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Portrait von Dr. Clemens Clemente, Rechtsanwalt für Recht der Kreditsicherung, LEGAL IMAGE

Dr. Clemens Clemente

Rechtsgebiete: Bankenrecht · Grundschuld und Zwangsversteigerung · Recht der Kreditsicherung
Dr. Clemens Clemente
Bavariastr. 7
80336 München
0049 89 7473170

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Vita

ZUR PERSON

Dr. Clemens Clemente ist 1952 in Niederbayern (Dingolfing) geboren.

STUDIUM

Nach Abschluss einer Handelsschule (Mittlere Reife) beginnt Clemente eine Banklehre. Er bekommt die Möglichkeit zur Höheren Wirtschaftsfachschule (HWF) zu wechseln und dort BWL zu studieren (6 Semester). Nach dem ersten Semester wurde die HWF mit dem Oskar-von-Miller-Polytechnikum zur Fachhochschule München verschmolzen: So hatte Clemens Clemente nach sechs Semestern den akademischen Titel „Betriebswirt grad., heute Dipl. Betriebswirt“. Anschließend studiert er an der LMU Jura und promoviert dort bei Prof. Canaris, dem seinerzeitigen Bank-Pabst.

BERUFLICHER WERDEGANG

Seit 1984

Selbstständiger Rechtsanwalt

Publikationen

1983

"Die Zweckerklärung der Sicherungsgrundschuld in der Bankpraxis - eine kritische Bestandsaufnahme".

Dem Aufsatz folgten eine Reihe von weiteren Veröffentlichungen zum Bank- und Kreditsicherungsrecht.

1985

"Die Sicherungsgrundschuld in der Bankpraxis", derzeit in 4. Auflage unter dem Titel "Recht der Sicherungs­grund­schuld".

Portrait

Wer werktags um die Mittagszeit in das Bistro „Giovanotti“ in der Münchner Lindwurmstraße geht, der kann dort einen Mann treffen, stets am gleichen Tisch sitzend, das Sakko meist über der Stuhllehne, die Hemdsärmel aufgekrempelt. Seit vielen Jahren nimmt er hier seinen Lunch zu sich, aber nicht irgendetwas; es sollte schon immer etwas Besonderes sein. „Das Vitello Tonnato ist hier besonders gut, das müssen Sie probieren“ empfiehlt er seinem Gesprächspartner. Ja, er liebt das gute Essen, möglicherweise Relikt eines Traumas aus der Jugendzeit. Und wer ihn da so sitzen sieht, würde nicht unbedingt annehmen, dass dieser Mann evtl. in absehbarer Zeit deutsche Rechtsgeschichte schreiben könnte. Davon aber später.

Zunächst sehen wir einen Knaben im Internat der englischen Fräulein im niederbayerischen Fürstenstein. Es ist der kleine Clemens Clemente, trotz seines südländisch klingenden Namens ein echtes Gewächs dieser Gegend. Er macht eine schreckliche Zeit durch, 60 Kinder in einem Schlafsaal, Redeverbot, um halb sechs Uhr nüchtern in den Gottesdienst, ein fürchterlicher Fraß, den er mit Todesverachtung hinunterschlingt und sich dabei schwört, in seinem späteren Leben nie wieder schlecht zu essen. Dass aus ihm einmal einer der führenden Anwälte Deutschlands auf dem Gebiet des Kreditsicherungsrechts werden würde, das war weder zu diesem Zeitpunkt noch später zu ahnen.

