Direkt zum Inhalt
Legial Logo
Mit Anspruch. Für Anspruch.
  • Forderungsmanagement
    Forderungsmanagement
    • Gläubiger
      • Mittelstandsinkasso
      • Mengeninkasso
      • Leistungen & Vorteile
      • Inkassoauftrag einreichen
    • Schuldner
      • Schuldner-Service
      • FAQ Schuldner
      • Ratenzahlung beantragen
    Mittelstandsinkasso
    Mittelstandsinkasso für
    Ärzte | Handel | Handwerk | KFZ | Fahrschulen u.v.m.
    Mengeninkasso
    Mengeninkasso für
    Banken | Versorger | Versicherungen | Telekommunikation
  • Prozessfinanzierung
    Prozessfinanzierung
    • Anwalt & Verwalter
      • Informationen für Anwälte
      • Insolvenzverwalter
      • Leistungen & Vorteile
      • Finanzierungsanfrage stellen
    • Anspruchsinhaber
      • Voraussetzungen & Ablauf
      • Kosten
      • Anwaltssuche LEGAL IMAGE
    Rechtsgebiete
    Rechtsgebiete
    Arzthaftungsrecht | Erbrecht | Insolvenzrecht | Vertriebsrecht | Versicherungsrecht u.v.m.
    Experten der LEGIAL Prozessfinanzierung Experten der LEGIAL
  • Unternehmen
    Unternehmen
    • Über LEGIAL
      • Unser Anspruch
      • Vorstand & Experten
      • Aktuelles
      • Presse
      • Karriere
    • Service
      • Veranstaltungen
      • Downloads
      • Glossar
      • Mediathek
      • Kontakt
    Anwaltssuche LEGAL IMAGE
    Sie suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe?
    image 1 Image 2 Image 3 Image 4
  • Kontakt
  • INFO: Die LEGIAL ist für Sie da
  • Schuldner-Service
  • Inkasso-Auftrag
  • Prozessfinanzierungs-Anfrage

Breadcrumb

  1. Home
  2. Anwaltssuche LEGAL IMAGE
©  LEGIAL
Anwaltssuche

LEGAL IMAGE

Machen Sie sich ein Bild von Anwälten, die wir gut finden.

Wir stellen vor

Michael Graf

Freiburg

Michael Graf Patientenanwälte

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Matthias Teichner

Hamburg

Patientenrecht

Prof. Dr. Paul W. Hertin

Berlin

Hertin Anwaltssozietät

Wettbewerbsrecht

Manuel Soukup, LL.M.

München

Waibl, Soukup & Partner

Fachanwalt für Medizinrecht

Patientenrecht

Alle Anwälte anzeigen
Wir sind Mitglied / Partner:
Logo der DVEV, Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
Logo des DFE, Deutsches Forum für Erbrecht
Logo des BDIU Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Logo der GDD, Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V
Logo der HOEFA, Honorareinzugsstelle für Architekten und Ingenieure GmbH
Logo der NIVD, Neue Insolvenzverwaltervereinigung Deutschlands e.V.
Logo des ZIS,  Zentrum für Insolvenz und Sanierung an der Universität Mannheim e.V.
Logo des Münchener AnwaltVerein e.V.
Logo  Deutscher AnwaltVerein
Logo der Versicherungsforen Leipzig
Logo BVMW, Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V.
  • Forderungsmanagement
    • Leistungen & Vorteile
    • Schuldner-Service
    • Antrag auf Ratenzahlung
    • Inkassoauftrag einreichen
  • Prozessfinanzierung
    • Leistungen & Vorteile
    • Unsere Experten
    • Informationen für Anwälte
    • Informationen für Insolvenzverwalter
  • Unternehmen
    • Unser Anspruch
    • Vorstand & Experten
    • Aktuelles
    • Veranstaltungen
    • Karriere
  • 20-Jahre-LEGIAL 20-Jahre-LEGIAL 20-Jahre-LEGIAL 20-Jahre-LEGIAL
  • Service
    • Kontakt
    • Downloads & Infomaterial
    • Glossar
    • FAQ
  • Presse
    • Pressemeldungen
    • Pressemappe
    • Pressekontakt
  • Folgen Sie uns:

