honorarberechnung | Fachanwaltliche Prüfung und rechtssichere Durchsetzung nach StBVV | Geringeres Haftungsrisiko, hohe Erfolgsquoten |
| Hoher Verwaltungsaufwand durch Mahnwesen in der Kanzlei | Vollständige Übernahme des Forderungsmanagements durch LEGIAL | Mehr Zeit für Mandanten und Kerngeschäft |
| Liquiditätsengpässe durch verzögerte Honorarzahlungen | Zügige Bearbeitung und Beitreibung offener Forderungen | Stabile Liquidität und planbare Einnahmen für Ihre Kanzlei |
Als Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU)) erfüllen wir höchste Anforderungen an Seriosität und fachliche Qualifikation. Das Verbandssiegel garantiert Ihnen ein geprüftes, professionelles Forderungsmanagement nach aktuellsten Branchenstandards.
Wir sind als zugelassener Rechtsdienstleister behördlich registriert und unterliegen der staatlichen Aufsicht. Dies bestätigt unsere Sachkunde gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und garantiert Ihnen eine rechtssichere Beitreibung auf Basis der deutschen Gesetzgebung.
Wir verpflichten uns dem strengen Verhaltenskodex des BDIU. Durch diesen ethischen Standard sichern wir einen respektvollen Umgang mit Ihren Kunden und schützen die Reputation Ihres Unternehmens durch ein faires, werteorientiertes Mahnwesen.
Sprechen Sie mit uns über Ihre Herausforderung
Nicht, wenn es professionell und diskret durchgeführt wird. Die LEGIAL setzt auf einen respektvollen, lösungsorientierten Umgang mit Schuldnern. Unser Ziel ist es, offene Honorare einzutreiben und gleichzeitig die Mandantenbeziehung so weit wie möglich zu erhalten.
Grundsätzlich alle offenen Forderungen aus Ihrer steuerberatenden Tätigkeit – zum Beispiel aus Jahresabschlüssen, Steuererklärungen, Lohnbuchhaltung oder betriebswirtschaftlicher Beratung. Voraussetzung ist, dass die Forderung mindestens 25 € beträgt und bereits eine Mahnung vorliegt.
In der Regel nicht. Die Inkassokosten trägt der Schuldner. Nur wenn dieser zahlungsunfähig ist, können geringe Kosten entstehen – über die wir Sie selbstverständlich vorab transparent informieren.