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Portrait von Peter Depré, Rechtsanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht, Mediation, LEGAL IMAGE

Peter Depré

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht · Insolvenzrecht
Rechtsgebiete: Bank- und Kapitalmarktrecht · Insolvenzrecht · Mediation
Depré Rechtsanwälte
O 4, 13-16 (Kunststraße)
68161 Mannheim
0621 1207 80

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Vita

STUDIUM

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg, Referendariat u.a. an der Industrie- und Handwerkskammer Paris

BERUFLICHER WERDEGANG

1987

Gründung der Kanzlei Depré RECHTSANWÄLTE (seit 2007: Depré RECHTSANWALTS AG) 

Spezialisierung auf Insolvenzrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fortbildung zum Wirtschaftsmediator (cvm) 

Vorstand (Vorsitzender) der Kanzlei Depré RECHTSANWALTS AG mit insgesamt mehr als 50 Mitarbeitern, nach ISO 9001 : 2008 und InsO 9001 zertifiziert 
 

Weitere Qualifikationen und Funktionen (auszugsweise)

  • Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe 
  • Stellvertretender Vorsitzender des Mannheimer Anwalts Vereins Vorsitzender des Arbeitskreises Sanierung und Insolvenz Rhein-Neckar-Pfalz e.V.
  • Stellvertretender Vorsitzender und Gründungsmitglied des Zentrum für Insolvenz und Sanierung an der Universität Mannheim e.V. (ZIS)
  • Lehrbeauftragter an der Universität Mannheim (Übertragende Sanierung)
  • Prüfer im ersten juristischen Staatsexamen an der Universität Heidelberg seit 1992 für Zivilrecht und Insolvenzrecht
  • Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DAV 
  • Sprecher der Arbeitsgruppe Zwangsverwaltung in der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DAV
  • Mitglied im VID, Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e. V. 
  • Mitherausgeber der Zeitschrift für Immobilienrecht (ZfIR)
  • Mitherausgeber der Zeitschrift Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung (KSI)
  • Mitglied des korrespondierenden Beirats der Deutschen Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (DZWIR)
  • Autor einer Vielzahl von Beiträgen und Werken insbesondere zum Insolvenzrecht sowie zur Unternehmens- und Kanzleiorganisation

Portrait

Allein die enorme Anzahl der verschiedenen Ehrenämter, die Peter Depré innehat – vom Vorstand verschiedener Arbeitsgruppen im Insolvenzrecht, der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe bis hin zum Mitherausgeber von Fachzeitschriften und Publizist einschlägiger Fachliteratur – könnten einen Vollzeitjob füllen. Doch weit gefehlt – der eigentliche Beruf braucht ja auch noch Zeit: Der 62-jährige Rechtsanwalt Peter Depré ist als Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Insolvenzrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie als Wirtschaftsmediator tätig. Seine unermüdliche Begeisterung für das Thema Insolvenzrecht hat ihn und seine Kanzlei Depré RECHTSANWALTS AG mit an die Spitze der deutschen Insolvenzrechtsexperten gebracht. Im Gespräch fällt auf, dass Peter Depré mental blitzschnell ist und dabei dennoch gelassen wirkt. Eine spannende Mischung für ein interessantes Gespräch.

Vom Einzelkämpfer zum Vorstandsvorsitzenden.

