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Portrait von Michael Optiz, Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht, LEGAL IMAGE

Michael Opitz

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsgebiete: Erbrecht · Wirtschaftsrecht
Kanzlei Michael Opitz
Ägidienplatz 7a
93047 Regensburg
0941 5957 290

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Vita

ZUR PERSON

Michael Opitz wurde am 22. Februar 1969 in Deggendorf geboren, ist verheiratet und hat zwei Söhne.

STUDIUM

1989 - 1997

Studium der Rechtswissenschaften 
Universität Regensburg
Erstes Juristisches Staatsexamen

1991 - 1992

Praktikant in der Kanzlei Kronawitter / Linnenbrink in Regensburg, überwiegende Tätigkeit Strafrecht, Erbrecht, Sozialrecht, öffentliches Baurecht und Arbeitsrecht

1992 - 1993

Studium der Rechte in Athens, Georgia, USA 
UGA Law School (JD – Programm)

1997 - 1999

Referendariat in Regensburg, Amberg, Schwandorf
Zweites Juristisches Staatsexamen

BERUFLICHER WERDEGANG

1999 - 1999

Referendar in der Kanzlei Besser & Partner, München
ab Juni 1999 Vollzeit, überwiegende, auch forensische, Tätigkeit im Arbeitsrecht, Erbrecht und Mietrecht

2000 - 2001

Partner in der Kanzlei Schwarzfischer, Sen & Opitz, Regensburg, Tätigkeit im Erbrecht Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Sozialrecht

Seit 06/2001

Eigene Kanzlei mit Schwerpunkt Erbrecht und Wirtschaftsrecht in Regensburg, überwiegende Tätigkeit im Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht

Ehrenamtliches Engagement

1. Vorsitzender des TAEKWONDO SPORTVEREINS REGENSBURG e.v. seit 1999
Kinder und Jugendtrainer im Taekwondo seit 1996
Leitung der Arbeitsgruppe Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht für die Buddhistische Diamantweg Stiftung e.V. 

Portrait

ernd K. hat ein gut gehendes Unternehmen in der Baubranche. Mit seiner Frau Luise hat er in einem privatschriftlichen Testaments vereinbart, dass beim Tod eines Ehegatten der andere das betriebliche und private Vermögen erbt und dass erst nach Ableben auch des Hinterbliebenen die beiden Kinder, ein Sohn und eine Tochter, als Erben vorgesehen sind. Kurz darauf stirbt Bernd K. an einem Herzinfarkt. Seine Frau verkauft das Unternehmen und legt die daraus erzielte schöne Summe auf die hohe Kante.

Nun will es allerdings das Schicksal, dass der Sohn Kontakt zu einer Sekte pflegt, immer mehr in deren Bann gerät und dieser schon zu Lebzeiten sein gesamtes Erbe vermacht, das ihm nach dem Tod der Mutter eines Tages zufällt. Die Tochter wiederum heiratet einen Unternehmer, der eine Riesenpleite hinlegt, und weil sie für die Verbindlichkeiten ihres Mannes gebürgt hat, hat sie nun ihrerseits praktisch ihr zu erwartendes Erbe schon verwirkt. Die Mutter, höchst beunruhigt von der familiären Entwicklung, will nun das Testament abändern, damit nicht das gesamte Vermögen in fremde Hände gerät. Ein Notar aber teilt ihr die bittere Wahrheit mit: Das Testament, das die beiden Eheleute zusammen erstellt haben, kann durch den Überlebenden nicht mehr abgeändert werden.

Dieser fiktive Fall, der sich freilich täglich irgendwo in Deutschland ereignen könnte, wirft ein Schlaglicht auf die vielfältigen Probleme, die im Erbrecht stecken und auf die dramatischen Auswirkungen, die eine Unkenntnis der Sachlage haben kann. Wären Bernd und Luise K., als sie sich damals zu dem Testament entschlossen, zu Michael Opitz gegangen, dann wäre dies nicht passiert. Er hätte sie nämlich darauf hingewiesen, dass es vernünftig sein kann, einen Änderungsvorbehalt in ein solches Testament aufzunehmen. Ein solcher hätte es dann auch ermöglicht, dass Luise K. die einst unter ganz anderen Voraussetzungen getroffenen Abmachungen nach den Tod ihres Mannes verändern hätte können.

Wenn Michael Opitz über solche und ähnliche Fälle spricht, dann kommt dies aus sehr berufenem Mund. Er ist nämlich niedergelassener Anwalt mit dem Spezialgebiet Erbrecht in Regensburg. Im Jahr 2000 hat er dort eine Kanzlei eröffnet, die er heute in Bürogemeinschaft mit einer Anwältin, die sich auf Sozial- und Arbeitsrecht spezialisiert hat, betreibt. Er stammt aus einer Lehrerfamilie – der Vater war Schulrat, die Mutter Rektorin in einer Grundschule.

 

Jeder Fall erfordert eine individuelle Lösung und ist nie "Geschäft von der Stange".