Denn sein weiterer Werdegang ist höchst ungewöhnlich, um nicht zu sagen, einzigartig. Nach der Internatszeit geht er nämlich nicht auf das Gymnasium, sondern absolviert vier Jahre Handelsschule in Straubing. Die anschließende Banklehre absolviert er als Bester in Oberbayern, besucht dann die Höhere Wirtschaftsfachschule und hat Glück. Diese wird nämlich während seiner Schulzeit mit dem Oskar-von-Miller-Technikum verschmolzen, womit Clemente als Betriebswirt FH abschließen kann. Dieser akademische Grad beschert ihm die allgemeine Hochschulreife, die er umgehend für ein Jura-Studium nutzt. Und hier kann er so richtig zeigen, was in ihm steckt. Bei dem legendären Strafrechtler Claus Roxin bekommt er eine Eins, seine Dissertation schreibt er bei Professor Claus-Wilhelm Canaris über Probleme der Grundschuld.

Seit 2002 wurden in Deutschland zwischen 35 und 40 Milliarden Euro an Kreditforderungen verkauft, und zwar an Unternehmen, die über keine Banklizenz verfügen.

Und damit ist er endlich dort angekommen, wo er – nach einigen Zwischenstationen in einer großen Kanzlei und bei einem Immobilien-Treuhänder – heute tätig ist und versucht, die Rechtspraxis auf diesem Gebiet (mit)zugestalten. Als selbstständiger Rechtsanwalt, der er seit 1984 ist, rückt er nämlich einem Problem zu Leibe, das viele Tausend, wenn nicht sogar Hunderttausende von Haus- oder Wohnungseigentümer drückt. Es handelt sich um die Praxis von manchen Kreditinstituten, Forderungen aus Hypotheken-Darlehen zu bündeln und sie an einen Finanzinvestor, eine so genannte Heuschrecke, zu verkaufen. Diese wiederum will aus solchen Verträgen in aller Regel das schnelle Geld machen und setzt den Schuldnern, wo immer es geht, das Messer an die Kehle. Indem sie beispielsweise die Zinsen drastisch erhöht und – bei mangelnder Zahlungsfähigkeit bzw. Verzug – sofort die Vollstreckung vollzieht.

Wenn Clemens Clemente davon spricht, dann hat er Feuer in den Augen, dann merkt man ihm an, dass er mit Leib und Seele gegen etwas kämpft, von dem er zutiefst überzeugt ist, dass es unrechtmäßig ist. „Seit 2002 wurden in Deutschland zwischen 35 und 40 Milliarden Euro an Kreditforderungen verkauft, und zwar an Unternehmen, die über keine Banklizenz verfügen“, eine Praxis, die Clemente für einen ausgemachten Skandal hält. Denn in dieser Summe stecken auch ungekündigte Kredite, und das ist nach seinen Worten klar rechtswidrig. Denn solche auf einer Grundschuld basierenden Kredite dürfen nur verkauft werden, wenn sie notleidend sind oder gekündigt wurden. Das aber scheint in den Gerichtssälen niemand zu interessieren außer einer Handvoll Advokaten, zu denen Clemente gehört. Er aber war es, der als erster dieses Berufsstandes den Finger in die Wunde „Grundschuld“ legte. Die Voraussetzungen dafür hatte er schon sehr früh geschaffen, nämlich schon 1984, als die erste Auflage seine Buches „Recht der Sicherungsgrundschuld“ erschien, in der die grundlegenden Fragen bereits angesprochen sind. Das Buch hat sich mittlerweile zum Standardwerk auf diesem Gebiet entwickelt und ist kürzlich in der vierten Auflage erschienen.

Gestützt auf seine eigenen juristischen Überlegungen und auf die Behandlung des Themas in der neuen Auflage des Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch von Julius von Staudinger ist Clemente ganz sicher, dass er diese Geschäfte wird zu Fall bringen können. 
 

Ob Crosstrainer, Bodenturnen oder Jonglieren - dreimal die Woche steht Sport auf dem Programm.