Die Entscheidung, Anwalt zu werden, trifft Depré schon im Kindesalter, weil er an die Gerechtigkeit glaubt und dazu beitragen will, dass die Welt gerechter wird. Nach dem Abitur beginnt er sein Jurastudium in Heidelberg und erhält bereits zu Studienzeiten Einblicke in das damals noch exotische „Konkursrecht“, den Vorläufer des heutigen Insolvenzrechts – und zwar unter Koryphäen wie Professor Othmar Jauernig. Teile seines Referendariats verbringt Depré an der Industrie- und Handelskammer in Paris. Nach dem sehr erfolgreichen Abschluss seines zweiten Staatsexamens überlegt Depré nur kurz, ob er Richter werden soll, entscheidet sich dann aber sehr schnell für den Anwaltsberuf. Da kommt es ihm gerade recht, dass ihn schon sein drittes Bewerbungsgespräch in eine Mannheimer Kanzlei führt, in der er sich die nächsten vier Jahre ein intensives Bild vom Alltag der Insolvenzverwalter machen kann. Seine Stärke liegt von Anfang an in der Kommunikation, sagt er, und so macht er sich innerhalb kurzer Zeit in der Kanzlei als erfolgreicher Akquisiteur unersetzbar – er ist darin so gut, dass anderen Mitarbeitern das fast schon missfällt. Dies führt aber nicht etwa zu einem Konflikt, sondern beflügelt eher Peter Deprés Wunsch nach Freiheit. Ein Thema übrigens, mit dem er sich auch gern philosophisch auseinandersetzt und das mit ein Grund für seine Zusatzqualifikation als Wirtschaftsmediator ist. „Ich stelle mir häufig die Frage, was Freiheit und Gerechtigkeit miteinander zu tun haben – oft ist Freiheit wichtiger als formale Gerechtigkeit. Ich bin der Meinung, dass das formale Recht nicht immer die Maxime aller Handlungen sein sollte. Recht dient nur als Ultima Ratio.“

Die Begabung, neue Mandate an Land zu ziehen, nutzt Peter Depré schließlich für sich als freier Advokat. 1984 gründet er deshalb seine eigene Kanzlei und setzt damit den Startschuss zu einer imposanten Erfolgskarriere: Vom Einzelkämpfer bis zum Vorstandsvorsitzenden einer Kanzlei in Gesellschaftsform einer AG mit rund 60 Angestellten, die regional die meisten Fachanwälte unter einem Dach vereint, hat er es mittlerweile gebracht. „Wir schaffen Lösungen in allen Rechtsgebieten“, sagt Peter Depré und betont das Wort „Lösungen“, die ihm viel wichtiger sind als „Recht“ zu schaffen. Hauptfokus ist die Begleitung mittelständischer Unternehmen in allen wirtschafts-rechtlichen Fragen. Das damit verbundene Insolvenzrecht brächte laut Peter Depré zwar die Krux mit sich, dass man „vom Unwohl des anderen profitiert“. Doch er wisse auch, „dass ich nicht für alle Parteien der Held sein kann“. Menschlich ertragen ließe sich das nur durch den richtigen Umgang mit den Betroffenen, egal ob Verbraucherinsolvenz oder großer Unternehmensinsolvenz: Empathie für jeden Menschen zeigen, keine Berührungsängste haben und keine Eitelkeiten entwickeln, das seien die drei prägenden Erfolgsfaktoren seiner Kanzlei.

 

Ich stelle mir häufig die Frage, was Freiheit und Gerechtigkeit miteinander zu tun haben – oft ist Freiheit wichtiger als formale Gerechtigkeit.

Die Sanierung hat fast immer mit der Zerschlagung eines Unternehmens zu tun.

Bei der Frage, ob er als Insolvenzverwalter lieber saniert als verwertet, braust der sonst so ruhige Anwalt beinahe auf: Nach seiner Meinung sei es missverständlich, wenn Verwalter davon sprächen, eine „Sanierung“ sei immer der beste Weg, denn die Hauptaufgabe des Insolvenzverwalters bestünde nach wie vor darin, so zu handeln, dass die Gläubiger die höchsten Quoten erhielten. Wenn dafür eine Zerschlagung eines insolventen Unternehmens das Mittel der Wahl sei, sei das auch richtig. Mit dem Begriff der „übertragenden Sanierung“ hätte sich nach Deprés Meinung ohnehin eine sprachliche Ungenauigkeit eingeschlichen: Denn hier müsse das ursprüngliche Unternehmen de facto ja auch zerschlagen werden und Teile der Mitarbeiterschaft würden in ein neues Unternehmen übertragen. Nach außen erschiene das dann zwar als Sanierung, dennoch würde das insolvente Unternehmen ja abgewickelt und aufgelöst. Insoweit läge nach Ansicht Deprés in einer Sanierung ohnehin häufig eine Zerschlagung.

Die Work-Life-Balance ist bei mir eine Life-Balance.

Eine Putzfirma geriet genau in den geschilderten Strudel und musste schließlich Insolvenz anmelden. Herr Depré setzte seine Lieblingsform der möglichen Lösungen ein. Nämlich das Mittel der bereits genannten „übertragenden Sanierung“, bei dem der Hauptteil der Belegschaft auf eine andere Gesellschaft übertragen wird, womit die meisten Arbeitsplätze erhalten bleiben können. 

