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Häufige Fragen

Forderungsmanagement
Prozessfinanzierung

Schuldner Service

Ich habe ein Mahnschreiben der LEGIAL erhalten. Was soll ich tun?

Sie haben Leistungen und/oder Waren von unserem Auftraggeber bezogen. Wir sind mit der Einziehung der unbezahlten Rechnung beauftragt. Bitte überweisen Sie den offenen Betrag oder setzen Sie sich mit uns wegen einer Lösung telefonisch in Verbindung.

Muss ich auch die Inkassokosten und weitere Kosten bezahlen?

Sie sind im Verzug mit der Zahlung der offenen Forderung. Deshalb müssen Sie auch die Inkassokosten, Zinsen und die sonstigen Kosten als Verzugsschaden bezahlen.

Ich kann die Forderung nicht in einem Betrag bezahlen. Was soll ich tun?

Bitte setzen Sie sich umgehend wegen eines Ratenzahlungsvorschlags mit uns in Verbindung.

Mir ist ein Mahn-/Vollstreckungsbescheid zugestellt worden. Was soll ich jetzt tun?

Die Forderung Ihres Gläubigers wurde bereits bei Gericht anhängig gemacht. Hierdurch und vor allem durch eine mögliche Zwangsvollstreckung entstehen für Sie hohe weitere Kosten.

Setzen Sie sich bitte umgehend wegen eines Lösungsvorschlags mit uns in Verbindung. Am Telefon können wir das weitere Vorgehen besprechen und so die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie vermeiden.

Bei mir hat sich der Gerichtsvollzieher gemeldet. Was soll ich nun tun?

Sie haben die Forderung noch immer nicht beglichen. Nun droht Ihnen die Zwangsvollstreckung mit unangenehmen Folgen, z. B. einem Eintrag im zentralen gerichtlichen Schuldnerverzeichnis.

Bitte setzen Sie sich umgehend mit dem Gerichtsvollzieher wegen eines Zahlungsvorschlags in Verbindung.

Ich habe eine Pfändung erhalten. Was nun?

Ihnen ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt worden? Setzen Sie sich bitte umgehend wegen eines Lösungsvorschlags telefonisch mit uns in Verbindung.

 

Ich befinde mich im Insolvenzverfahren. Was soll ich jetzt tun?

Bitte teilen Sie uns das Aktenzeichen des Verfahrens und den Namen/ Ort des zuständigen Insolvenzgerichts mit.

Was kostet die Vorprüfung eines Falls?

Die intensive Vorprüfung der Rechtsangelegenheit im Hinblick auf ihre Erfolgsaussichten vor Gericht (unter Berücksichtigung des unternehmensinternen Risikofilters) erfolgt kostenlos durch unsere hausinternen Rechtsanwälte. Voraussetzung dabei ist, dass die Anfrage von einem mit der Sache beauftragten Rechtsanwalt geführt wird. Direkt anfragenden Anspruchsinhabern empfehlen wir daher die vorherige Einbeziehung eines Rechtsanwaltes. Wir sind gerne bei der Suche nach einem Spezialisten behilflich.

Schreibt die LEGIAL bestimmte Anwälte vor?

Nein. Jeder Anwalt kann sich an uns wenden, um für seinen Mandanten den Weg für eine Prozessfinanzierung zu ebnen. Wenden Sie sich als Mandant an uns und sind auf der Suche nach einem Anwalt, empfehlen wir Ihnen gerne einen Rechtsanwalt für Ihre Angelegenheit in Ihrer Nähe.

Warum wird im Vertrag eine Geheimhaltung vereinbart?

Mandant und Anwalt führen den Prozess grundsätzlich ohne einen Hinweis auf die LEGIAL. Die Offenlegung der Prozessfinanzierung könnte sich möglicherweise nachteilig auf den Prozess auswirken, wenn beispielsweise das Gericht unterstellt, der Mandant bediene sich nur deshalb eines Prozessfinanzierers, weil er selbst nicht in ausreichendem Maße an den Prozesserfolg glaubt.

Kann die LEGIAL den Vertrag kündigen?

Erscheint der LEGIAL die weitere Rechtsverfolgung im Prozessverlauf als nicht aussichtsreich, z. B. aufgrund neuer Tatsachen, geänderter Rechtsprechung oder nachträglicher Illiquidität des Anspruchsgegners, kann sie die Finanzierung beenden. Der Anspruch wird dann auf den Mandanten zurückübertragen. Die bis dahin entstandenen Kosten übernimmt die LEGIAL jedoch selbstverständlich.