    RSS Feed
  • LEGIAL
  • Anwaltssuche LEGAL IMAGE
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie-Einstellungen
Kontakt
Downloads
Häufige Fragen
Glossar

Kontakt

Forderungsmanagement
Prozessfinanzierung
Unternehmen

Ihr Anliegen

Nachricht senden

Senden Sie uns Ihre Nachricht

Anhang hochladen:
Datei hier hineinziehen oder

Persönliche Angaben

Ich wünsche Kontaktaufnahme:
Pflichtfelder*
Bitte stimmen Sie den „Statistik-Cookies“ in Ihren Cookie-Einstellungen zu. Dadurch aktivieren Sie reCaptcha: Nur so ist das Versenden des Formulars mit ausreichender Datensicherheit möglich.
Antrag auf Ratenzahlung

Ratenzahlung

Sie möchten Ihre Forderung in Raten zahlen? Machen Sie uns einen Vorschlag für eine Vereinbarung. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen!

Ihre Daten

Ihr Vorschlag für eine Ratenvereinbarung:

Wie hoch ist Ihre monatliche Rate in Euro?*

Hinweis: Vereinbarungen mit einer Laufzeit von mehr als 6 Monaten können nur in Ausnahmefällen akzeptiert werden.

Wann bezahlen Sie die erste Rate?*

Hinweis: Das Datum muss innerhalb der nächsten 4 Wochen liegen.
Anhang hochladen:
Datei hier hineinziehen oder
Pflichtfelder*
Bitte stimmen Sie den „Statistik-Cookies“ in Ihren Cookie-Einstellungen zu. Dadurch aktivieren Sie reCaptcha: Nur so ist das Versenden des Formulars mit ausreichender Datensicherheit möglich.
Inkassoauftrag einreichen

Inkassoauftrag einreichen

Als Kunde des Existenz-Rechtsschutzes können Sie hier Ihren unterschriebenen Inkassoauftrag sowie Anlagen hochladen und uns direkt übermitteln.

Zudem finden Sie hier den Inkassoauftrag und die Ausfüllhilfe als PDF zum Download.

Ihre Daten

Hinweis: Wir benötigen neben dem Inkassoauftrag auch gestellte Rechnungen und die letzten Mahnungen.
Inkassoauftrag, Rechnungen und Mahnungen hochladen:
Datei hier hineinziehen oder
Pflichtfelder*
Bitte stimmen Sie den „Statistik-Cookies“ in Ihren Cookie-Einstellungen zu. Dadurch aktivieren Sie reCaptcha: Nur so ist das Versenden des Formulars mit ausreichender Datensicherheit möglich.

Vielen Dank für Ihre Nachricht!

Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten.

Servicezeiten:

Montag-Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

Anschrift:

LEGIAL AG

Postfach 830252 | 81702 München

Thomas-Dehler-Str. 2 | 81737 München

SCHULDNER-SERVICE
Sie haben die Rechnung für Ihre Versicherung nicht beglichen?
Kontakt Forderungsmanagement
©  LEGIAL
089 6275-6899
089 6275-6801
inkasso@legial.de
Sie haben die Rechnung für eine Dienstleistung bzw. ein Produkt noch nicht bezahlt?
Kontakt Forderungsmanagement
©  LEGIAL
089 6275-6855
089 6275-6856
service@legial.de
Gläubiger/Kunden
Kontakt Forderungsmanagement
©  LEGIAL
089 6275-6855
089 6275-6856
service@legial.de

Ihr Anliegen

Nachricht senden

Senden Sie uns Ihre Nachricht

Anhang hochladen:
Datei hier hineinziehen oder

Persönliche Angaben

Ich wünsche Kontaktaufnahme:
Pflichtfelder*
Bitte stimmen Sie den „Statistik-Cookies“ in Ihren Cookie-Einstellungen zu. Dadurch aktivieren Sie reCaptcha: Nur so ist das Versenden des Formulars mit ausreichender Datensicherheit möglich.
Finanzierungsanfrage stellen

