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  Portrait von Dr. Moritz Lorenz, Rechtsanwalt für Kartellrecht, LEGAL IMAGE

Dr. Moritz Lorenz

Rechtsanwalt
Rechtsgebiete: Kartellrecht
Arnecke Sibeth Dabelstein
Kurfürstendamm 54/55
10707 Berlin
+49 30 8145913-00

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Vita

Beruflicher Werdegang

Seit 2016

Partner bei Arnecke Sibeth Dabelstein, Berlin

2004 – 2016

Anwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer, Berlin 

Studium

1994 – 1999

Studium in Passau, Taipeh/Taiwan, Moskau

2000 – 2002

Referendariat im OLG-Bezirk München

Promotion an der Universität Passau, Forschungsaufenthalt an der Boston University Law School

Portrait

Der erste Eindruck, den man sich von einem Menschen macht, manifestiert sich in unserem Kopf innerhalb einer Zehntelsekunde – und ist meistens korrekt, wie Studien beweisen. Er basiert auf verschiedensten Merkmalen wie Alter, Ethnie, Körperhaltung – und natürlich auch auf Sprache und Stimme. Die Erkenntnis, dass Letztere zu vernachlässigen sind, gewinnt das LEGAL IMAGE Team beim Interview mit Rechtsanwalt Moritz Lorenz: Obwohl die Skype-Verbindung einige Zeit nur Bilder, jedoch keinen Ton überträgt, wird der Rechtsanwalt von uns innerhalb dieser ersten Zehntelsekunde in die Schublade „auf Anhieb sympathisch“ gesteckt. Und eines darf an dieser Stelle schon verraten werden: Die Studien behalten auch in diesem Fall recht.

Thinking outside the box.

Schon früh zeigt sich bei Moritz Lorenz die Neigung zu den Geisteswissenschaften: Bereits zu Schulzeiten nimmt er an Geschichtswettbewerben teil, interessiert sich für die unterschiedlichsten Themen. Aber er weiß auch, dass es nicht die reine Philosophie ist, die ihn fesselt. Vielmehr möchte Lorenz konkrete Fälle lösen, ein Ergebnis erzielen. Dennoch ist es nach dem Abitur eine eher intuitive Entscheidung, die ihn zum Studium der Rechtswissenschaften führt. Intuition und ein Freund der Familie, der als Richter am Oberlandesgericht tätig ist. Und so schreibt sich der Abiturient 1994 an der Universität Passau ein. Das Studium ist für Moritz Lorenz Mittel zum Zweck: „Natürlich orientiert sich das Studium eher an akademisch interessanten Fragen– diese haben aber auch Auswirkungen auf die Praxis.“  Auf das deutsche Rechtssystem begrenzt zu sein, reicht dem angehenden Juristen jedoch nicht, er will mehr Internationalität. So nutzt Moritz Lorenz die Möglichkeit  eines studienbegleitenden Fachsprachenstudiums für Russisch und Chinesisch – inklusive Grundkenntnisse im Rechtssystem dieser Sprachräume.  Damit verbunden sind mehrere Studienaufenthalte, beispielsweise in Peking im Goethe Institut sowie in einer chinesischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht.

Kartellrecht, Kartellrecht nur du allein.

Schon während seines Studiums begegnet Moritz Lorenz seiner großen Leidenschaft: dem Kartellrecht. Die Fälle, die in einem Gastvortrag an der Universität behandelt werden, findet er auf Anhieb fesselnd: „Das Kartellrecht gewährt interessante Einblicke in die Wirtschaft, man muss sich in verschiedene Branchen eindenken und lernt dabei viel über sie.“ Und auch die internationale Komponente, die das Kartellrecht mit sich bringt, begeistert den Studenten. Doch nach bestandenem ersten Staatsexamen geht es für Moritz Lorenz erst einmal ins Referendariat nach Landshut: Die Pflichtstationen absolviert er bei der Zivilkammer, der Regierung von Niederbayern und bei einer mittelständischen Kanzlei. Die Wahlstation steht jedoch wieder ganz im Zeichen des Kartellrechts: Moritz Lorenz heuert bei der weltweit renommierten Wirtschaftskanzlei Freshfields an. Nach dem zweiten Staatsexamen promoviert der Jurist mit dem Thema „Patentlizenzen aus kartellrechtlicher Sicht“ – Aufenthalt an der Boston University inklusive.

Am Ende steht ein Anfang.

Doch irgendwann geht selbst die schöne Studienzeit zu Ende – und es folgt im besten Fall etwas Neues, nicht minder Anspruchsvolles: die Stellensuche. Für Moritz Lorenz mündet diese bei einem alten Bekannten: der Kanzlei Freshfields in Berlin, im Team – man ahnt es bereits – für Kartellrecht. „Freshfields hat eine renommierte Kartellrechtspraxis, die an zahlreichen bekannten Fällen mitwirkt. Hier konnte ich mir einen großen Erfahrungsschatz aufbauen“, resümiert Moritz Lorenz die 12 Jahre bei der Großkanzlei. Und auch persönlich hat es ihm dort immer sehr gut gefallen. Doch irgendwann ist es Zeit für etwas Neues und so steigt der Rechtsanwalt  2016 schließlich als Partner in seine heutige Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein ein. Natürlich bleibt er auch hier dem Kartellrecht treu – betreut daneben aber auch das Beihilferecht.