Ein braver Beamtenhaushalt, wie Michael Opitz heute sagt, aber vielleicht etwas zu beschaulich für den eher quirligen Sohn. Deshalb, und weil Jura eben zu vielen Berufen befähigt, hat er sich für die Rechtswissenschaft entschieden, in Regensburg und – mit einem Stipendium ausgestattet – in den USA studiert und sich nach einer Zwischenstation bei einer renommierten Kanzlei in München selbstständig gemacht. Warum in Regensburg? „Ich wollte einfach in meiner Stadt leben und nicht irgendeinem Job hinterherlaufen." Und warum Erbrecht? Nun, da gab es mehrere Gründe. Zum einen natürlich die Vorliebe für ein sehr komplexes und schwieriges Rechtsgebiet. Aber das sei auch eine unternehmerische Entscheidung gewesen, sagt Opitz. Er hat sich einfach auf dem Markt umgesehen und festgestellt, dass da ein großer Bedarf an qualifizierter Rechtsberatung vorhanden war und ist, aber nur wenige Kollegen sich nachhaltig oder gar ausschließlich mit dem Erbrecht beschäftigen. Und es bedarf auch bestimmter persönlicher Eigenschaften, um auf diesem Feld zu reüssieren. Zum Beispiel sollte man gut mit Menschen umgehen und zuhören können. Schließlich ist jeder Fall anders gelagert und für die Mandanten stehen doch oft erhebliche Entscheidungen mit großer materieller und persönlicher Tragweite an.

Dass es zu der Bewältigung prekärer Situationen auch ein erheblicher Schuss Entschlossenheit gehört, hat er gelernt, als er beim Tauchen in der Karibik sich plötzlich einem respektablen Hai gegenübersah. Blitzschnell erinnerte er sich an den bekannten Survival-Papst Rüdiger Nehberg, der in einem Buch geraten hatte, nicht dem ersten Impuls zu folgen und zu fliehen, sondern ganz ruhig auf den Hai zu zu schwimmen. Was Opitz dann auch tat. Nur dieser Beherrscht- und Beherztheit schreibt Opitz es heute zu, dass die Begegnung ohne Folgen geblieben ist.

Solche Erfahrungen sind, auch wenn es nicht unbedingt auf der Hand liegt, nicht unwichtig bei dem Schwerpunkt der Arbeit von Michael Opitz, der Beratung bei der Abfassung von Testamenten und der Ausarbeitung von Patientenverfügungen. Denn manchmal hat man es mit sehr unterschiedlichen Persönlichkeiten oder Konstellationen zu tun, die nicht nur Verständnis erfordern, sondern irgendwann auch einen erheblichen Schuss Bestimmtheit. Auch ist die Erstellung von Testamenten ein Prozess, der sich oft über einen längeren Zeitraum hinzieht. Im Normalfall kommen die Ratsuchenden zu ihm zu einer Erstberatung, bei der er jedoch schon eine Sachverhaltsanalyse erstellt und die Klienten rechtlich über die Konsequenzen bestimmter Verfügungen berät. Das nimmt in der Regel ein bis zwei Stunden in Anspruch, ebenso lange dauert dann in etwa die Ausarbeitung der Gesprächszusammenfassung. 

Ganz ruhig auf den Hai zuschwimmen - und die Begegnung bleibt ohne Folgen.

Das alles kostet in vielen Fällen gerade einmal 100 Euro, doch betrachtet Opitz dies als kostengünstige Vorleistung für seine Mandanten. Diese Tätigkeit ist jedoch nur eine Seite. Auf der anderen wird er in streitigen Erbschaftsauseinandersetzungen als Anwalt engagiert. Hier kommt Opitz dann mit den vielen Einzelschicksalen in Berührung, hinter denen sich oftmals menschliche Enttäuschungen, ja familiäre Katastrophen verbergen. Da ist zum Beispiel in einem Testament zwar alles an Vermögensgegenständen fein säuberlich aufgelistet, aber kein Erbe benannt. Und plötzlich muss dann die Frau eines solchen Erblassers feststellen, dass nicht nur sie, sondern auch die zahlreichen Brüder und Schwestern ihres Mannes auch erbberechtigt sind.

Oder: Ein Neffe bekommt von seinem Onkel in einem zehn Jahre alten Testament zwei Miethäuser zugesprochen. Nun stirbt der Onkel in der Klinik und kurz nach seinem Tod taucht ein in krakeliger Handschrift verfasstes, neues Testament auf, in dem die beiden Häuser der Haushälterin zugesprochen werden. Der Neffe ist empört und will das Testament anfechten, was freilich wegen der erheblichen Kosten eine Frage des Geldes ist. Denn schon für das Gutachten, ob der Onkel noch bei Abfassung des zweiten Testaments zu Rechtsgeschäften fähig war, kann schon mal bis zu 4000 Euro kosten, hinzukommen bei einem Streitwert von rund 750 000 Euro in der ersten Instanz Anwaltkosten von erheblicher Höhe, was sich dann auf etwa 28 000 Euro summiert. In solchen Fällen, so betont Opitz, ist dann eine Prozesskosten-Finanzierung häufig der einzige Weg für einen Erben, um zu seinem Recht zu kommen.