Finanzierungsanfrage

Ihre Daten

Finanzierungsanfrage

Informationen zum Streitwert und Voraussetzungen einer Finanzierung
Anhang hochladen:
Datei hier hineinziehen oder
Beizufügende Unterlagen hochladen (falls vorhanden):
  • Falldarstellung durch Rechtsanwalt, Klageentwurf oder Kurzgutachten
  • außergerichtliche Korrespondenz (z.B. Anspruchsschreiben)
  • sonstige relevante Unterlagen (Gutachten, Verträge, Urteile, Beschlüsse)
  • Informationen zur Bonität des Anspruchsgegners
Pflichtfelder*
Bitte stimmen Sie den „Statistik-Cookies“ in Ihren Cookie-Einstellungen zu. Dadurch aktivieren Sie reCaptcha: Nur so ist das Versenden des Formulars mit ausreichender Datensicherheit möglich.

Vielen Dank für Ihre Nachricht!

Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten.

Servicezeiten:

Montag - Donnerstag: 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag: 09:00 - 16:30 Uhr

Servicehotline:

T  089 6275-6800

F  089 6275-6833

Anschrift:

LEGIAL AG

Postfach 830252 | 81702 München

Thomas-Dehler-Str. 2 | 81737 München

Ihr Anliegen

Nachricht senden

Senden Sie uns Ihre Nachricht

Anhang hochladen:
Datei hier hineinziehen oder

Persönliche Angaben

Ich wünsche Kontaktaufnahme:
Pflichtfelder*
Bitte stimmen Sie den „Statistik-Cookies“ in Ihren Cookie-Einstellungen zu. Dadurch aktivieren Sie reCaptcha: Nur so ist das Versenden des Formulars mit ausreichender Datensicherheit möglich.

Vielen Dank für Ihre Nachricht!

Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten.

Servicezeiten:

Montag - Donnerstag: 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag: 09:00 - 16:30 Uhr

Servicehotline:

T  089 6275-6800

F  089 6275-6833

Anschrift:

LEGIAL AG

Postfach 830252 | 81702 München

Thomas-Dehler-Str. 2 | 81737 München

Unternehmen Allgemein
Kontakt LEGIAL AG
©  LEGIAL
089 6275-6800
info@legial.de
Presse
Kontakt LEGIAL AG
©  LEGIAL
presse@legial.de
Karriere
Kontakt Christian Heinz
©  LEGIAL
Christian Heinz
Personalmanagement ERGO Group AG
089 6275-1390
christian.heinz@ergo.de

Häufige Fragen

Forderungsmanagement
Prozessfinanzierung

Schuldner Service

Ich habe ein Mahnschreiben der LEGIAL erhalten. Was soll ich tun?

Sie haben Leistungen und/oder Waren von unserem Auftraggeber bezogen. Wir sind mit der Einziehung der unbezahlten Rechnung beauftragt. Bitte überweisen Sie den offenen Betrag oder setzen Sie sich mit uns wegen einer Lösung telefonisch in Verbindung.

Muss ich auch die Inkassokosten und weitere Kosten bezahlen?

Sie sind im Verzug mit der Zahlung der offenen Forderung. Deshalb müssen Sie auch die Inkassokosten, Zinsen und die sonstigen Kosten als Verzugsschaden bezahlen.

Ich kann die Forderung nicht in einem Betrag bezahlen. Was soll ich tun?

Bitte setzen Sie sich umgehend wegen eines Ratenzahlungsvorschlags mit uns in Verbindung.

Mir ist ein Mahn-/Vollstreckungsbescheid zugestellt worden. Was soll ich jetzt tun?

Die Forderung Ihres Gläubigers wurde bereits bei Gericht anhängig gemacht. Hierdurch und vor allem durch eine mögliche Zwangsvollstreckung entstehen für Sie hohe weitere Kosten.

Setzen Sie sich bitte umgehend wegen eines Lösungsvorschlags mit uns in Verbindung. Am Telefon können wir das weitere Vorgehen besprechen und so die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie vermeiden.

Bei mir hat sich der Gerichtsvollzieher gemeldet. Was soll ich nun tun?