David gegen Goliath.

Wenn ein kleines Unternehmen gegen ein Großes vorgehen will, dann hat dies oftmals wenig Aussicht auf Erfolg. Bündelt man jedoch die Ansprüche vieler kleiner Unternehmen, begegnet man sich auf Augenhöhe. Wie im aktuellen Fall von Moritz Lorenz: Ein Kartell aus LKW-Herstellern hat laut Auffassung der ELVIS AG (Europäischer Ladungsverbund Internationaler Spediteure) viele kleine Unternehmen lange Jahre massiv geschädigt. Vorgeworfen werden dem Kartell verbotene Preisabsprachen – so sollen insgesamt 310 kleine Transportfirmen nach Darstellung der ELVIS um bis zu 8.600 Euro pro Fahrzeug zu viel gezahlt haben. Dass es ein illegales Kartell der Nutzfahrzeughersteller gab, steht schon vor Prozessbeginn unstreitig fest. So mussten die LKW Hersteller Daimler, Iveco, DAF, Volvo und Renault bereits ein Bußgeld in der Höhe von 2,9 Mrd. Euro bezahlen – der Betrag floss jedoch in den Haushalt der Europäischen Union. Schön für die EU, schlecht für die eigentlichen Leidtragenden: die kleinen Speditionen. Um deren Ansprüche – insgesamt geht es um Schadenersatz in der Höhe von rund 90 Millionen Euro plus 86 Millionen Euro Zinsen –  in einer einzigen Klage durchsetzen zu können, vertritt Moritz Lorenz die Themis Schaden- GmbH, die eigens zu diesem Zweck gegründet wurde und an die nun alle kleinen Transportunternehmen ihre Ansprüche abgetreten haben. Mit welchem Aufwand eine solche Klage verbunden ist, offenbart ein einziger Blick in die Kanzlei Arnecke Sibeth: Über hundert Kartons mit 720.000 Seiten Anlagen zur Klageschrift, wie beispielsweise alle LKW-Kaufverträge, stapeln sich hier zu wahren Türmen auf. Bei der Einreichung der Klageschrift Ende 2017 muss deshalb – ironischerweise – ein LKW die Unterlagen beim Landgericht Stuttgart anliefern.

Multilingualer Kulturmensch mit Hang zum Stand-Up Paddling.

Fragt man Moritz Lorenz danach, was er tut, wenn er die Akten einfach einmal Akten sein lässt, muss er nicht lange überlegen: in erster Linie Zeit mit seiner Familie verbringen. Bei schönem Wetter trifft man ihn aber vielleicht auch am Schlachtensee, beim Stand-Up Paddling. Oder –  wenn die Temperaturen fallen –  beim Training im Fitnessstudio. Moritz Lorenz ist aber nicht nur sportlich aktiv. Gerne besucht er auch die Staatsoper „Unter den Linden“ oder liest sich quer durch die zeitgenössische Literatur. Für den vielfältig interessierten Rechtsanwalt ist die deutsche Hauptstadt das perfekte Pflaster: „Obwohl ich schon seit über 15 Jahren in Berlin wohne, bin ich immer noch in der Entdeckungsphase. Es gibt immer etwas Neues, das man gerne sehen und ausprobieren möchte. Und man trifft Menschen mit abwechslungsreichen Lebenswegen.“ Und während Moritz Lorenz erzählt, was er in seiner Freizeit so alles macht, möchte man zwischendurch etwas beschämt auf seine Schuhspitzen blicken:  Irgendwie scheint der Russisch, Chinesisch und Englisch sprechende Rechtsanwalt so ziemlich alles zu können – beispielsweise auch Klavier spielen.

3 Fragen

Was ist aus Ihrer Sicht das größte Ärgernis im Justizalltag?

Es ist ärgerlich, dass bei den deutschen Gerichten Schriftsätze noch immer nicht elektronisch eingereicht werden können. Ich hoffe, dass das Problem bald durch die Bundesrechtsanwaltskammer gelöst wird.

Welches ist für Sie das meist ersehnte Gesetz?

Im Bereich des Kartellschadensersatzes wäre ein Gesetz zu begrüßen, nach dem in einem Gerichtsverfahren getroffene Feststellungen zur Schadenshöhe auch für andere Verfahren Geltung haben. Dies würde die Justiz entlasten und die entsprechenden Gerichtsverfahren beschleunigen.

Nennen Sie uns die aus Ihrer Sicht unsinnigste Vorschrift.

§ 42 GWB erlaubt es dem Bundeswirtschaftsminister, sich bei Zusammenschlüssen über eine Untersagung des Bundeskartellamts hinwegzusetzen (sog. Ministererlaubnis). Hier wird die vorhergehende Prüfung durch das Bundeskartellamt nachträglich entwertet.

 

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