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Portrait von Dr. Anna Grub, Rechtsanwältin für Medizinrecht, LEGAL IMAGE

Dr. Anna Grub

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Rechtsgebiete: Arzthaftungsrecht · Medizinrecht
Simon & Partner, Rechtsanwälte mbB
Schottstraße 10
70192 Stuttgart
0711 2594333

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Vita

ZUR PERSON

Anna Katharina Grub wird 17. April 1966 in Stuttgart geboren.
Sie ist verheiratet und Mutter von drei Kindern.

STUDIUM

1985 bis 1993

Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Lausanne/Schweiz und Freiburg im Breisgau

1990

1. juristische Staatsprüfung in Freiburg in Breisgau Referendariat im Landgerichtsbezirk Stuttgart

1993

2. Juristische Staatsprüfung 1993 in Stuttgart

BERUFLICHER WERDEGANG

1994 bis 2000

Rechtsanwältin in der Kanzlei Grub & Brugger, Stuttgart

seit 2000

Partnerin der Kanzlei Simon & Partner, Rechtsanwälte mbB in Stuttgart

2006

Promotion zum Dr. jur. 

2008

Fachanwältin für Medizinrecht 

Portrait

Anna Grub ist das, was man erblich vorbelastet nennen könnte: Schon als kleines Kind begleitet sie ihren Vater oft zu Gericht. Er ist – wie Sie als Leser mit der Fähigkeit zu pfeilschnellen Schlussfolgerungen längst ahnen – Anwalt. Eigentlich sollte die kleine Anna ja in den Kindergarten, aber das Gericht liegt praktischerweise auf dem Weg, und so landet sie nicht selten ebendort. „Ich fand es furchtbar langweilig – und die Richter haben meinen Vater immer gefragt, ob er wieder seinen kleinen Referendar dabei hat“, schmunzelt Frau Grub heute.

Volles Leben.

Lange kann Anna Grub trotz ihrer frühen Berührung nicht viel mit der Juristerei anfangen, liebäugelt stattdessen mit der Medizin. Nach dem Abitur bewirbt sie sich deshalb auch erst um einen Studienplatz in diesem Bereich – im ersten Anlauf ohne Erfolg. So beginnt sie 1985 dann doch mit dem Studium der Rechtswissenschaften. Und ab diesem Moment scheint ihr Weg schicksalhaft: Sie lernt während des Studiums ihren Mann kennen und nach und nach freundet sich Anna Grub schließlich doch mit dem Berufsbild der Rechtsanwältin an. Vor allem auch, daraus macht sie kein Geheimnis, weil sie schon immer eine Familie wollte – und dieser Wunsch ist mit dem Juristenberuf einfacher zu erfüllen, als mit dem der Medizinerin. Mit der Familiengründung ging es dann schneller, als erwartet: Bereits 1990, während des Ersten Staatsexamens, erwartet die Studentin ihr erstes Kind. Das Referendariat tritt sie in der Nähe von Stuttgart an – ihre Mutter erklärt sich bereit, während dieser Zeit ihren Sohn zu betreuen. 1993 naht schließlich das Zweite Staatsexamen – und, man ahnt es bereits: Anna Grub ist zum zweiten Mal schwanger. Fünf Tage nach der Entbindung eilt sie dennoch zur Prüfung – ansonsten hieße es, ein halbes Jahr warten und das ist das Letzte, was die zweifache Mutter will. Sie besteht – mit Prädikat.

Symbiose aus Recht und Medizin.

