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Portrait von Benedikt Jansen, Rechtsanwalt für Medizinrecht, LEGAL IMAGE

Benedikt Jansen

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Rechtsgebiete: Arzthaftungsrecht · Medizinrecht
Benedikt Jansen
Bahnhofstraße 23
87435 Kempten
0831 5409100

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Vita

ZUR PERSON

1983

Abitur in Essen

STUDIUM

1983 bis 1988

Ausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst als Steuerbeamter (Dipl.-Finanzwirt (FH)) an der Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen

Vollzeittätigkeit als Steuerinspektor am Finanzamt Essen

1988 bis 1993

Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und Universität Konstanz

Teilnahme an zahlreichen Studienveranstaltungen der medizinischen Fakultät Essen

1993 bis 1996

Referendariat am Landgericht Kempten/Allgäu 

Nebentätigkeit in der Kanzlei Gockel und Gregor

BERUFLICHER WERDEGANG

Seit 1996

Rechtsanwalt in Kempten

2006

Zulassung zum Fachanwalt für Medizinrecht

Mitgliedschaften u.a.

Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein e.V.

Verein Medizinrechtsanwälte e.V.

Notgemeinschaft Medizingeschädigter Bayern e.V.

Portrait

Eigentlich mag man es kaum unterbrechen, das Zwiegespräch zwischen Rechtsanwalt Benedikt Jansen und dem LEGAL IMAGE Fotografen Frank Eidel. Beide sind begeisterte Kletterer und scheinen in diesem Moment vollkommen im Thema aufzugehen. Doch schließlich ist es Zeit, die Kletterfaxe aus ihrer in diese Welt zurückzuholen und mit dem Interview zu beginnen.

Schweigen ist Silber, Reden ist Gold.

So würde die Redewendung wahrscheinlich lauten, wenn Benedikt Jansen sie geprägt hätte. Denn der Rechtsanwalt redet wirklich gerne. Ein sympathischer Wesenszug, der das Interview enorm erleichtert. So erzählt er auch frei von der Leber weg, dass er zum Jurastudium „wie die Jungfrau zum Kind“ kam. In seinem ersten Leben war er nämlich Steuerinspektor. Doch eines Tages stellt sich der 21-jährige Jansen die Sinnfrage: „Möchte ich wirklich mein ganzes Leben morgens um halb acht hier reingehen und abends um fünf wieder raus?“ Die Antwort fällt ihm leicht und so entschließt er sich 1988, nach fünf Jahren im Finanzamt Essen Süd, den „warmen Beamtenrock“ an den Nagel zu hängen und mit dem Jurastudium zu beginnen.

Abwesenheit als Erfolgsrezept.

Das Jurastudium an der Ruhr-Universität in Bochum beginnt 1988 mit einer bösen Überraschung: Benedikt Jansen tritt zur ersten Prüfung an – und fliegt dreimal durch. Da konstatiert er für sich, ab jetzt zu Hause zu bleiben, weder Vorlesungen noch Seminare zu besuchen und nur mehr aus Büchern zu lernen. Und siehe da: Die Taktik geht auf. Die nächste Klausur besteht er gleich, sogar mit Prädikat. Besonders in Erinnerung geblieben sind Jansen von seinem Studium eigentlich nur die Freisemester in Konstanz 1989 und `90: „Sonst eigentlich nichts, da bin ich ganz ehrlich.“ Finanzieren lässt sich das Studium Jansens durch seine Nebentätigkeit beim Finanzamt und „Erste-Hilfe-Kurse“ die er - selbst seit dem 14. Lebensjahr Mitglied beim Malteser Hilfsdienst - abhält. Erste Annäherungen an sein heutiges Rechtsgebiet, das Arzthaftungsrecht, gibt es während seines Studiums, neben dieser Tätigkeit, auch noch durch seinen Bruder: Der Medizinstudent schleust Jansen immer wieder zum „Schnippelkurs“ in den Leichenkeller der Fakultät und nimmt ihn mit in chirurgische Praktika.

Erst die Masse bringt das erforderliche Know-how und das medizinische Wissen, um Fälle wirklich gut zu bearbeiten.

 

Zurück in die Berge.

