Seit 1999 bin ich in der Nachfolgeberatung und auf dem Gebiet des Erbrechts tätig. Als Fachanwältin für Erbrecht verfüge ich über Erfahrung bei der Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen.
Was ich für Sie tun kann
Auf dem Gebiet des Erbrechts bin ich nicht nur beratend, sondern auch bei Erbstreitigkeiten tätig. Ich begleite meine Mandanten bei gerichtlichen und außergerichtlichen Erbstreitigkeiten aller Art, beginnend im Erbscheinsverfahren, im Bereich des Pflichtteilsrechts, bei der Anfechtung von Testamenten oder Erbausschlagungen sowie bei Streitigkeiten über Auslegungsfragen, bis hin zur Erbauseinandersetzung. Bei Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Steuerrechts berate und vertrete ich vom Einspruchsverfahren bis zur Revision vor dem Bundesfinanzhof. Neben der fachlichen Qualität ist für mich auch die menschliche Unterstützung in allen Phasen einer (gerichtlichen) Auseinandersetzung wichtig, ebenso wie eine gute Erreichbarkeit für meine Mandanten.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die individuelle Beratung bei der Errichtung von Testamenten, bei der Gestaltung vorweggenommener Erbfolgen und insbesondere auch von Unternehmensnachfolgen. Als Rechtsanwältin und Steuerberaterin ist die steuerliche Optimierung integraler Bestandteil meiner Leistung.
Schwerpunkte
- Vorweggenommene Erbfolge
- Testamentsgestaltung
- Erbstreitigkeiten
- Einspruchsverfahren
- Gerichtsverfahren
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
Vita
Auszeichnung als „TOP Anwältin für Erbrecht“ durch die WirtschaftsWoche
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Steuerrecht
Zulassung als Steuerberaterin
Rechtsanwältin
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth, anschließendes Referendariat in Bamberg
Meine Zusammenarbeit mit der LEGIAL
Die Zusammenarbeit ist professionell, fachlich auf höchstem Niveau und dabei vertrauensvoll und menschlich. Die LEGIAL ist hohe Risiken eingegangen, um meiner Mandantschaft zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Zusammenarbeit war dabei eine große Unterstützung. Es macht auch Mut, wenn ein Prozessfinanzierer nach ausführlicher Prüfung ins Risiko geht und sagt: „Ja, wir machen das!“.
Nicht jeder Mandant hat die Mittel, seinen Pflichtteil oder sein Erbrecht durchzusetzen. Zu der ohnehin oft großen psychischen Belastung kommt die Angst vor den möglichen Prozesskosten. Eine Prozessfinanzierung nimmt diese Sorgen und ermöglicht die Rechtsdurchsetzung auch für Mandanten, die nicht über eine gut gefüllte Kriegskasse verfügen.