Ein Wegbereiter sollte ein 138-seitiger Schriftsatz sein, den er dem Oberlandesgericht München übersandt hat und der auf zwei Schlüsselfragen abhebt: Ist es gestattet, ungekündigte Kredite auf Investoren ohne Banklizenz zu übertragen, und: Gilt das auch für die abstrakte Grundschuld mit ihrer überschießenden Rechtsmacht? Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in einer ähnlichen Sache ist zwar nicht in seinem Sinn ausgefallen, doch war dies auch nach seinen Worten nicht genau der Fall, den er exemplarisch für viele andere im Visier hat. Wenn er denn sein Ziel erreicht, und daran hegt er nicht den geringsten Zweifel, dann allerdings geschieht im Kreditgewerbe etwas Erdrutschhaftes. Dann wären nämlich alle diesbezüglich geschlossenen Verträge rechtswidrig, soweit sie nicht der Verjährung unterliegen. Das würde aber nicht mehr und nicht weniger bedeuten, dass sich die verkaufenden Kreditinstitute schadensersatzpflichtig gemacht haben, wovon dann auch jene Tausende von Kreditnehmern, die unter den Verkäufen zu leiden hatten, profitieren würden. Teilerfolge kann er bereits jetzt verbuchen, denn überall, wo Gerichtsverfahren zu dieser Materie laufen, sind die Zwangsvollstreckungen gestoppt.

Nun kann freilich dieser Rechtsstreit die Familie Clemente, bestehend aus der französischen Ehefrau und drei Töchtern, nicht ernähren. Hier geht es vielmehr um Präzedenzfälle, die zum Teil auch sozialen Charakter haben. Denn solchermaßen geschädigte Häuslebauer sind in aller Regel nicht in der Lage, entsprechende Anwaltshonorare zu berappen. Im Brot- und Buttergeschäft, sozusagen, vertritt er österreichische Sparkassen in Deutschland sowie bayerische Institute. Hier geht es meist um die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, wenn ein Schuldner in Zahlungsverzug gerät. Dabei bildet er für die Österreicher so etwas wie eine Ein-Mann-Rechtsabteilung. Dass er hier auf der anderen Seite des Tisches tätig ist, stört ihn weiter nicht, denn bei den Fällen, die ihm in dem Zusammenhang auf den Tisch kommen, geht alles mit rechten Dingen zu.

Wer immer Clemens Clemente gegenübersitzt, spürt etwas von der Gelassenheit, die er bei all dem Engagement für sein Rechtsgebiet ausstrahlt. Dies kommt insofern nicht von ungefähr, als er sich von seinem Beruf nicht verzehren lässt, sondern sich jenen Freiraum erhält, den er zum Aufladen der recht heftig strapazierten Batterie benötigt. Da steht denn auch an erster Stelle das Kochen; vor allem die mediterrane Küche hat es ihm angetan, zu Hause, aber auch, wenn er im Heimatort seiner Frau in Nizza in Südfrankreich sitzt und zum Beispiel La Socca isst. „Es besteht aus Kichererbsenmehl und wird mit Olivenöl und Salz auf einer großen Platte gebacken. Dazu einen Rosé, das ist das Leben“, so schwärmt er. Und damit dies alles die Figur nicht allzu sehr tangiert, steigt er daheim jede Woche dreimal für 40 Minuten auf den Crosstrainer. Einen Traum hat er noch: einmal noch auf ein Surfbrett steigen und mit Wind und Wellen kämpfen, so wie er es früher meisterlich tat. Aber: „In meinem Alter, na ja…“

Übrigens: Wer Clemens Clemente treffen will, der sollte tunlichst von Montag bis Donnerstag ins Bistro gehen. Am Freitagmittag nämlich speist er bei einem Franzosen.

3 Fragen

Was ist aus Ihrer Sicht das grösste Ärgernis im Justizalltag?

Mangelnde Bereitschaft mancher Gerichte, sich in komplexe/neue Materie einzuarbeiten.

Was ist für Sie das meist ersehnte Gesetz?

Kodifizierung des Sicherungsvertrages.

Nennen Sie aus Ihrer Sicht die unsinnigste Vorschrift.

Risikobegrenzungsgesetz, soweit es sich mit Darlehen und der Grundschuld beschäftigt.

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