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Dr. Christopher Riedel, LL.M.
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

Der Schwerpunkt meiner praktischen Tätigkeit liegt seit inzwischen mehr als 25 Jahren im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge unter Einbeziehung gesellschafts-, steuer- und erbrechtlicher Aspekte.

Mehr über mich
Mitherausgeber
der ZErb und des Praxiskommentars ErbStG und BewG
Lehrbeauftragter
Universität Münster, im Master-Studiengang „Erbrecht & Unternehmensnachfolge"
Referent
in der Fachanwalts- und Fachberaterausbildung
Mitherausgeber
der ZErb und des Praxiskommentars ErbStG und BewG
Lehrbeauftragter
Universität Münster, im Master-Studiengang „Erbrecht & Unternehmensnachfolge"
Referent
in der Fachanwalts- und Fachberaterausbildung

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Ich bin seit mehr als 25 Jahren als Rechtsanwalt und als Steuerberater zugelassen und arbeite seit 2014 – nach einigen Stationen in größeren Kanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften – in meiner eigenen Kanzlei in Düsseldorf.

Den Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet die Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf folgenden Themen:

Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen

Viele Mandanten wünschen sich gerade im Zusammenhang mit lebzeitigen Übertragungen eine Gestaltung, die künftige Pflichtteilsansprüche vermeidet. Dabei geht es vielfach noch nicht einmal darum, potenziell Pflichtteilsberechtigte bewusst zu benachteiligen. Im Vordergrund steht vielmehr zumeist die Streitvermeidung und der Schutz der Empfänger lebzeitiger Zuwendungen vor späteren Auseinandersetzungen.

Ich unterstütze meine Mandanten bei der Entwicklung von „pflichtteilsfesten“ oder jedenfalls spätere Ansprüche reduzierenden Übertragungsstrategien sowie bei der entsprechenden Vertragsgestaltung.

Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

Der Pflichtteilsanspruch gewährleistet eine bedarfsunabhängige gesetzlich garantierte Mindestteilhabe der nächsten Angehörigen des Erblassers an seinem Vermögen.

Entscheidend ist vor diesem Hintergrund, dass Bestehen und den Umfang dieser Ansprüche richtig zu beurteilen. Dabei spielen neben vielfältigen zivilrechtlichen Details auch wirtschaftliche Aspekte eine entscheidende Rolle, insbesondere die Bewertung des pflichtteilsrelevanten Vermögens.

Gerade die Bewertung stellt oft einen der Haupt-Streitpunkte in pflichtteilsrechtlichen Auseinandersetzungen dar. Meine Aufgabe besteht daher oftmals darin, im Rahmen von Auseinandersetzungen die Anwendung einer zutreffenden Bewertungsmethode (durch Sachverständige) durchzusetzen und vorliegende Gutachten – auch vor Gericht – zu verteidigen oder ihre Mängel aufzuzeigen.

Gestaltung der Unternehmensnachfolge

Die Regelung der Unternehmensnachfolgen gehört zu einer der schwierigsten Aufgaben, mit denen sich ein erfolgreicher Unternehmer im Laufe seines Lebens konfrontiert sieht. Neben rechtlichen und insbesondere steuerrechtlichen Aspekten spielen hier nicht zuletzt wirtschaftliche, strategische und psychologische Gesichtspunkte eine entscheidende Rolle. Kein Wunder, dass diese Aufgabe von vielen Betroffenen gerne auf die lange Bank geschoben wird.

Wichtig ist vor allem, dass die Nachfolge praktisch funktioniert. Juristische und steuerliche Expertise sind sehr bedeutsam, fehlen sie, kann daran die Unternehmensnachfolge insgesamt scheitern. Bei schwerwiegenden Mängeln des wirtschaftlichen Konzepts aber sind rechtliche und steuerliche Überlegungen oft Makulatur. Denn wenn das Unternehmen nicht richtig geführt oder die Art und Weise der Nachfolge in der Familie nicht goutiert (sondern bekämpft) wird, kann hierdurch die beste Gestaltungsidee konterkariert werden.

Planung tut Not! Ich unterstütze meine Mandanten dabei, ein wirtschaftlich tragfähiges und in der Familie akzeptiertes Nachfolgekonzept zu entwickeln. Dieses bildet die Basis der anschließenden zivil- und gesellschaftsrechtlichen Umsetzung und – nicht zuletzt – der steuerlichen Optimierung.

Gestaltung der Nachfolge im Bereich des Privatvermögens

Mit „warmer Hand“ zu schenken ist – unter vielen Gesichtspunkten – oft sinnvoller als das gesamte Vermögen zu vererben. Richtig (und wichtig) ist aber auch, dass „man sich nicht auszieht, ehe man sich hinlegt“.

Ich berate und unterstütze meine Mandanten, wie der Wunsch, bereits lebzeitig (und steuergünstig) Vermögen zu übertragen mit den eigenen Absicherungsbedürfnissen in Einklang gebracht werden kann. Die Möglichkeiten sind vielfältig: Nießbrauch, Versorgungsleistungen, Widerrufs- und Rückforderungsrechte sind nur einige der Instrumente, mit deren Hilfe sich der Schenker gegen wirtschaftliche Not oder andere unvorhergesehene (und unerwünschte) Entwicklungen absichern kann.