Zusätzlich half der Einsatz der sog. „Insolvenzgeldvorfinanzierung“: Hier leiht sich das insolvente Unternehmen Geld bei einer Bank, als Sicherheit treten die Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Arbeitslohn an diese ab. Nach drei Monaten müssen dann die meisten Arbeitsverhältnisse nach Insolvenzeröffnung auf eine andere Gesellschaft übertragen werden. Genau hierbei half das Fingerspitzengefühl und die umfassende Kenntnis des Marktes von Anwalt Depré für die richtige Auswahl der neuen Gesellschaft. In Fällen wie diesen kämen seiner Meinung nach die Hauptaufgaben des Verwalters voll zum Einsatz: „Verwalten, Verwerten, Verteilen.“

Letzte Rettung: Der Insolvenzplan für erfolgreiche Unternehmen.

Doch die Anmeldung einer Insolvenz muss nicht immer das Aus eines Unternehmens bedeuten – vor allem dann nicht, wenn das Unternehmen nachhaltig Überschüsse erwirtschaftet. Das Insolvenzrecht hat hier eine Besonderheit vorgesehen: Die Erstellung eines sog. Insolvenzplanes. Wie im Fall des Gerüstbauunternehmens, das Insolvenz anmelden musste, weil es den Steuerzahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte. Die Steuerforderung lähmte den Betrieb, obwohl er eigentlich Überschüsse erwirtschaftete. Die Überschüsse deckten die Forderung für die Steuer aber nicht. In diesem Fall wählte Depré als Lösung das Aufstellen eines genannten Insolvenzplans: Bei diesem bleibt der Betrieb des Unternehmens aufrechterhalten. Allerdings wird mittels eines Plans festgelegt, welche Summen des Überschusses an das Finanzamt in Raten gezahlt werden müssen, während der Betrieb gleichzeitig handlungsfähig bleiben kann. Der Plan sieht eine Zahlungsoption für genau drei Jahre vor. Gelingt es in dieser Zeit nicht, aus den laufenden Einnahmen die Planzahlungen zu erbringen und dadurch die Insolvenz noch einmal abzuwenden, geht es direkt mit dem Insolvenzverfahren weiter. 

Peter Depré hat eigentlich Zeit für alles, denn: Eine Trennung zwischen „work“ und „life“ gibt es bei ihm nicht. Er könne auch gar nicht sagen, was er macht, „wenn er die Türe des Büros hinter sich zumacht“. Das gäbe es in Zeiten von dauernder Erreichbarkeit durch E-Mail und Smartphone ja ohnehin nicht mehr. Bei ihm kommt einfach alles, wie es kommt, Gedanken um ausreichende Freizeit macht sich der 62-Jährige daher gar nicht. Er nimmt sich genau für das Zeit, was ihm gefällt: Er arbeitet gerne in seinem Beruf, fährt aber ebenso gerne auf Fernreisen, wie in diesem Jahr drei Wochen nach Peru und Bolivien. Begleitet vom Heidelberger Zoodirektor als Reiseleiter erkundet er die dortige Natur wie beispielsweise den bolivianischen Dschungel. Um Entdeckungen geht es in all seinen Urlauben. Ob er am Seil gesichert über die Harbour Bridge in Sydney klettert oder in Südafrika oder Hawaii auf Reisen geht: Wichtig ist ihm die Erweiterung seines Horizonts ebenso wie die Entspannung beim Golfen oder Wandern. Wir ahnen, Peter Deprés Gelassenheit ist möglicherweise das Ergebnis seines sehr abwechslungsreichen Lebens. Mit dem Motto „alles hat zwei Seiten“ wird er weiter souverän seinen Weg gehen. Wir wünschen ihm weiterhin viel Erfolg dabei!

3 Fragen

Was ist aus Ihrer Sicht das größte Ärgernis im Justizalltag?

Verhinderung von vernünftigen und schnellen Lösungen durch Berufung auf die Rechtslage.

Welches ist für Sie das meist ersehnte Gesetz?

Eine radikal vereinfachte Steuergesetzgebung.

Nennen Sie uns die aus Ihrer Sicht unsinnigste Vorschrift.

Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz).

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