Ich berate und vertrete im Erbrecht mit klarem Fokus: verständlich, strategisch und lösungsorientiert. Mein Anspruch ist es, komplexe Nachlasskonflikte juristisch präzise einzuordnen und zugleich einen Weg zu finden, der wirtschaftlich sinnvoll und menschlich tragfähig ist.
Erbrecht ist selten nur Vermögensrecht – es geht um Verantwortung, Vertrauen und klare Entscheidungen.
Ich bin Rechtsanwalt und Notar sowie Fachanwalt für Erbrecht in Bochum. In meiner anwaltlichen Tätigkeit konzentriere ich mich vollständig auf erbrechtliche Mandate. Diese Spezialisierung ist für mich kein Marketingbegriff, sondern Grundlage guter Beratung: Wer im Erbrecht überzeugend arbeiten will, muss die Rechtsprechung, die wirtschaftlichen Zusammenhänge und die familiären Dynamiken gleichermaßen im Blick haben.
Viele erbrechtliche Mandate beginnen mit Unsicherheit: Was bedeutet ein Testament wirklich? Welche Ansprüche bestehen? Wie lässt sich eine Erbengemeinschaft handlungsfähig machen? Wann lohnt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung – und wann ist eine kluge außergerichtliche Lösung der bessere Weg? Ich lege Wert darauf, diese Fragen früh, klar und realistisch zu beantworten.
Mein besonderer Fokus liegt auf streitigen Nachlassangelegenheiten, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, der Auslegung und Anfechtung letztwilliger Verfügungen, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie auf Fragen der Testamentsvollstreckung und der Nachlassimmobilie.
Aus meiner notariellen Tätigkeit kenne ich zudem die Gestaltungsseite des Erbrechts. Das hilft häufig, Streitpunkte nicht nur formaljuristisch, sondern auch strukturell zu verstehen.
Ich arbeite gern gründlich, direkt und mit einem klaren Blick auf das Ziel. Mandantinnen und Mandanten sollen nicht mit juristischen Floskeln aus einem Gespräch gehen, sondern mit einer belastbaren Einschätzung, einer Strategie und dem Gefühl, verstanden worden zu sein. Wo sich eine Einigung erreichen lässt, verfolge ich diesen Weg konsequent. Wo es nötig ist, vertrete ich Ansprüche ebenso konsequent gerichtlich.
Schwerpunkte
- Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsergänzungsansprüche
- Testamentsauslegung und -anfechtung
- Testamentsvollstreckung
- Erbengemeinschaften und Nachlassauseinandersetzung
- Nachlassimmobilien und Teilungsversteigerung
- Unternehmens- und Vermögensnachfolge
- Erbscheinverfahren und streitige Nachlassverfahren
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- notarielle Gestaltung im erbrechtlichen Umfeld
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Vita
Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management
Wissenschaftliche Leitung des Norddeutschen Erbrechtsforums
Mitglied des Fachanwaltsausschusses Erbrecht der Rechtsanwaltskammer Hamm
Schriftleiter der ZErb – Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis
Dozent an der Deutschen Anwalts- und Notarakademie
Bestellung zum Notar mit Amtssitz in Bochum
Aufsichtsratsmandat bei der Bochumer Wohnstätten Genossenschaft eG; seit 2025 Aufsichtsratsvorsitzender
Ernennung zum Fachanwalt für Erbrecht; seitdem selbstständiger Rechtsanwalt in Bochum
Rechtsanwalt bei Redeker Sellner Dahs, Bonn; Promotion zum Dr. iur.
Zulassung als Rechtsanwalt; anschließend anwaltliche Tätigkeit in Hamm (Westf.)
Studium der Rechtswissenschaften in Bochum
Meine Zusammenarbeit mit der LEGIAL
Ich arbeite gerne mit der LEGIAL zusammen, weil die Zusammenarbeit fachlich anspruchsvoll, vertrauensvoll und verlässlich ist. Gerade im Erbrecht sind die Mandate häufig emotional, wirtschaftlich bedeutsam und rechtlich vielschichtig. Eine gute Einschätzung von Chancen, Risiken und Kosten ist dann entscheidend. Die LEGIAL bringt in diese Fälle eine professionelle Struktur, realistische Bewertung und die Bereitschaft ein, berechtigte Ansprüche auch dann zu ermöglichen, wenn das Kostenrisiko für Mandantinnen und Mandanten sonst zu hoch wäre.
Eine Prozessfinanzierung halte ich vor allem dann für sinnvoll, wenn ein Anspruch rechtlich und wirtschaftlich tragfähig erscheint, der Mandant oder die Mandantin das Kostenrisiko aber nicht allein tragen möchte oder kann. Das betrifft im Erbrecht insbesondere größere Pflichtteilsansprüche, Auskunfts- und Wertermittlungsverfahren, komplexe Nachlassauseinandersetzungen oder Verfahren, in denen Immobilien, Unternehmen oder schwer zu bewertende Nachlassgegenstände eine Rolle spielen.
Richtig eingesetzt schafft Prozessfinanzierung Waffengleichheit. Sie erlaubt es, berechtigte Ansprüche mit der nötigen Sorgfalt zu prüfen und durchzusetzen, ohne dass die Entscheidung allein vom Kostenrisiko abhängt. Voraussetzung bleibt für mich immer eine nüchterne Analyse: Prozessfinanzierung ist kein Selbstzweck, sondern ein Instrument für Fälle, in denen rechtliche Erfolgsaussicht, wirtschaftlicher Nutzen und Mandanteninteresse zusammenpassen.