Kann die LEGIAL den Kläger zum Abschluss eines Vergleichs zwingen?

Nein. Vergleichsverhandlungen werden grundsätzlich in Abstimmung mit dem Anspruchsinhaber und seinem Rechtsanwalt geführt. Für Fälle, in denen darüber keine Einigung erzielt werden kann, behält sich die LEGIAL vertraglich das Recht vor, die Annahme eines vom Gericht oder der Gegenseite unterbreiteten Vergleichsvorschlages zu begehren. Möchte der Mandant den Prozess alleine weiterführen, hat er die LEGIAL so zu stellen, als ob der Vergleich angenommen worden wäre. Der durch die Weiterführung des Prozesses erstrittene, eventuell höhere Betrag, steht dem Mandanten dann alleine zu.

Welche Kosten entstehen dem Mandanten?

Der Mandant hat die Sicherheit, ab der Finanzierungszusage keine eigenen Mittel in den Prozess investieren zu müssen.

Wie ist die LEGIAL am Erfolg beteiligt?

An dem erfolgreich erstrittenen Betrag ist die LEGIAL mit einer Quote beteiligt: bis 500.000 € mit 30 %, für den 500.000 € übersteigenden Betrag mit 20 %. Auch bei einer außergerichtlichen Einigung oder einer Mediation erhält die LEGIAL 20 % des Erlöses.

Kosten, die nicht von der Gegenseite erstattet werden, z. B. bei einem nur teilweisen Erfolg oder Vergleich, werden vor der quotenmäßigen Teilung aus dem erstrittenen Betrag an die LEGIAL zurückerstattet.

Wie wird der Anspruch vertraglich gesichert?

Die streitige Forderung tritt der Mandant zur Sicherung der vertraglichen Ansprüche an die LEGIAL ab.

Wem obliegt die Prozessführung?

Die Prozessführung obliegt einzig und alleine dem Anwalt des Mandanten. Die LEGIAL möchte lediglich während des gesamten Verfahrens über alles informiert sein. Der Anspruchsinhaber entbindet seinen Anwalt daher von der Schweigepflicht und trägt ihm entsprechende Informationspflichten auf: So stehen wir während des gesamten Rechtsstreits in regelmäßigem Austausch zueinander.

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Glossar

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I-L
M-P
Q-T
U-Z
Außergerichtliches Mahnverfahren

Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren, bei dem einem Schuldner ein Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid ohne vorherige gerichtliche Verhandlung zugestellt wird. Damit soll die Forderung schnellstmöglich tituliert werden, um den Anspruch zu sichern und Zwangsvollstreckung betreiben zu können.

Bonität

Unter Bonität versteht man die prognostizierte Fähigkeit als auch Willigkeit eines Schuldners, die erforderlichen Rückzahlungen zu leisten.

Bonitätsprüfung

Bonität oder Kreditwürdigkeit ist in der Finanzwirtschaft die Fähigkeit eines Wirtschaftssubjekts, die aufgenommenen Schulden zurückzahlen zu können und der Wille, diese zurückzuzahlen. Bei Emittenten von Wertpapieren wird unter Bonität die Fähigkeit verstanden, die Emission nebst Zinsen zu bedienen und zu tilgen.

Forderung

Eine Forderung ist jeder vertragliche oder gesetzliche Anspruch, den z. B. ein Unternehmen/ der Gläubiger gegenüber einem Dritten/ dem Schuldner hat.

Gerichtliches Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren, mit dem Geldforderungen schnell und einfach durchgesetzt werden können. Eingeleitet wird das Verfahren durch die Beantragung eines Mahnbescheids durch den Gläubiger und beendet mit der Erteilung eines Vollstreckungsbescheids durch das Mahngericht. Aus diesem Vollstreckungstitel kann der Gläubiger – genauso wie aus einem Urteil – die Zwangsvollstreckung betreiben.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird in der Rechtssprache die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bezeichnet.

Gläubiger

Ein Gläubiger ist jemand, der eine  Forderung gegen seinen Schuldner hat, z. B. ist der Verkäufer Gläubiger der Kaufpreisforderung gegen seinen Schuldner, den Käufer.

Inkasso

Als Inkasso bezeichnet man die Einziehung fälliger Forderungen.

Inkassokosten

Die Inkassokosten sind diejenigen Kosten, die dem Gläubiger durch die Beauftragung eines Inkassodienstleisters oder Anwalts entstehen. Ist der Schuldner in Verzug mit der Bezahlung der Forderung, dann muss er die Inkassokosten als Verzugsschaden erstatten.

