Meine Doppelqualifikation als Fachanwältin für Erbrecht sowie für Bau- und Architektenrecht ist Ihr strategischer Vorteil bei Immobilien im Nachlass. Ich verbinde langjährige Expertise bei Erbstreitigkeiten mit immobilienrechtlichem Fachwissen. So kläre ich Bewertungsfragen frühzeitig, verfolge Auskunftsansprüche zielgerichtet und setze Ihren Pflichtteil konsequent und rechtssicher für Sie durch.
Erbrecht mit Immobilienbezug: Vermögenswerte sichern. Pflichtteilsansprüche konsequent durchsetzen.
Erbrechtliche Auseinandersetzungen sind häufig emotional belastend und zugleich wirtschaftlich anspruchsvoll. Insbesondere wenn Immobilien und erhebliche Vermögenswerte betroffen sind, bedarf es einer sorgfältigen Prüfung sowie einer klaren Strategie.
Ihr entscheidender Vorteil: Meine doppelte Qualifikation
Gehört ein Haus oder eine Wohnung zum Nachlass, ziehen sich Verfahren oft in die Länge, weil die Beteiligten den tatsächlichen Verkehrswert unterschiedlich einschätzen. Als Fachanwältin für Erbrecht sowie für Bau- und Architektenrecht biete ich Ihnen und Ihrem Prozessfinanzierer hier einen entscheidenden Vorsprung:
Fachkompetenz Immobilien: Eine fachübergreifende Betrachtung trägt dazu bei, Bewertungsfragen frühzeitig zu klären.
Strategische Argumentation: Diese fundierte Expertise zeigt dem Gericht unmissverständliche Kompetenz und wirkt taktischen Verzögerungen der Gegenseite entgegen.
Kürzere Verfahrensdauer: Präzise ermittelte Gegenstandswerte und eine zielführende Argumentation bringen das Verfahren sachgerecht und zügig voran.
Wenn Sie für die Prüfung, Berechnung und Durchsetzung Ihrer Pflichtteils-, Auskunfts- und Ergänzungsansprüche eine vorausschauende und kompetente Begleitung suchen, lade ich Sie ein, Ihr Anliegen mit mir zu besprechen.
Schwerpunkte
- Pflichtteilsansprüche: Prüfung, Berechnung und Durchsetzung
- Auskunftsansprüche und Aufklärung des Nachlasses - Durchsetzung Ihrer Rechte auf Auskunft über den tatsächlichen Nachlassbestand sowie auf Vorlage eines lückenlosen und belegbaren Nachlassverzeichnisses durch die Erben.
- Nachlassimmobilien: Bewertung und Gutachtenprüfung
- Pflichtteilsergänzung: Schenkungen und lebzeitige Übertragungen
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Vita
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt auf Erbrecht und Immobilien
Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Meine Zusammenarbeit mit der LEGIAL
Besonders schätze ich, dass bei der LEGIAL die Fälle von spezialisierten Juristinnen und Juristen geprüft werden, die die Besonderheiten des Erbrechts genau verstehen. Das ermöglicht eine schnelle, fundierte und verlässliche Risikoanalyse – ein unschätzbarer Vorteil für meine Mandanten.
Gleichzeitig bietet die Übernahme des gesamten Kostenrisikos eine enorme Sicherheit für meine Mandanten. In erbrechtlichen Streitigkeiten, die oft finanziell und emotional belastend sind, ist es ein großes Geschenk, ohne wirtschaftlichen Druck konsequent für die Rechte meiner Mandanten eintreten zu können.
Die vollständige Übernahme des Kostenrisikos bedeutet für viele Menschen ihr Recht überhaupt wahrnehmen zu können.
Der Prozessfinanzierer übernimmt das komplette Kostenrisiko. Kommt es zum Verlust, trägt der Mandant keinen Cent. Das schafft Klarheit, Sicherheit und die nötige Ausdauer, um rechtliche Schritte ohne wirtschaftlichen Druck zu gehen.
Besonders im Pflichtteilsrecht ist die Finanzierung ein echter Gamechanger. Erben lassen Pflichtteilsberechtigte häufig im Unklaren über den tatsächlichen Nachlasswert. Um Immobilien korrekt zu bewerten oder vollständige Auskunft zu erzwingen, sind oft teure Gutachten und langwierige Verfahren nötig. Prozessfinanzierung stellt sicher, dass meine Mandanten diese Schritte gehen können, und zwar ohne eigenes Kostenrisiko.
Prozessfinanzierung ist vor allem dann sinnvoll, wenn Mandanten ihre berechtigten Ansprüche nur deshalb nicht durchsetzen, weil sie die Kosten für Gericht, Anwälte oder notwendige Immobiliengutachten scheuen.