Sie haben die Forderung noch immer nicht beglichen. Nun droht Ihnen die Zwangsvollstreckung mit unangenehmen Folgen, z. B. einem Eintrag im zentralen gerichtlichen Schuldnerverzeichnis.

Bitte setzen Sie sich umgehend mit dem Gerichtsvollzieher wegen eines Zahlungsvorschlags in Verbindung.

Ich habe eine Pfändung erhalten. Was nun?

Ihnen ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt worden? Setzen Sie sich bitte umgehend wegen eines Lösungsvorschlags telefonisch mit uns in Verbindung.

 

Ich befinde mich im Insolvenzverfahren. Was soll ich jetzt tun?

Bitte teilen Sie uns das Aktenzeichen des Verfahrens und den Namen/ Ort des zuständigen Insolvenzgerichts mit.

Was kostet die Vorprüfung eines Falls?

Die intensive Vorprüfung der Rechtsangelegenheit im Hinblick auf ihre Erfolgsaussichten vor Gericht (unter Berücksichtigung des unternehmensinternen Risikofilters) erfolgt kostenlos durch unsere hausinternen Rechtsanwälte. Voraussetzung dabei ist, dass die Anfrage von einem mit der Sache beauftragten Rechtsanwalt geführt wird. Direkt anfragenden Anspruchsinhabern empfehlen wir daher die vorherige Einbeziehung eines Rechtsanwaltes. Wir sind gerne bei der Suche nach einem Spezialisten behilflich.

Schreibt die LEGIAL bestimmte Anwälte vor?

Nein. Jeder Anwalt kann sich an uns wenden, um für seinen Mandanten den Weg für eine Prozessfinanzierung zu ebnen. Wenden Sie sich als Mandant an uns und sind auf der Suche nach einem Anwalt, empfehlen wir Ihnen gerne einen Rechtsanwalt für Ihre Angelegenheit in Ihrer Nähe.

Warum wird im Vertrag eine Geheimhaltung vereinbart?

Mandant und Anwalt führen den Prozess grundsätzlich ohne einen Hinweis auf die LEGIAL. Die Offenlegung der Prozessfinanzierung könnte sich möglicherweise nachteilig auf den Prozess auswirken, wenn beispielsweise das Gericht unterstellt, der Mandant bediene sich nur deshalb eines Prozessfinanzierers, weil er selbst nicht in ausreichendem Maße an den Prozesserfolg glaubt.

Kann die LEGIAL den Vertrag kündigen?

Erscheint der LEGIAL die weitere Rechtsverfolgung im Prozessverlauf als nicht aussichtsreich, z. B. aufgrund neuer Tatsachen, geänderter Rechtsprechung oder nachträglicher Illiquidität des Anspruchsgegners, kann sie die Finanzierung beenden. Der Anspruch wird dann auf den Mandanten zurückübertragen. Die bis dahin entstandenen Kosten übernimmt die LEGIAL jedoch selbstverständlich.

Kann die LEGIAL den Kläger zum Abschluss eines Vergleichs zwingen?

Nein. Vergleichsverhandlungen werden grundsätzlich in Abstimmung mit dem Anspruchsinhaber und seinem Rechtsanwalt geführt. Für Fälle, in denen darüber keine Einigung erzielt werden kann, behält sich die LEGIAL vertraglich das Recht vor, die Annahme eines vom Gericht oder der Gegenseite unterbreiteten Vergleichsvorschlages zu begehren. Möchte der Mandant den Prozess alleine weiterführen, hat er die LEGIAL so zu stellen, als ob der Vergleich angenommen worden wäre. Der durch die Weiterführung des Prozesses erstrittene, eventuell höhere Betrag, steht dem Mandanten dann alleine zu.

Welche Kosten entstehen dem Mandanten?

Der Mandant hat die Sicherheit, ab der Finanzierungszusage keine eigenen Mittel in den Prozess investieren zu müssen.

Wie ist die LEGIAL am Erfolg beteiligt?

An dem erfolgreich erstrittenen Betrag ist die LEGIAL mit einer Quote beteiligt: bis 500.000 Euro mit 30 Prozent, für den 500.000 Euro übersteigenden Betrag mit 20 Prozent. Auch bei einer außergerichtlichen Einigung oder einer Mediation erhält die LEGIAL 20 % des Erlöses.

