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Jan Tübben
Fachanwalt für Medizinrecht

Ich bin Fachanwalt für Medizinrecht mit über 20 Jahren Erfahrung im Arzthaftungsrecht. Mein Schwerpunkt liegt auf der Vertretung von Patienten bei schwerwiegenden medizinischen Schadensfällen, insbesondere bei Geburtsschäden, neurologischen Schäden und Personengroßschäden. Mein Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und eine gerechte Entschädigung zu erwirken.

Mehr über mich
über 20 Jahre Erfahrung
im Arzthaftungsrecht
Schadensbearbeitung
Bearbeitung von ca. 2.500 medizinrechtlichen Schadensfällen
Fachliche Expertise
Regelmäßige medizinrechtliche Fortbildungen und Publikationen
über 20 Jahre Erfahrung
im Arzthaftungsrecht
Schadensbearbeitung
Bearbeitung von ca. 2.500 medizinrechtlichen Schadensfällen
Fachliche Expertise
Regelmäßige medizinrechtliche Fortbildungen und Publikationen
Rechtsanwalt Jan Tübben

Ihr Experte für Arzthaftungsrecht und Personenschäden

Seit über 20 Jahren setze ich mich als Fachanwalt für Medizinrecht für die Rechte von Patienten ein. Mein Fokus liegt auf der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bei ärztlichen Behandlungsfehlern.

Ich begleite Sie sowohl bei außergerichtlichen Verhandlungen mit Haftpflichtversicherern als auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vor allen Landes- und Oberlandesgerichten in Deutschland.

Schwerpunkte

  • Arzthaftungsrecht
  • Geburtsschäden
  • Neurologische Schäden bei Kindern und Erwachsenen
  • Personengroßschäden
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld im Medizinrecht

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Vita

seit 2008

Ausschließliche Tätigkeit als Patientenanwalt im Arzthaftungsrecht.

2004 - 2008

Syndikusanwalt bei einer großen Krankenhaushaftpflichtversicherung mit Schwerpunkt Schadensregulierung und Case-Management.

2002–2004

Tätigkeit in einer bundesweit tätigen Patientenkanzlei mit Schwerpunkt auf geburtshilflichen und neonatologischen Haftungsfällen.

2001

Ausbildungsstation bei der Staatsanwaltschaft mit Erfahrungen in strafrechtlichen Haftungsfällen schwer geschädigter Kinder.

Meine Zusammenarbeit mit der LEGIAL

Ich schätze die professionelle und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der LEGIAL, die auf Vertrauen und einem gemeinsamen Ziel basiert: den Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen.

Eine Prozessfinanzierung ist besonders dann sinnvoll, wenn Mandanten aufgrund der hohen Kosten eines Verfahrens ihre berechtigten Ansprüche nicht durchsetzen können. Sie ermöglicht es, finanzielle Hürden zu überwinden und den Zugang zum Recht zu gewährleisten.

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Klagen ohne Kostenrisiko
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