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  Portrait von Dr. Jörg Michael Ossenforth, Rechtsanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, LEGAL IMAGE

Dr. Jörg-Michael Ossenforth

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht · Familienrecht
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht · Erbrecht · Familienrecht · Immobilienrecht · Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth & Kollegen
Baierbrunner Str. 23
81379 München
089 5522 6135

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Vita

ZUR PERSON

1984

2. Juristisches Staatsexamen in München

Am 28. April 1953 in Neubeckum/Beckum geboren.

STUDIUM

1975 bis 1976

Studium der Rechtswissenschaften - 3 Semester an der Universität Tübingen

1977 bis 1981

Fortsetzung des Studiums an der LMU München

1981

1. juristisches Staatsexamen in München

 

BERUFLICHER WERDEGANG

1985 bis 1989

Partner in der wirtschaftsrechtlich orientierten Anwaltskanzlei Koch, Dr. Tscheuschner und Kollegen

1989 bis 1990

Selbstständige Tätigkeit

1991 bis 2005

Partner der Anwaltskanzlei Dres. Stock, Strohm, Reinelt und Partner

1992 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

1995 

Fachanwalt für Familienrecht

2005 bis heute

Partner der Rechtsanwaltskanzlei Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth und Partner

Zertifizierter Testamentsvollstrecker

Schiedsrichter für Erbrechtsstreitigkeiten

Portrait

3 Uhr, Interviewtermin für legal image –  doch einer fehlt: der Interviewpartner. Ein aufkeimendes Gefühl des Ärgers verfliegt spätestens in dem Moment als Rechtsanwalt Jörg-Michael Ossenforth mit einem freundlichen Lächeln und einem schreiend blauen Schal um den Hals in der Tür des Konferenzraumes steht. Schnell hat er sich seines Mantels entledigt und als er sich auf einem Stuhl niederlässt, erzählt er von dem guten thailändischen Essen, das er gerade genossen hat. Der schwarze Anzug sitzt perfekt und auch das modern geschnittene Haar, die schmale violette Krawatte zum weißen Hemd mit silbernen Manschettenknöpfen unterstreicht den ersten Eindruck: Rechtsanwalt Ossenforth hat Sinn für das Schöne und bevorzugt, das Leben positiv zu sehen. Ein sympathischer Wesenszug, der ihm allenfalls Lachfalten ins Gesicht gezeichnet hat – kaum zu glauben, dass Jörg-Michael Ossenforth bereits Mitte fünfzig ist.

Von Tübingen nach München.

Die ersten drei Semester studiert Ossenforth in Tübingen – dort lernt er auch seine spätere Frau kennen. Als die Kinderkrankenschwester an der Uniklinik München ein Angebot für einen Arbeitsplatz erhält, wechselt Jörg-Michael Ossenforth mit nach München und inskribiert an der LMU. Im Jahr 1981 absolviert er das erste Staatsexamen – im gleichen Jahr kommt auch seine Tochter zur Welt.  Ein Ereignis, das Ossenforth schnell auf eigenen Beinen stehen lässt – bisher hat seine Frau das Geld nach Hause gebracht – jetzt ist es an ihm, Geld zu verdienen. Er beginnt, neben dem Studium, in einer Kanzlei zu arbeiten – und besteht 1984 auch das zweite Staatsexamen.

Schicksalhafte Begegnung.

Nach der Referendarszeit fängt Jörg-Michael Ossenforth 1985 als Partner in der Anwaltskanzlei Koch, Dr. Peter Tscheuschner und Kollegen an. Eine Zeit, die für die Zukunft des frischgebackenen Rechtsanwalts entscheidend ist. Denn das Aufeinandertreffen mit den Kollegen Lutz Eggebrecht und Günther Heinicke wird für Jörg-Michael Ossenforth später noch eine große Rolle spielen – obwohl die beiden Rechtsanwälte bald darauf die Kanzlei verlassen und ihre eigenen Wege gehen. 1989 verlässt schließlich auch Ossenforth das Anwaltsbüro und wechselt in die Großkanzlei Dr. Stock und Partner, die sich auf Immobilien- und Kapitalfonds spezialisiert hat. Ossenforth ist für die Prozessabteilung zuständig und konzentriert sich vornehmlich auf das Gebiet Arbeitsrecht – schließlich absolviert er den Fachanwalt für Arbeitsrecht, 1995 auch den für Familienrecht. Bis 2005 bleibt er in der Kanzlei durch den Verlust eines großen Kunden auseinanderbricht.