Kosten, die nicht von der Gegenseite erstattet werden, z. B. bei einem nur teilweisen Erfolg oder Vergleich, werden vor der quotenmäßigen Teilung aus dem erstrittenen Betrag an die LEGIAL zurückerstattet.

Wie wird der Anspruch vertraglich gesichert?

Die streitige Forderung tritt der Mandant zur Sicherung der vertraglichen Ansprüche an die LEGIAL ab.

Wem obliegt die Prozessführung?

Die Prozessführung obliegt einzig und alleine dem Anwalt des Mandanten. Die LEGIAL möchte lediglich während des gesamten Verfahrens über alles informiert sein. Der Anspruchsinhaber entbindet seinen Anwalt daher von der Schweigepflicht und trägt ihm entsprechende Informationspflichten auf: So stehen wir während des gesamten Rechtsstreits in regelmäßigem Austausch zueinander.

Downloads

meist genutzt
Forderungsmanagement
Prozessfinanzierung
Unternehmen
Forderungsmanagement
Infoblatt "Inkasso - leichter als Sie denken" (Existenz-Rechtsschutz)
application/pdf 197675
Angaben zum Auftraggeber (Existenz-Rechtsschutz)
application/pdf 966371
Inkassoauftrag (Existenz-Rechtsschutz)
application/pdf 1210551
Inkassoauftrag (Existenz-Rechtsschutz) - Ausfüllhilfe
application/pdf 2348173
Prozessfinanzierung
Mandantenbroschüre
application/pdf 202925
Praktische Hinweise für Anwälte
application/pdf 595084
Praktische Hinweise für Insolvenzverwalter
application/pdf 1677840
Unternehmen
Pressemappe: Unternehmensporträt
application/pdf 52007
Pressemappe: Auf einen Blick
application/pdf 52007
Inkassoauftrag (Existenz-Rechtsschutz)
application/pdf 1210551

Für Anwälte

Mediation und Prozessfinanzierung
application/pdf 162216
Praktische Hinweise für Anwälte
application/pdf 595084
Praktische Hinweise für Insolvenzverwalter
application/pdf 1677840

Für Mandanten

Mandantenbroschüre
application/pdf 202925

Allgemein

Datenverwendung Prozessfinanzierung
application/pdf 25731
Ablauf einer Prozessfinanzierung (Fachbeitrag Birte Anderson)
application/pdf 114850
Muster Endabrechnung Prozessfinanzierung
application/pdf 89044
Mustervertrag Prozessfinanzierung
application/pdf 446853

Mengeninkasso

Benchmarken lohnt sich. (Constantin Svoboda)
application/pdf 591581
Broschüre Versicherungsinkasso: Erfolgreich im Forderungsmanagement
application/pdf 976915
Datenverwendung Forderungsmanagement Großkunden Schuldner
application/pdf 24385
Forderungsmanagement erfolgreich auslagern - ein Thema für Sie?
application/pdf 299361
Forderungsmanagement: Auslagern und einsparen (Olaf Lang)
application/pdf 557480
Hoher Aufwand durch säumige Zahler (Fachartikel der Versicherungsforen Leipzig)
application/pdf 564195
Keyfacts: Outsourcing-Vorteile für Versicherer
application/pdf 569093

Mittelstandsinkasso

AGB für Kunden des Existenz-Rechtsschutz
application/pdf 50880
Angaben zum Auftraggeber (Existenz-Rechtsschutz)
application/pdf 966371
Infoblatt Datenschutz telefonische Bonitätsauskunft
application/pdf 192729
Datenverwendung Forderungsmanagement Existenz-Rechtsschutz Kunden
application/pdf 23622
Datenverwendung Forderungsmanagement Existenz-Rechtsschutz Schuldner
application/pdf 24497
FAQ Inkassoportal für Kunden des Existenz-Rechtsschutz
application/pdf 69637
Infoblatt Inkasso für Ärzte & Heilberufe
application/pdf 65924
Infoblatt Inkasso für Rechtsanwälte & Steuerberater
application/pdf 61876
Infoblatt "Inkasso - leichter als Sie denken" (Existenz-Rechtsschutz)
application/pdf 197675
Inkassoauftrag (Existenz-Rechtsschutz)
application/pdf 1210551
Inkassoauftrag (Existenz-Rechtsschutz) - Ausfüllhilfe
application/pdf 2348173

