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  Portrait von Erika Lochner, Rechtsanwältin für Familienrecht, LEGAL IMAGE

Erika Lochner

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht · Familienrecht
Rechtsgebiete: Erbrecht · Familienrecht
Kanzlei am Rathaus
Rathausstr. 5
86399 Bobingen
08234 42850

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Vita

ZUR PERSON

Erika Lochner wird in der Lüneburger Heide geboren.

STUDIUM

Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München

1992

1. Juristisches Staatsexamen 

Referendarin am LG München I

Tätigkeit in der Rechtsabteilung der Fraunhofer Gesellschaft 

Mitarbeit in einer Anwaltskanzlei

1995

2. Juristisches Staatsexamen

BERUFLICHER WERDEGANG

Seit 1996

selbständige Rechtsanwältin

2002

Fachanwältin Familienrecht

2004

Mediatorin

2009

Fachanwältin Erbrecht

Portrait

Selbst ist die Frau - dieser oder ein ähnlicher Gedanke könnte es gewesen sein, der Erika Lochner durch den Kopf geht, als sie beschließt, ein völlig neues Leben zu beginnen. Schließlich will sie sich nach der gescheiterten Ehe auf ihre eigenen Beine stellen, nachdem sie jahrelang - eher unfreiwillig - auf dem Land gelebt, Familie und Haushalt versorgt und als medizinisch-technische Assistentin in der Tierarztpraxis des Gatten mitarbeitet hat. Sie holt im Fernstudium das Abitur nach, zieht nach der Trennung mit ihren beiden Kindern nach München und beginnt „fünf Minuten vor zwölf“, wie sie sagt, ihr zweites Leben. Sie schreibt sich an der LMU München für Rechtswissenschaften ein.

Freischwimmer.

Im modischen braunen Hosenanzug und bordeauxfarbenen Rollkragenpulli erscheint Erika Lochner zum Fotoshooting für LEGAL IMAGE. „Wäre ich ein Tier, dann am liebsten ein Delfin“, erzählt die smarte Frau in den besten Jahren mit leuchtenden Augen. Der dunkelblonde Pony fliegt, als sie uns anschließend die richtige Technik des Delfinschwimmens demonstriert. Wir glauben ihr, schließlich hat Erika Lochner Schwimmen jahrelang betrieben: „Wahrscheinlich hat mir der frühere Leistungssport auch die Kraft gegeben, das späte Studium trotz vieler Unkenrufe durchzuziehen“, verrät sie. Zweifel, ob sie das Studium mit den beiden Kindern verbinden kann, waren natürlich da. Unbegründete, wie sich herausstellt: Denn Erika Lochner besteht beide Staatsexamen und entscheidet sich, Rechtsanwältin zu werden.

Mandanten, die ihre Eheprobleme auf dem Rücken ihrer Kinder austragen wollen, vertrete ich nicht.

Selbst ist die Frau.

Ihre Referendarszeit absolviert Erika Lochner am Landgericht München I – nebenbei ist sie auch in einer Anwaltskanzlei und in der Rechtsabteilung der Fraunhofer Gesellschaft tätig. Doch schließlich steht wieder eine Ortsveränderung aus privaten Gründen im Vordergrund. Sie zieht in die Nähe von Augsburg und macht sich in Bobingen selbstständig: „Der Start war nicht gerade leicht, aber heute kann ich die Arbeit nicht mehr allein bewältigen.“Derzeit beschäftigt sie gemeinsam mit ihrem Kanzleipartner drei Fachangestellte und eine Auszubildende. Den rapiden Anstieg der Mandate führt Erika Lochner auf ihre Zusatzqualifikationen zurück: 2002 wird sie als Fachanwältin für Familienrecht zugelassen. 2004 absolviert sie die Ausbildung zur Mediatorin. Als 2005 das Erbrecht als neue Fachanwaltschaft geschaffen wird, beginnt sie sofort mit der Ausbildung und wird im Januar 2009 als Fachanwältin für Erbrecht zugelassen.

Grenzfall Testierunfähigkeit.