Nach seinem ersten Staatsexamen will Jansen noch einmal einen völligen Neustart wagen. Besonders das Allgäu hat es ihm angetan und so nimmt er die Herausforderung an, weder Umgebung noch Menschen zu kennen, und bewirbt sich um eine Referendariatstelle in Kempten. Er verbringt dort fast die gesamte Referendarszeit von 1993 bis 1996 am Zivilgericht, bei der Staatsanwaltschaft und der Anwaltskanzlei Gockel und Gregor mit Schwerpunkt Zivilrecht. Unterbrochen wird der Aufenthalt in Kempten nur durch die Zwischenstation am Finanzgericht München und in der öffentlichen Verwaltung im Bezirk Schwaben.

Berufung Steuerrecht?

Der frischgebackene Anwalt ist davon überzeugt, dass das Steuerrecht „sein“ Rechtsgebiet ist. So lehnt er nach dem zweiten Staatsexamen auch das Angebot ab, als Sozius bei Gockel und Gregor einzusteigen. Er will zurück ins Finanzamt. Doch daraus wird nichts. So begibt sich Jansen im Ostallgäu auf die Suche nach einer Kanzlei mit Schwerpunkt Steuerrecht. Und findet sie auch. Leider währt das Glück nicht lange, denn menschlich passt es nicht zwischen Benedikt Jansen und dem Inhaber der Kanzlei. So packt der junge Rechtsanwalt nach einem halben Jahr seine Sachen und kehrt zurück zur Kanzlei Gockel und Gregor, um nachzufragen, ob denn das Angebot noch stünde. Jansen hat Glück – und die Kanzlei aus heutiger Sicht auch.

Frühe Liebe Medizin.

Nun ist Jansen für Fälle aus dem Zivilrecht zuständig, unter anderem auch für das Arzthaftungsrecht. Spätestens jetzt im Jahr 1996 lebt Jansens frühe Liebe zur Medizin aus dem Studium wieder auf: Er knüpft Kontakte zu Krankenkassen und Selbsthilfegruppen, besucht nahezu jede Veranstaltung zum Thema Arzthaftung und beginnt sich so kontinuierlich einen Namen in Sachen Arzthaftungsrecht zu machen. Der Erfolg lässt nicht lange auf sich warten: Nach und nach werden ihm immer mehr Mandate, vor allem auch von Krankenkassen, übertragen. Seit dieser Zeit bearbeitet Jansen nur mehr Fälle aus dem Arzthaftungsrecht. Denn erst die Masse bringt das erforderliche Know-how und das medizinische Wissen, um Fälle wirklich gut zu bearbeiten, ist sich Jansen sicher. Heute kommt er als Experte auch in Fernsehsendungen wie „Recht Brisant“ oder „Frontal 21“ zu Wort. Zwischenzeitlich hat er seine eigene Kanzlei für Arzthaftung in Kempten (Allgäu) gegründet.

Verdacht auf Alkoholvergiftung.

Wenn Benedikt Jansen über seine Mandanten sprechen soll, dann wird der sonst vor Redefluss übersprudelnde Mensch ganz plötzlich ernst. Er erzählt vom Fall einer 40-jährigen Frau, Mutter von zwei Kindern, sportlich aktiv im Fußballverein: Eines Abends besucht sie die Geburtstagsfeier einer Freundin, trinkt zwei Weizen und einen Schnaps. Plötzlich bekommt die Frau höllische Kopfschmerzen, geht auf die Toilette und bricht dort zusammen. Der Notarzt liefert sie mit Verdacht auf Alkoholvergiftung ins Krankenhaus ein. Wegen dieser Verdachtsdiagnose lässt ein junger Arzt im Praktikum die Patientin liegen, um erst mal „nüchtern“ zu werden. Mehrmals vermerkt er im Protokoll „schläft immer noch“. Doch als die Frau abends immer noch regungslos ist, schlägt ihr Mann Alarm. Nun erst wird sie zur Computertomografie ins nächste Krankenhaus geflogen. Diagnose: Hirnblutung. Heute ist die einst so lebenslustige Frau ein Pflegefall. 

Über drei Jahre versucht Jansen außergerichtlich Schadenersatz zu erlösen – ohne Erfolg. Die Haftpflichtversicherung stellt auf stur. Schließlich wird ein Teilschaden von 350.000 Euro eingeklagt, doch nach der ersten mündlichen Verhandlung erreicht Jansen einen Vergleich über 550.000 Euro.