Außerdem gilt es, auch die steuerliche Situation zu optimieren – gerade auch im Hinblick auf Auslandsvermögen (Ferienimmobilien etc.).

Zunehmend rückt auch der Wunsch nach einer sinnvollen Strukturierung des privaten Vermögens in den Vordergrund, beispielsweise mithilfe von Familiengesellschaften, bei deren Errichtung ich meine Mandanten unterstützen.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Ein kluger Mann soll einmal gesagt haben: „Die Erbschaftsteuer ist eine freiwillige Abgabe; ihre Bemessungsgrundlage ist die Dummheit des Erblassers.“ Diese Interpretation mag ein bisschen zu weit gehen; nichtsdestotrotz kann durch sinnvolle Gestaltungen eine maßgebliche Reduzierung sonst drohender Erbschaftsteuerbelastungen erreicht werden.

Seit ich mich mit dem Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht befasse, hat es in Deutschland kein mit dem Grundgesetz vereinbares Erbschaftsteuergesetz gegeben. Nichtsdestotrotz wird die Steuer erhoben und es ist daher wichtig, die Möglichkeiten, die das – jeweils geltende – Gesetz bietet, möglichst optimal zu nutzen. In dem zunehmend unüberschaubaren Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behalte ich für meine Mandanten den Überblick und bin daher in der Lage, maßgeschneiderte, innovative und rechtssichere Gestaltungen zur Reduzierung der Erbschaft- bzw. Schenkungssteuerlast zu entwickeln. Und das nicht nur bei der Übertragung unternehmerischen Vermögens.

Finanzrechtsstreit im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die zutreffende Anwendung der gesetzlichen Vorgaben des ErbStG stellt mitunter auch für die Finanzverwaltung eine Herausforderung dar. Nicht immer entspricht die Steuerfestsetzung tatsächlich dem geltenden Recht.

Dann helfe ich meinen Mandanten, ihr Recht gegenüber dem Fiskus durchzusetzen, sowohl im Veranlagungs- bzw. Einspruchsverfahren als auch vor den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof.

Schwerpunkte

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Pflichtteilsansprüchen
  • Unternehmensnachfolge
  • Nachfolge im Bereich des Privatvermögens

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Vita

seit 2014

Eigene Kanzlei in Düsseldorf – Schwerpunkt: Unternehmens- und Vermögensnachfolge

2010 – 2013

Ernst & Young Essen

Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt lebzeitige Vermögens- und Unternehmensübertragung sowie Steuerrecht

seit 2008

Lehrbeauftragter der Universität Münster im Master-Studiengang „Erbrecht & Unternehmensnachfolge“

2007

Master of Laws (LL.M.) im Rahmen des Postgraduierten-Studienganges „Mergers & Acquisitions“ an der Universität Münster

2006 – 2010

Beiten Burkhardt, Düsseldorf

Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt lebzeitige Vermögens- und Unternehmensübertragung sowie Steuerrecht, außerdem Unternehmenstransaktionen (M&A)

2005

Promotion zum Dr. iur. an der Universität Potsdam, Thema der Dissertation: „Die Bewertung von Gesellschaftsanteilen Pflichtteilsrecht“.

2003 – 2005

Söffing & Partner, Düsseldorf, seit 2004 Partner

Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt lebzeitige Vermögens- und Unternehmensübertragung sowie Steuerrecht

2000 – 2003

Dr. Kerscher und Kollegen, Germersheim

Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Erbrecht, erste Veröffentlichungen

2000

Bestellung zum Steuerberater

1997 – 2000

Arthur Andersen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover

Tätigkeit vor allem in den Bereichen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung

1995 – 1997

Referendariat in Koblenz

1989 – 1994

Jura-Studium in Heidelberg und Freiburg

Meine Zusammenarbeit mit der LEGIAL

Mit der LEGIAL arbeite ich sehr gerne zusammen, weil die Prozessfinanzierung auch denjenigen Mandanten, die das wirtschaftliche Risiko der Durchsetzung ihrer Ansprüche nicht selbst tragen können, die sinnvolle Verfolgung ihrer Rechte ermöglicht.

Dabei ist es von besonderem Wert, dass bereits im Rahmen der Finanzierungsentscheidung eine objektive und realistische Beurteilung der Erfolgsaussichten erfolgt. Ebenso positiv ist es aus der Perspektive des federführenden Anwalts, mit dem Team von LEGIAL kompetente Sparringspartner zur Entwicklung und Umsetzung einer erfolgversprechenden Prozess-Strategie an meiner Seite zu haben.

Online-Termin möglich
Adresse
Dr. Christopher Riedel
Blumenstraße 7
40212 Düsseldorf
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Klagen ohne Kostenrisiko
Birte Anderson, Prozessfinanziererin, Erbrecht
Sabine Latzel, Prozessfinanziererin, Arzthaftungsrecht
Sandra Peters- Fachanwältin für Medizinrecht
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