Allgemein

Datenverwendung Forderungsmanagement Drittbetroffener
application/pdf 24261

Allgemein

Datenverwendung Besucher
application/pdf 41417
Datenverwendung Dienstleister, Lieferanten, Gutachter, Berater, Vertriebspartner
application/pdf 42467
Datenverwendung Direktmarketing
application/pdf 15284

Presse

Pressemitteilungen „LEGIAL in den Medien“
application/pdf 5893629
Pressemappe: Auf einen Blick
application/pdf 52007
Pressemappe: Unternehmensporträt
application/pdf 52007

Glossar

A-D
E-H
I-L
M-P
Q-T
U-Z
Bonität

Unter Bonität versteht man die prognostizierte Fähigkeit als auch Willigkeit eines Schuldners, die erforderlichen Rückzahlungen zu leisten.

Forderung

Eine Forderung ist jeder vertragliche oder gesetzliche Anspruch, den z. B. ein Unternehmen/ der Gläubiger gegenüber einem Dritten/ dem Schuldner hat.

Gerichtliches Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren, mit dem Geldforderungen schnell und einfach durchgesetzt werden können. Eingeleitet wird das Verfahren durch die Beantragung eines Mahnbescheids durch den Gläubiger und beendet mit der Erteilung eines Vollstreckungsbescheids durch das Mahngericht. Aus diesem Vollstreckungstitel kann der Gläubiger – genauso wie aus einem Urteil – die Zwangsvollstreckung betreiben.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird in der Rechtssprache die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts bezeichnet.

Gläubiger

Ein Gläubiger ist jemand, der eine  Forderung gegen seinen Schuldner hat, z. B. ist der Verkäufer Gläubiger der Kaufpreisforderung gegen seinen Schuldner, den Käufer.

Inkasso

Als Inkasso bezeichnet man die Einziehung fälliger Forderungen.

Inkassokosten

Die Inkassokosten sind diejenigen Kosten, die dem Gläubiger durch die Beauftragung eines Inkassodienstleisters oder Anwalts entstehen. Ist der Schuldner in Verzug mit der Bezahlung der Forderung, dann muss er die Inkassokosten als Verzugsschaden erstatten.

Insolvenzverfahren

Ist ein Schuldner zahlungsunfähig oder überschuldet, dann kann er oder einer seiner Gläubiger die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen. Ziel des Verfahrens ist es u. a. festzustellen, wie hoch das verbleibende Vermögen des Schuldners ist und es gleichmäßig auf seine Gläubiger zu verteilen. Das Insolvenzverfahren gibt es auch für Privatpersonen (sog. Verbraucherinsolvenz).

Kostenerstattungsansprüche

Es handelt sich hierbei um die Kosten des Anwalts sowie die ggf. verauslagten Gerichtskosten. Dazu gehören auch die Kosten einer etwaigen Beweisaufnahme, beispielsweise Zeugenauslagen oder Sachverständigenkosten.

Mahnbescheid

Der gerichtliche Mahnbescheid wird vom zuständigen Mahngericht auf Antrag des Gläubigers erlassen und dem Schuldner zugestellt. Er ist Teil des gerichtlichen Mahnverfahrens.

Mediation

Mediation ist „ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben“, § 1 Abs. 1 MediationsG.

Kernelement und wesentliches Charakteristikum eines Mediationsverfahrens ist die Einbindung eines neutralen Dritten in Form des Mediators, der die Parteien „durch die Mediation“ führt. Der Mediator ist allparteilich und nicht entscheidungsbefugt.

Pfändung

Der Gerichtsvollzieher kann einen Gegenstand des Schuldners pfänden, um damit die  Forderung eines Gläubigers zu befriedigen. Vor einer Pfändung müssen alle Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung erfüllt sein. Vollstreckt werden kann sowohl durch Sachpfändung eines Gegenstands wie auch durch Forderungspfändung (z. B. Kontenpfändung, Lohnpfändung).

Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe (PKH) ist eine staatliche Fürsorgeleistung, die in der Zivilprozessordnung (ZPO) gesetzlich geregelt ist. Der Gesetzgeber definiert die PKH wie folgt: „Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.“

Schuldner

Ein Schuldner ist jemand, der eine (Zahlungs-)Verpflichtung gegenüber seinem Gläubiger hat, z. B. schuldet der Käufer seinem Gläubiger, dem Verkäufer, die Zahlung des Kaufpreises.

Titulierung

Die Titulierung bezeichnet die rechtskräftige Feststellung eines (Zahlungs-)Anspruchs in einem Vollstreckungstitel durch ein Gericht oder einen Notar. Ein Vollstreckungstitel ist insbesondere der gerichtliche Vollstreckungsbescheid und das Urteil.

Vermögensauskunft

Zahlt der Schuldner die Forderung auch nicht in der Zwangsvollstreckung, dann kann der Gerichtsvollzieher auf Antrag des Gläubigers vom Schuldner die Abgabe einer Vermögensauskunft verlangen. Der Schuldner muss dann eine ausführliche schriftliche Auskunft über sein Vermögen, z. B. auch zu Gehalts- und Rentenzahlungen oder sonstigen Einnahmen abgeben und an Eides Statt versichern, dass seine Angaben richtig sind. Eine wissentlich oder fahrlässig falsche Eidesstattliche Versicherung ist strafbar.

Verzug

Zahlt der Schuldner die fällige Forderung trotz Mahnung seines Gläubigers nicht fristgerecht, dann gerät der Schuldner mit der Zahlung in Verzug.

Verzugsschaden

Der Schuldner muss den finanziellen Schaden des Gläubigers ersetzen, der ab dem Verzugseintritt durch das Nichtbezahlen der Forderung entsteht. Man spricht hier vom sog. Verzugsschaden. Verzugsschäden können z. B. die Inkassokosten sein.

Vollstreckungsbescheid

Der gerichtliche Vollstreckungsbescheid wird vom zuständigen Mahngericht auf Antrag des Gläubigers erlassen und dem Schuldner zugestellt. Er ist Teil des gerichtlichen Mahnverfahrens und als Vollstreckungstitel Grundlage für die nachfolgende Zwangsvollstreckung.

Zwangsvollstreckung

Wenn der Gläubiger im gerichtlichen Mahnverfahren oder einem Klageverfahren einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel (z. B. einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil) gegen den  Schuldner erwirkt hat, dann kann er seine Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen und dafür den Gerichtsvollzieher beauftragen oder eine Pfändung beantragen.

Wir verwenden Cookies

Cookies sind notwendig, um Ihnen auf unserer Website ein optimales Online-Erlebnis zu ermöglichen. Einige Cookies sind für den Betrieb der Seite essentiell, während andere uns dabei unterstützen, unsere Website nutzerfreundlicher zu gestalten und fortlaufend zu verbessern. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionen der Seite zur Verfügung stehen.

Details anzeigen

⟨

Details ausblenden

⟩

Essenziell

Diese Cookies sind für den einwandfreien Betrieb der Website erforderlich. Sie ermöglichen beispielsweise Grundfunktionen wie die Seitennavigation und sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Zur Verbesserung unserer Website-Inhalte, erfassen wir mit Statistik-Cookies anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Diese Informationen helfen uns die Inhalte auf unserer Website zu optimieren, indem wir verstehen, wie die Besucher unsere Website diese nutzen.

Externe Medien

Wir verwenden auf unserer Website Inhalte von Videoplattformen. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf externe Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr.

Sonstiges

Ihre Cookie-Einstellungen können Sie jederzeit im Nachhinein im Footer-Bereich unserer Website über den Aufruf des Links „Cookie-Einstellungen“ ändern. Weitere Informationen zu den von uns eingesetzten Cookies finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Alle auswählen

Auswahl bestätigen

Impressum

 ❘ 

Datenschutz