Ich brauche das Klettern unbedingt als Ausgleich für meine berufliche Tätigkeit, hier werde ich wieder Mensch.

Hausarzt „verlegt“ Krebsattest.

Genauso bewegt erzählt Rechtsanwalt Jansen vom nächsten Fall: Eines Tages erscheint in seiner Kanzlei ein hochgewachsener Mann in den besten Jahren. Der albanische Staatsbürger erzählt, wie sein Hausarzt ihn zu einer ambulanten OP ins Krankenhaus schickt. Dabei wird obligatorisch eine Gewebeprobe entnommen und ins Labor gesendet. Die überraschende Diagnose des Labors: Krebs. Der Befund wird sofort an den Hausarzt gefaxt. Doch was dann geschieht, scheint unfassbar: Die Arzthelferin legt das Fax in die Krankenakte des Mannes – dort bleibt sie, unbeachtet über acht Monate. In dieser Zeit geht es dem Albaner immer schlechter. Schließlich kommt er wieder zu seinem Hausarzt und der Befund des Labors wird in der Krankenakte „gefunden“. Allerdings haben die Metastasen zu diesem Zeitpunkt schon im ganzen Körper gestreut. Jansen verklagt den Hausarzt. Doch wenige Monate später stirbt der Mann. Benedikt Jansen erreicht trotz allem eine Entschädigung von 100.000 Euro für die hinterbliebene Familie.

Mittwoch ist Familientag.

Benedikt Jansen ist ein Mensch, der stark mit der Natur verbunden ist. Zurück zur Einfachheit könnte sein Motto lauten, als er mit seiner Frau ein schlichtes Holzhaus mit Vorbild aus dem 18.ten Jahrhundert, mitten in einem Hundert-Seelendorf im Allgäu baut. Ein einziger Kachelofen hält das ganze Haus warm. „Im Winter schnalle ich die Langlauf-Ski direkt vor dem Haus an.“ , erzählt Jansen, der einst vor seiner Heirat ins Kloster Beuron einzieht, um diese wichtige Entscheidung für sein Leben bewusst treffen zu können. Im Sommer frönt Jansen dann seinem liebsten Hobby: dem Klettern sowie kombinierten Hochtouren im Fels und im Eis. „Ich brauche es unbedingt als Ausgleich für meine berufliche Tätigkeit; hier werde ich wieder Mensch.“, so Jansen. Doch jeden Mittwoch ist Schicht im Schacht für Jansens Alleingänge, denn dann ist Familientag: „Um 18 Uhr geht’s nach Hause – da heißt es kein Stress, nur die Zeit mit meiner Frau genießen.“ Wenn Benedikt Jansen einen Wunsch frei hätte, dann würde er sich mehr Zeit fürs Leben wünschen – und weiterhin Gesundheit. Insgesamt jedoch ist Benedikt Jansen rundum zufrieden mit den Entscheidungen, die er privat - aber auch beruflich - in seinem Leben getroffen hat. Ein Umstand, der ihn glücklich und dankbar in die Zukunft blicken lässt.

3 Fragen

Was ist aus Ihrer Sicht das größte Ärgernis im Justizalltag?

Dass viele Gerichte trotz entsprechender "Aufforderung" durch den Gesetzgeber bis heute keine Spezialkammer für Arzthaftung bzw. keinen speziellen Arzthaftungsrecht-Senat eingerichtet haben.

Welches ist für Sie das meist ersehnte Gesetz?

Gar keins, es gibt bereits genug!

Nennen Sie uns die aus Ihrer Sicht unsinnigste Vorschrift.

§ 143 ZPO stellt es ausdrücklich gewissermassen in das Belieben des Tatrichters, ob etwa in Arzthaftungsprozessen der Arzt seine Behandlungsunterlagen vorlegen muss oder nur - schlecht lesbare und möglicherweise unvollständige - Kopien hiervon oder gar keine. Richtigerweise müsste vorgeschrieben sein, dass bereits zu Anfang des Arzthafungs-Prozesses die kompletten Behandlungs-Unterlagen im Original vorzulegen sind!

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