Reserveleutnant im VW Käfer Luxus Super.

Nach dem Abitur entscheidet sich Jörg-Michael Ossenforth für die Bundeswehr. Er verpflichtet sich für zwei Jahre und erfüllt seinen Traum vom eigenen Auto. Seine Abfindung in Höhe von 2.000 DM investiert er in einen VW Käfer LS. „ LS, Luxus Super: Bergab ging er 180, bergauf 80“, erzählt Ossenforth schmunzelnd. Die Zeit vergeht im Flug und Jörg-Michael Ossenforth muss sich entscheiden, ob er bei der Bundeswehr bleibt. Oder ob er als ehemaliger Schulsprecher doch die Laufbahn des Lehrers einschlagen soll. Als er sich nicht entscheiden kann, geht er in eine ganz andere Richtung – auch weil sein bester Freund in dieselbe geht. Heute ist er froh, dass er sich für die Juristerei entschieden hat: „Rechtsanwalt ist ein toller Beruf, du kannst das Recht verteidigen und Menschen helfen.“ Ein Entschluss, den Ossenforth nie bereut, „sonst wäre ich wahrscheinlich nach 20 Jahren auch so ein verkorkster Lehrer geworden, wie wir sie damals hatten“, ergänzt er.

Rechtsanwalt ist ein toller Beruf - du kannst das Recht verteidigen und Menschen helfen.

Renaissance einer funktionierenden Gemeinschaft.

So trifft es sich gut, dass Lutz Eggebrecht und Günther Heinicke gerade einen Partner für ihre Kanzlei suchen. Der Kontakt zwischen den drei Freunden war schließlich nie abgebrochen und für Jörg-Michael Ossenforth ist sofort klar, dass er als Arbeits-, Familien- und Mietrechts-Spezialist in die Kanzlei einsteigen wird. Wichtig ist dabei für Jörg-Michael Ossenforth vor allem eines: sein eigener Herr zu bleiben. „Mein ganzes Leben war ich noch nie ein Angestellter, sondern immer Unternehmer.“ Auch wenn die Aufgabengebiete von Heinicke und Eggebrecht, die vorwiegend im Handelsvertriebsrecht tätig sind, und Ossenforth sehr unterschiedlich sind, gibt es eine Schnittmenge. Nach und nach eignet sich Jörg-Michael Ossenforth außerdem Kenntnisse im Bereich der Kollegen an: „Das ist für mich wichtig, damit ich die Kollegen im Handels- und Vertriebsrecht auch vertreten kann und nicht außen vor bleibe."

Emotionale Breitseiten.

Wenn Jörg-Michael Ossenforth auf Fälle aus dem Familienrecht zu sprechen kommt, wird er nachdenklich: „Da spielen sich menschliche Dramen ab, vor allem, wenn Kinder involviert sind.“ 

"Mit fünfzig wollte ich noch einmal etwas Verrücktes machen."

Ein Umstand, der Ossenforth vor vielen Jahren den Vorsatz abringt, persönlich nie in familienrechtlichen Angelegenheiten vor Gericht zu landen: „Bisher haben wir das ganz gut geschafft, schließlich sind meine Frau und ich schon 30 Jahre glücklich verheiratet.“ 



Ein Glück, das vielen Menschen nicht zuteilwird, wie der folgende Fall zeigt. Ossenforths Mandant ist mit einer Türkin verheiratet, sie haben zwei Kinder. So weit nichts Ungewöhnliches. Doch die Ehe wird in den Jahren mehr und mehr zerrüttet und schließlich verliebt sich der Mandant neu – in einen Mann. Trotzdem will er die Kinder zu sich holen, die er abgöttisch liebt. Auch die Kinder wollen zu ihm, denn die Mutter ist keine gute Mutter, lässt die Kinder links liegen. Schließlich holt der Ex-Ehemann ohne gerichtliches Urteil seine Kinder zu sich – die Mutter klagt. Bei Gericht stößt Ossenforth an seine Grenzen: „ Die Ignoranz des Richters war unglaublich – er konnte es nicht vertreten, dass ein homosexuelles Ehepaar die Kinder bekommt“, erzählt Ossenforth kopfschüttelnd. Schließlich erreicht Ossenforth das Sorgerecht für seinen Mandanten – nach einem acht Jahre langen Prozessmarathon.