Insolvenzverfahren

Ist ein Schuldner zahlungsunfähig oder überschuldet, dann kann er oder einer seiner Gläubiger die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen. Ziel des Verfahrens ist es u. a. festzustellen, wie hoch das verbleibende Vermögen des Schuldners ist und es gleichmäßig auf seine Gläubiger zu verteilen. Das Insolvenzverfahren gibt es auch für Privatpersonen (sog. Verbraucherinsolvenz).

Kostenerstattungsansprüche

Es handelt sich hierbei um die Kosten des Anwalts sowie die ggf. verauslagten Gerichtskosten. Dazu gehören auch die Kosten einer etwaigen Beweisaufnahme, beispielsweise Zeugenauslagen oder Sachverständigenkosten.

Mahnbescheid

Der gerichtliche Mahnbescheid wird vom zuständigen Mahngericht auf Antrag des Gläubigers erlassen und dem Schuldner zugestellt. Er ist Teil des gerichtlichen Mahnverfahrens.

Mediation

Mediation ist „ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben“, § 1 Abs. 1 MediationsG.

Kernelement und wesentliches Charakteristikum eines Mediationsverfahrens ist die Einbindung eines neutralen Dritten in Form des Mediators, der die Parteien „durch die Mediation“ führt. Der Mediator ist allparteilich und nicht entscheidungsbefugt.

Pfändung

Der Gerichtsvollzieher kann einen Gegenstand des Schuldners pfänden, um damit die  Forderung eines Gläubigers zu befriedigen. Vor einer Pfändung müssen alle Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung erfüllt sein. Vollstreckt werden kann sowohl durch Sachpfändung eines Gegenstands wie auch durch Forderungspfändung (z. B. Kontenpfändung, Lohnpfändung).

Prozesskosten

Prozesskosten sind die Aufwendungen der Parteien für die Führung eines Rechtsstreits. Sie setzen sich aus Gerichtskosten, Anwaltsgebühren (die eigenen und die des Anspruchsgegners), Zeugenauslagen und Kosten für Sachverständigengutachten u. ä. zusammen.

Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe (PKH) ist eine staatliche Fürsorgeleistung, die in der Zivilprozessordnung (ZPO) gesetzlich geregelt ist. Der Gesetzgeber definiert die PKH wie folgt: „Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.“

Schuldner

Ein Schuldner ist jemand, der eine (Zahlungs-)Verpflichtung gegenüber seinem Gläubiger hat, z. B. schuldet der Käufer seinem Gläubiger, dem Verkäufer, die Zahlung des Kaufpreises.

Titulierung

Die Titulierung bezeichnet die rechtskräftige Feststellung eines (Zahlungs-)Anspruchs in einem Vollstreckungstitel durch ein Gericht oder einen Notar. Ein Vollstreckungstitel ist insbesondere der gerichtliche Vollstreckungsbescheid und das Urteil.

Vermögensauskunft

Zahlt der Schuldner die Forderung auch nicht in der Zwangsvollstreckung, dann kann der Gerichtsvollzieher auf Antrag des Gläubigers vom Schuldner die Abgabe einer Vermögensauskunft verlangen. Der Schuldner muss dann eine ausführliche schriftliche Auskunft über sein Vermögen, z. B. auch zu Gehalts- und Rentenzahlungen oder sonstigen Einnahmen abgeben und an Eides Statt versichern, dass seine Angaben richtig sind. Eine wissentlich oder fahrlässig falsche Eidesstattliche Versicherung ist strafbar.

Verzug

Zahlt der Schuldner die fällige Forderung trotz Mahnung seines Gläubigers nicht fristgerecht, dann gerät der Schuldner mit der Zahlung in Verzug.

Verzugsschaden

Der Schuldner muss den finanziellen Schaden des Gläubigers ersetzen, der ab dem Verzugseintritt durch das Nichtbezahlen der Forderung entsteht. Man spricht hier vom sog. Verzugsschaden. Verzugsschäden können z. B. die Inkassokosten sein.

Vollstreckungsbescheid

Der gerichtliche Vollstreckungsbescheid wird vom zuständigen Mahngericht auf Antrag des Gläubigers erlassen und dem Schuldner zugestellt. Er ist Teil des gerichtlichen Mahnverfahrens und als Vollstreckungstitel Grundlage für die nachfolgende Zwangsvollstreckung.

Zwangsvollstreckung

Wenn der Gläubiger im gerichtlichen Mahnverfahren oder einem Klageverfahren einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel (z. B. einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil) gegen den  Schuldner erwirkt hat, dann kann er seine Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen und dafür den Gerichtsvollzieher beauftragen oder eine Pfändung beantragen.

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