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Dr. jur. Antje Reinhardt-Gilmour
Fachanwältin für Medizinrecht

Ich vertrete bundesweit Patienten und Familien, die durch ärztliche Behandlungsfehler, Geburtsschäden oder andere schwerwiegende medizinische Fehlbehandlungen geschädigt wurden. Seit mehr als 25 Jahren stehe ich konsequent an der Seite geschädigter Patienten und Unfallopfer und setze deren Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche in komplexen Verfahren durch.

Mehr über mich
über 25 Jahre Erfahrung
in der Vertretung von Patienten und Angehörigen
Vertrauensanwältin
im Beratungsnetz der Medizinrechtsanwälte e.V.
Schwerpunkte
Arzthaftung, Geburtsschäden und schwere Personenschädengen
über 25 Jahre Erfahrung
in der Vertretung von Patienten und Angehörigen
Vertrauensanwältin
im Beratungsnetz der Medizinrechtsanwälte e.V.
Schwerpunkte
Arzthaftung, Geburtsschäden und schwere Personenschädengen
Rechtsanwältin Dr. jur. Antje Reinhardt-Gilmour

Wenn medizinische Fehler das Leben verändern

Ein Behandlungsfehler kann schwerwiegende Folgen haben – für den Patienten selbst, aber auch für seine Familie. Häufig geht es nicht nur um gesundheitliche Beeinträchtigungen, sondern auch um Fragen der weiteren Versorgung, der beruflichen Zukunft und der finanziellen Absicherung.

Seit vielen Jahren vertrete ich ausschließlich Patienten und deren Angehörige, die durch medizinische Fehlbehandlungen geschädigt wurden. Dabei begleite ich Mandanten bundesweit bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und deren Haftpflichtversicherern.

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf Fällen mit besonders gravierenden Folgen. Dazu gehören insbesondere Geburtsschäden, dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen sowie komplexe Arzthaftungsverfahren mit hohem medizinischem und rechtlichem Klärungsbedarf.

Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören:

  • Behandlungsfehler in Kliniken, Arztpraxen und medizinischen Versorgungszentren

  • Geburtshilfliche Fehler mit schweren Folgen für Mutter oder Kind

  • Schwere kindliche Gesundheitsschäden nach Schwangerschaft, Geburt oder Neugeborenenversorgung

  • Fehler in der Gynäkologie, Geburtshilfe und Pränatalmedizin

  • Fehler bei Krebsdiagnostik, Tumorbehandlung und Nachsorge

  • Hygienemängel, Krankenhausinfektionen und infektionsbedingte Folgeschäden

  • Schmerzensgeld und Schadensersatz nach ärztlichen Behandlungsfehler

  • Pflegebedarf, Haushaltsführungsschäden und Verdienstausfall

  • Zukunftsschäden, Rentenansprüche und dauerhafte Versorgungskosten

  • Schwere und schwerste Personenschäden mit lebenslangen Folgen

Die erfolgreiche Durchsetzung arzthaftungsrechtlicher Ansprüche erfordert weit mehr als fundierte juristische Kenntnisse. Entscheidend ist insbesondere das Verständnis komplexer medizinischer Sachverhalte und die Fähigkeit, Behandlungsabläufe kritisch zu analysieren und rechtlich zutreffend zu bewerten. Aus diesem Grund arbeite ich eng mit erfahrenen und hochspezialisierten medizinischen Sachverständigen verschiedener Fachrichtungen zusammen. Jeder Fall wird sorgfältig geprüft und sowohl medizinisch als auch rechtlich umfassend aufgearbeitet.

Ein erheblicher Teil meiner Mandanten sucht erst dann anwaltliche Unterstützung, nachdem eigene Bemühungen oder außergerichtliche Schritte über Rechtsschutzversicherungen, Haftpflichtversicherer oder Patientenberatungsstellen erfolglos geblieben sind. Gerade in medizinisch und rechtlich anspruchsvollen Haftungsfällen zeigt sich jedoch, dass eine frühzeitige spezialisierte Vertretung häufig maßgeblich dafür ist, sämtliche Ansprüche vollständig zu erfassen, Beweisschwierigkeiten zu überwinden und die berechtigten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche konsequent durchzusetzen.

Schwerpunkte

  • Arzthaftung
  • Geburtsschäden
  • schwere Personenschäden

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Vita

seit über 25 Jahren

Bundesweite Vertretung von Patienten und Angehörigen in Arzthaftungsverfahren

seit 2015

Fachanwältin für Verkehrsrecht

2012

Gründung von GILMOUR Rechtsanwälte

seit 2010

Fachanwältin für Medizinrecht

Seit 2008

Ethik-Beraterin in der Medizin

1999–2012

Partnerin einer überregional tätigen Rechtsanwaltskanzlei

1999

Promotion zur Dr. jur. im Medizinrecht

1991–1996

Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Meine Zusammenarbeit mit der LEGIAL

Im Arzthaftungsrecht scheitert die Durchsetzung berechtigter Ansprüche nicht selten an den erheblichen Kostenrisiken eines Verfahrens. Insbesondere die Finanzierung medizinischer Sachverständigengutachten und langwieriger Gerichtsprozesse stellt viele Geschädigte vor erhebliche Herausforderungen. Die Zusammenarbeit mit der LEGIAL eröffnet Mandanten die Möglichkeit, ihre Ansprüche unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation konsequent verfolgen zu können.

Ich schätze an der Zusammenarbeit mit der LEGIAL insbesondere die sorgfältige und fachkundige Prüfung der Verfahren, die transparente Kommunikation sowie das gemeinsame Verständnis dafür, dass die Interessen der geschädigten Patienten stets im Mittelpunkt stehen. Dadurch erhalten Mandanten die notwendige Unterstützung, um ihre Rechte auf Augenhöhe gegenüber Krankenhäusern, Ärzten und Haftpflichtversicherern durchzusetzen.

Gerade bei schweren Personenschäden, Geburtsschäden und komplexen Arzthaftungsverfahren stehen Geschädigte häufig finanzstarken Haftpflichtversicherern, Krankenhausträgern und deren spezialisierten Prozessvertretern gegenüber. Gleichzeitig sind solche Verfahren regelmäßig mit erheblichen Kosten verbunden, insbesondere für medizinische Sachverständigengutachten, Privatgutachten und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen.

Eine Prozessfinanzierung ermöglicht es Betroffenen, berechtigte Ansprüche unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation und ohne eigenes Kostenrisiko durchzusetzen. Sie schafft die notwendige Waffengleichheit gegenüber den oftmals überlegenen Ressourcen der Gegenseite und gewährleistet, dass die Erfolgsaussichten eines Anspruchs nicht von den finanziellen Möglichkeiten des Geschädigten abhängen.

Insbesondere in Verfahren mit existenzieller Bedeutung eröffnet die Prozessfinanzierung den effektiven Zugang zum Recht und gibt den Betroffenen die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadensersatz, Pflegekosten, Verdienstausfall sowie künftige materielle Schäden konsequent und mit der erforderlichen Durchsetzungskraft zu verfolgen.

Rechtsanwältin Dr. jur. Antje Reinhardt-Gilmour

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98693 Ilmenau
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