Eng mit dem Erbrecht verbunden ist auch ein weiteres Gebiet, auf das sich Michael Opitz verlegt hat: das Stiftungsrecht. Auch hier berät er Klienten, die – meist ohne direkte Nachkommen – ihr Vermögen zu bestimmten Zwecken zur Verfügung stellen wollen, die aber oftmals nicht wissen, wie sie dies anstellen sollen. Häufig wird er auch zum Testamentsvollstrecker bestimmt, der dann die Stiftung zu gründen hat. Auch hier gilt es, den Willen des Mandanten zu ergründen, um den richtigen Zuschnitt für eine solche Stiftung zu finden. Das überhaupt ist es, was Michael Opitz an seiner Tätigkeit am meisten schätzt: Dass nämlich jeder Fall, der auf seinem Tisch landet, anders gelagert ist, dass jeder eine individuelle Lösung erfordert, kurzum, dass es sich zu keiner Zeit um ein „Geschäft von der Stange“ handelt. Dies trifft auch auf jene Fälle zu, in denen es um die juristische Begleitung bei der Unternehmensnachfolge geht, einem Feld, auf dem vor allem im mittelständischen Bereich viel versäumt wird, beispielsweise allzu häufig der richtige Zeitpunkt, solche Nachfolgefragen zu regeln.

Stöbert man ein bisschen im Privatleben des Michael Opitz, so stellt man fest, dass seine berufliche Neigung, als Einzelkämpfer tätig und nicht Mitglied in einer großen Kanzlei zu sein, in seiner Persönlichkeitsstruktur verankert ist. Beispielsweise, wenn man weiß, dass er sich sportlich nicht als Mannschaftsspieler versteht, sondern sich in der Selbstverteidigungs-Sportart Taekwondo übt. Und wenn man weiß, dass er Meditation betreibt, wenn irgend möglich eine halbe Stunde am Tag. Diese Vorliebe stammt aus dem buddhistischen Gedankengut, dem er nahesteht.  Dabei ist Opitz alles andere als ein Esoteriker, dazu steht er mit beiden Beinen zu fest auf dem Boden. Das wissen alle, die seine Vorträge über Erbrecht besuchen, die er regelmäßig etwa beim dem Landesverband des Bayerischen Einzelhandels oder auch auf seine Initiative hin in Regensburg hält. Die Tatsache, dass diese stets auf großes Interesse stoßen, zeigt den hohen Informationsbedarf auf diesem Rechtsgebiet. Und verspürt er selbst einmal Bedarf nach einer Motivationsauffrischung, dann bekommt er sie gratis zu Hause: Seine Frau ist nämlich Trainerin, die sich auf das Coaching von Führungskräften spezialisiert hat.

3 Fragen

WAS IST AUS IHRER SICHT DAS GRÖSSTE ÄRGERNIS IM JUSTIZALLTAG?

Ich ärgere mich eigentlich sehr selten, dafür ist mir meine Lebenszeit oft zu schade. Wenn überhaupt, dann fällt mir die personelle Unterbesetzung an den Gerichten und der Staatsanwaltschaften mitunter negativ auf. Da fehlt es manchmal sowohl an ausreichendem Personal als, leider, auch an den nötigen Fachkenntnissen. So kann es dann schon passieren, dass nach dem Strafantrag eines Mandanten, der sich auf den Vorwurf der Bilanzfälschung bezieht, der Fall bis zur Verjährung liegen bleibt, nur weil den zuständigen Staatsanwälten Zeit oder Fachkompetenz fehlt, der Sache nachzugehen. Der geständige Verkehrssünder ist da halt viel leichter anzuklagen. Und nicht nur in München sitzen Staatsanwälte mitunter jeden Abend bis 10 oder länger im Büro - das tut dem Rechtsstaat auf Dauer nicht gut.

WAS IST FÜR SIE DAS MEIST ERSEHNTE GESETZ?

Da gäbe es viele, viele Kleinigkeiten, aber keine wirklich außerordentlich dringenden Wünsche. Gerade im Vergleich mit anderen Demokratien halte ich große Stücke auf unseren Rechtsstaat. Die gegenwärtige, schleichende und stückchenweise Aushöhlung der Bürgerrechte allerdings macht mir durchaus Sorgen, da wünsche ich mir mehr Sorgfalt und Respekt vor den Prinzipien unserer Verfassung durch die Politik.

NENNEN SIE AUS IHRER SICHT DIE UNSINNIGSTE VORSCHRIFT.

Schwer zu sagen, da gibt es im Erbrecht doch einiges. Vor allem bei den Reformen happert es leider. Nehmen wir doch den aktuellen Paragraphen 2306 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, eine der schwierigsten Vorschriften des Erbrechts. Er enthält einige unbestimmte Rechtsbegriffe, für die aber mittlerweile ausreichend Rechtsprechung vorliegt. Nun soll er reformiert werden, aber schon jetzt ist absehbar, dass die alten unbestimmten Rechtbegriffe nur durch neue ersetzt werden sollen, zu denen noch nicht einmal Rechtsprechung existiert. Das geht zu Lasten der Bürger und zeugt von unzureichenden handwerklichen Fähigkeiten.

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