1994 steigt die junge Rechtsanwältin in die Kanzlei ihres Vaters „Grub und Brugger“ ein. „Hier konnte ich mir die Zeit gut einteilen und trotzdem den Einstieg in den Beruf finden – auch wenn mich das Insolvenzrecht nie sonderlich interessiert hat“, so Anna Grub. Dennoch, während ihre Kinder noch klein sind, bearbeitet sie die Fälle halbtags. 1998 kommt schließlich ihr drittes Kind zur Welt – eine Tochter. Aber nach sechs Jahren reift auch der Wunsch, etwas anderes zu machen und sich einem Rechtsgebiet zuzuwenden, das mehr zu Grubs Neigungen passt. So ergreift sie die Chance, als sich im Jahr 2000 in der Kanzlei ihres Mannes „Simon Partnerschaftsgesellschaft“ eine freie Stelle im Bereich „Arzthaftungsrecht“ auftut. Ein Rechtsbereich, der für die Anwältin eine perfekte Symbiose aus zwei Bereichen ist: Der Juristerei, die ihr ja „in die Wiege“ gelegt worden ist, und der Medizin, die sie schon immer fasziniert hat. Besonders spannend findet Anna Grub die Tatsache, dass sie in immer neue Gebiete der Medizin und tief in den Sachverhalt eintauchen kann. „Man hat schließlich vor Gericht meist mit den Koryphäen des Fachgebiets zu tun“, so die Anwältin. Das medizinische Fachvokabular war für Anna Grub selbst anfangs gar nicht so leicht zu verstehen: „Man bekommt die Krankenakten auf den Tisch und sollte diese dann möglichst schnell analysieren – da kann man nicht die ganze Zeit mit dem medizinischen Wörterbuch dasitzen.“ So kniet sie sich richtig in die Thematik hinein und eignet sich nach und nach die Grundlagen der Schulmedizin an. Um sich noch zusätzlich Reputation zu verschaffen, promoviert sie 2006 im Arztrecht, und im Jahr 2008 kommt auch noch der Fachanwaltstitel für Medizinrecht dazu. Diesen Zeitpunkt sieht sie als Durchbruch: „Ab da lief es wirklich gut. Heute kann ich Mandanten auch ablehnen, wenn ich merke, dass ihre Vorstellungen unrealistisch sind“, so Anna Grub. Schließlich möchte sie sich in keinen Fall hineinbegeben, der nicht auf begründete Ansprüche baut. „Ich weiß, dass eine Klage für Ärzte immer eine große Belastung darstellt – keiner möchte gerne durch einen Fehler ernste gesundheitliche Folgen beim Patienten auslösen“, so Grub, die sowohl die Ärzte- als auch die Patientenseite vertritt.

Mein beruflicher Alltag ist eine perfekte Symbiose meiner zwei Leidenschaften: Juristerei und Medizin.

 

Vergessene Operationsgegenstände.

Wenn Anna Grub auf Fälle zu sprechen kommt, denkt sie gleich an jenen einer 30-jährigen Patientin, die zu ihr in die Praxis kam: Die Frau hatte aufgrund ihres starken Übergewichts eine Magenverkleinerung durchführen lassen – ein Stück vom Magen wurde abgetrennt. Nach der Operation wird festgestellt, dass der Magen ein „Leck“ hat. Was das bedeutet? Alles was die 30-Jährige gegessen und getrunken hatte, drang teilweise in die Bauchhöhle ein und führte zu Entzündungen. So wird sie schließlich noch einmal operiert, um das Loch in ihrem Magen wieder zu schließen – was jedoch nicht gelingt. Die junge Frau wird dennoch nach Hause geschickt, doch die Schmerzen gehen nicht weg, vielmehr werden sie immer unerträglicher. Was bleibt, ist eine erneute Operation. Wer nun glaubt, es könne nicht mehr schlimmer kommen, der irrt: Während der Operation entdeckt man ein 40 x 40 Zentimeter großes Operationstuch im Bauchraum. Der ganze Bauchraum ist vereitert – die junge Patientin wird schließlich ins künstliche Koma versetzt. Doch sie erholt sich wieder und auch das Leck im Magen scheint selbstständig zu verheilen. Dennoch bleibt sie über eine lange Zeit hinweg berufsunfähig. Ein medizinisches Gutachten bestätigt, dass die Naht bei der Magenverkleinerung nicht sachgerecht war – genauso wie das vergessene Operationstuch im Bauchraum Anna Grub macht ein erhebliches Schmerzensgeld geltend – mit Erfolg: Innerhalb von ein paar Wochen zahlt die Haftpflichtversicherung des Arztes.

Nur im Notfall nehme ich Akten mit nach Hause - Berufliches und Privates wird bei mir streng getrennt.

Arztfehler bei der Geburt von Zwillingen?