Wenn Erika Lochner über Fälle sprechen soll, stehen für sie, selbst im Interview, die Interessen ihrer Mandanten im Vordergrund: „Ich unterliege meinen Mandanten gegenüber der Schweigepflicht.“ Erst als wir ihr die Anonymisierung zusichern, schildert sie uns einen Fall aus dem Erbrecht. Ein Mandant, der eine alte Dame bis zu ihrer Einweisung ins Altersheim jahrzehntelang wie ein Sohn betreut hat, soll aufgrund handschriftlichen Testaments ihr Anwesen erben. Doch nach dem Erbfall stellt sich heraus, dass im Altersheim ein Notarielles Testament errichtet worden war, das den Mandanten nicht mehr als Erben auswies, sondern andere Verwandte. Erika Lochner gelingt es, im Erbscheinsverfahren die Testierunfähigkeit der Erblasserin zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nachzuweisen. Der Mandant bekommt das ihm zugedachte Anwesen. Manchmal hat Recht eben doch noch etwas mit Gerechtigkeit zu tun.

Dieses Gefühl, am Berg loszugehen und am Meer anzukommen, in wundervollen kleinen einsamen Buchten, ist einfach einzigartig.

Rote Karte für Willkür im Sorgerecht.

Für Sorgerechtsfälle, bei denen das Kindeswohl nicht im Vordergrund steht, hat Erika Lochner kein Verständnis: „Mandanten, die ihre Eheprobleme auf dem Rücken ihrer Kinder austragen wollen, vertrete ich nicht.“ Und dann gibt es natürlich auch Fälle im Familienrecht, bei denen nicht von Anfang an klar ist, wo die Wahrheit zu finden ist. Erika Lochner berichtet von einem Fall, der beim Zuhören die Gänsehaut über den Rücken laufen lässt. Hier soll der Vater bei einer Reise ins Ausland den damals 3-jährigen Sohn einem anderen Mann für sexuelle Handlungen überlassen haben. Die Mutter besteht auf der vollkommenen Aussetzung des Umgangsrechts. Eine psychotherapeutische Behandlung des Kindes findet zwar statt, dennoch dringt nie etwas darüber nach außen, was das Kind selbst zu den Vorwürfen sagt. Erika Lochner erreicht in 2. Instanz die Aussetzung des Umgangs für ein Jahr. Doch es bleiben auch Zweifel zurück. Was wäre, wenn die Mutter die Geschichte einfach nur erfunden hat? Die Aussage der Mutter steht gegen die Unschuldsbeteuerungen des Vaters. „In solchen Fällen plagt mich am meisten, dass ich nicht weiß, wie es wirklich ist,“ resümiert die Fachanwältin für Familienrecht.

Das Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde.

Will man Erika Lochner privat näher kennenlernen, wird schnell klar, wofür ihr Herz schlägt: die Pferde. Auch wenn die Rechtsanwältin heute nicht mehr aktiv reitet, bekommt sie glänzende Augen, als sie an die Zeit zurück denkt, in der sie das Vielseitigkeitsreiten als Leistungssport betrieben hat. Vielseitigkeit ist Erika Lochner auch heute noch wichtig – vor allem in ihrer Freizeit. Neben der Leidenschaft für das Schwimmen gehört Reisen und die Erforschung anderer Kulturen jenseits des Massentourismus zu ihren Lieblingsbeschäftigungen. „Und ich liebe die Herausforderung, Schluchten zu „erwandern“, erzählt Erika Lochner begeistert. „Dieses Gefühl, am Berg loszugehen und am Meer anzukommen, in wundervollen kleinen einsamen Buchten, ist einfach einzigartig.“

3 Fragen

Was ist aus Ihrer Sicht das größte Ärgernis im Justizalltag?

Die lange Verfahrensdauer inzwischen sogar bei Eilanträgen und das Fehlen einer Kammer für Erbrecht.

Welches ist für Sie das meist ersehnte Gesetz?

Die immerhin im Koalitionsvertrag der Regierung beschlossene Änderung des BKAG das derzeit nur Strafverteidiger, nicht auch Rechtsanwälte als Berufsgeheimnisträger benennt.

Nennen Sie uns die aus Ihrer Sicht unsinnigste Vorschrift.

§ 963 BGB, die Vereinigung von Bienenschwärmen: „Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrer Eigentümer, so werden die Eigentümer welche ihre Schwärme verfolgt haben Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.“

Man stelle sich vor, wie die Miteigentümer ihre Anteile einfangen. Soweit die humoristische Vorschrift, für gesetzgeberischen Unsinn mit ernsten Folgen halte ich die Lohnsummenklausel in § 13a ErbStG die vorsieht, dass ein Unternehmenserbe bei Fortführung des Betriebes über 7 Jahre nur 15% der ErbSt. zahlen muss wenn er in dieser Zeit mindestens 650% der zum Zeitpunkt des Erbfalls geleisteten Lohnsumme weiterhin gezahlt hat. Das wird manche Unternehmen die ihren Weg aus der Krise finden könnten substanziell treffen.

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