Hotel „Zur schrecklich netten Familie“.

Freunde kann man sich aussuchen, die eigene Familie nicht – ein Satz, der wie für den arbeitsrechtlichen Fall, der gerade bei Rechtsanwalt Ossenforth auf dem Schreibtisch liegt, geschrieben scheint: Eine Mutter verpachtet das eigene Hotel in Schwabing an ihre einzige Tochter – besiegelt durch einen Pachtvertrag auf 10 Jahre. So weit, so gut. Doch dann tritt ein neuer Gefährte, der pikanterweise seit vielen Jahren im Hotel der Tochter tätig ist, in das Leben der Mutter und sie beschließt, das Hotel zu verkaufen. Sie bietet ihrer Tochter den Zuschlag an – für drei Millionen Euro. Ein Betrag, der ob der Einnahmen des Hotels utopisch hoch ist. Als die Tochter nicht zahlen kann, verkauft die Mutter einfach an jemand anderen. Der neue Eigentümer erhöht prompt den Pachtzins und die Tochter gerät in Zahlungsschwierigkeiten, was schließlich zur fristlosen Kündigung des Pachtverhältnisses führt. Die Tochter muss betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, auch an den Lebensgefährten der Mutter. Der hetzt nun alle anderen Mitarbeiter gegen die Tochter auf – alle 6 Kündigungsfälle landen beim Arbeitsgericht. Ossenforth vertritt die seiner Meinung nach völlig unschuldige Pächterin.

Mit 55 Jahren, da fängt das Leben an.

Der Familienmensch Jörg-Michael Ossenforth legt viel Wert auf Fitness – stählt im Studio wöchentlich seinen Körper und spielt viel Tennis. Beides gemeinsam mit der 28-jährigen Tochter, die übrigens auch Jura studiert: „Wir haben ein sehr gutes Verhältnis, wahrscheinlich weil ich noch studierte, als sie zur Welt kam, und wir so sehr viel Zeit miteinander verbringen konnten.“ Auch mit seiner Frau hat er ein gemeinsames Hobby: das Golfen. „Mit ganz schlechtem Handicap 54 – es steht einfach die Zeit im Vordergrund, die wir gemeinsam verbringen können.“Dieses Jahr hat Ossenforth auch den A-Segelschein gemacht, um mit den Kanzlei-Kollegen und der Familie am Chiemsee die Segel zu setzen. „Als ich fünfzig geworden bin, wollte ich noch einmal etwas Verrücktes machen“, erzählt Ossenforth. Er beginnt Marathon zu laufen – absolviert mit neunundvierzig den Berlin Marathon, mit fünfzig läuft er in New York mit. Einmal möchte er noch in Sydney laufen. Wir sind uns sicher: Er wird auch diesen Wunsch in die Tat umsetzen.

3 Fragen

Was ist aus Ihrer Sicht das größte Ärgernis im Justizalltag?

Mein bis heute größtes Ärgernis im Justizalltag ist das ständige Warten vor den jeweiligen Gerichtsterminen. Besonders krass ist es im Arbeitsrecht, wenn sei einen Gerichtstermin in den Zeiten zwischen 10 Uhr bis 12 Uhr bzw. 15 Uhr und 17 Uhr erhalten haben. Obwohl viele Richter mittlerweile gewissen Fixtermine vereinbart haben, müssen sie mit ständigen Wartezeiten von bis zu 1 -2 Stunden rechnen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Richter jeweils versucht, die von ihm verhandelte Angelegenheit in Form eines Vergleiches abzuschließen.

Nennen Sie uns die aus Ihrer Sicht unsinnigste Vorschrift.

Die unsinnigste Vorschrift für mich war die Regelung im Sinne von § 1587 a BGB, Wertausgleich von Anwartschaften oder Aussichten auf eine Versorgung, Ausgleichsanspruch im Familienrecht. Der Gesetzestext umfasste immerhin einen Wortlaut von fast drei Seiten Gesetzestext, für den Juristen schwer, für den Laien unmöglich zu verstehen. Durch die Reform im Familienrecht wurde diese Vorschrift, von allen Parteien begrüßt, gänzlich gestrichen und durch eine Neufassung in eine auch für den Laien verständliche Form gebracht.

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