Anna Grub berichtet auch noch von einem anderen Fall, jenem, in dem Eltern Zwillinge erwarteten. In der Schwangerschaft gab es keinen Grund zur Sorge, alle Untersuchungen verliefen gut – doch bei der Geburt ist plötzlich alles anders: Ein Zwilling kommt zwar gesund zur Welt, der andere – durch Sauerstoffunterversorgung während der Geburt – jedoch schwerstbehindert. Nun stellt sich für die Eltern natürlich die Frage, ob dies einfach Schicksal ist oder ob ein Fehler der Ärzte damit im Zusammenhang steht. So strengen sie ein Verfahren bei der Gutachterkommission für Fragen ärztlicher Haftung an – das Ergebnis des Gutachtens ist jedoch ernüchternd: Zwar seien viele Fehler passiert, diese stünden aber nicht im direkten Zusammenhang mit der Sauerstoffunterversorgung. Damit wollen sich die Eltern jedoch nicht zufriedengeben und so beschließen sie, Anna Grub mit ins Boot zu holen. Ein selbst eingeholtes, privates Gutachten ergibt schließlich, dass die Sauerstoffunterversorgung sehr wohl auf einen Arztfehler zurückzuführen ist. Die Eltern verfügen jedoch über keine Rechtsschutzversicherung und – durch die hohen Kosten, die ihnen aufgrund ihres behinderten Kindes in Zukunft für den Umbau des Hauses als auch die Pflegekosten entstehen werden – auch über keine ausreichenden finanziellen Mittel um einen Prozess zu finanzieren. Deshalb wendet sich die Rechtsanwältin an die LEGIAL Prozessfinanzierung, die den Erfolg versprechenden Fall nach eingehender Prüfung schließlich finanziert. Nun kann Klage eingereicht werden – ein Umstand, der die Rechtsanwältin und im Besonderen die Eltern emotional stark berührt: Nach all den Instanzen, die sie bis hierher durchlaufen haben, können sie endlich wieder hoffen.

Von psychedelischen Pilzen und einem perfekten Urlaubstag. 

Soll Anna Grub darauf zu sprechen kommen, wie sie als Privatperson ihren Ausgleich findet, so stellt sie gleich klar: Privates und Berufliches wird bei ihr streng getrennt. Deshalb nimmt sie nur im Notfall Akten mit nach Hause – und ihre drei Kinder sorgen ohnehin gleich für eine vollkommen andere Welt.Aber auch der Sport hat Platz im Leben der Rechtsanwältin, besonders gerne fährt sie Rad – in Stuttgart kann dies aufgrund des ständigen Auf und Ab sowieso zum Leistungssport ausarten. Aber auch segeln, wandern und insbesondere tanzen im sportlichen Sinne - am liebsten gemeinsam mit ihrem Mann - verhelfen ihr ins nötige Gleichgewicht. Eine besondere Passion von Anna Grub ist aber auch das Lesen – wie beispielsweise „Die dunkle Seite des Mondes“ von Martin Suter. Vielleicht weil ein Anwalt hier der Hauptprotagonist ist? Wer weiß. Dennoch, auf die Suche nach psychedelischen Pilzen im Wald würde sich die bodenständige Anna Grub im wirklichen Leben wohl kaum machen: Vielmehr würde sie sich, nach dem perfekten Urlaubstag gefragt, lieber auf einen Ausflug mit der ganzen Familie begeben – in die Berge zum Wandern beispielsweise – und danach den Tag bei einem schönes Abendessen ausklingen lassen. Die LEGAL IMAGE Redaktion wünscht Anna Grub einen baldigen Aufbruch und bedankt sich für das nette Gespräch.

3 Fragen

Was ist aus Ihrer Sicht das größte Ärgernis im Justizalltag?

Die niedrigen Schmerzensgeldbeträge, die von deutschen Gerichten zugesprochen werden. Oft sind diese Beträge den teilweise gesundheitlich schwer betroffenen Mandanten nur schwer zu vermitteln.

Welches ist für Sie das meist ersehnte Gesetz?

Eine radikale Vereinfachung des Steuerrechts.

Nennen Sie uns die aus Ihrer Sicht unsinnigste Vorschrift.

§ 218a StGB in seiner seit 1995 geänderten Fassung. Danach können behinderte Kinder unbegrenzt bis zum Ende der Schwangerschaft abgetrieben werden.

Früher war eine solche Abtreibung nur bis zur 22. Schwangerschaftswoche möglich. Besonders deutlich wird die Absurdität dieser Regelung in dem Fall, dass der Schwangerschaftsabbruch „schief“ geht und das Kind lebend zur Welt kommt. Dann müssen die Ärzte alles tun, um das Leben des Kindes zu erhalten, um sich nicht wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar zu machen.

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