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Anne Rother, LL.M.
Arzthaftungsrecht, Schwerpunkt: Gynäkologie & Geburtshilfe

Seit 2015 vertrete ich ausschließlich Patient/-innen im Medizin- und Arzthaftungsrecht. Durch meinen Master im Medizinrecht, meine langjährige praktische Erfahrung sowie regelmäßige und umfangreiche medizinische und rechtliche Fortbildungen verfüge ich über eine fundierte medizinrechtliche Expertise, die ich bundesweit mit Leidenschaft für die Rechte geschädigter Patient/-innen einsetze.

Mehr über mich
Autorin
medizinrechtlicher Fachpublikationen
Mitgliedschaften
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein
Fachexpertise
Geburtsschäden (Geburtsverletzungen und Beckenbodenschäden)
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Geburtsschäden (Geburtsverletzungen und Beckenbodenschäden)
Rechtsanwältin Anne Rother

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Ich bin 1985 in Köln geboren. Seit 2015 vertrete ich ausschließlich Patient/-innen im Medizinrecht, insbesondere im Arzthaftungsrecht.

Als Rechtsanwältin bei Lüken & Stebahne Rechtsanwälte für Personenschäden bin ich überwiegend an den Kanzleistandorten Köln und München tätig. Ich vertrete geschädigte Patient/-innen jedoch bundesweit. Eine überdurchschnittliche Reisebereitschaft ist für mich selbstverständlich, denn gerade in komplexen Arzthaftungsverfahren ist der persönliche Kontakt häufig ein wichtiger Bestandteil einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Eine solche wird aber auch durch moderne Kommunikationsmittel ortsunabhängig problemlos ermöglicht.

Durch meine langjährige praktische Tätigkeit, regelmäßige und umfangreiche medizinische sowie rechtliche Fortbildungen und meinen Masterabschluss im Medizinrecht (LL.M.) verfüge ich über besondere Kenntnisse an der Schnittstelle von Medizin und Recht.

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt neben dem allgemeinen Arzthaftungsrecht im Bereich der Gynäkologie und Geburtshilfe. Als Mutter meiner 2002 geborenen Tochter weiß ich aus eigener Erfahrung, welche Bedeutung Schwangerschaft, Geburt und die Gesundheit von Mutter, Frau und Kind für eine Familie haben. Deshalb setze ich mich insbesondere für Frauen ein, die infolge von Pflichtverletzungen während Schwangerschaft und Geburt, im Rahmen der regulären gynäkologischen Vorsorge oder auch im Zusammenhang mit der Behandlung gynäkologischer (Krebs-) Erkrankungen gesundheitliche Schäden erlitten haben.

Mir ist wichtig, komplexe medizinische und rechtliche Zusammenhänge verständlich zu erklären und meine Mandant/-innen während des gesamten Verfahrens persönlich, ehrlich und zuverlässig zu begleiten. Dabei lege ich großen Wert darauf, für jede/n Mandant/-in individuelle Lösungen zu finden – sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch bei der Frage der Finanzierung und Durchsetzung berechtigter Ansprüche.

Mein Ziel ist es, Betroffenen nicht nur zu einer Anerkennung des erlittenen Unrechts und einer angemessenen Entschädigung zu verhelfen, sondern ihnen auch eine Stimme zu geben, ihre Erfahrungen sichtbar zu machen und ihnen mit Entschlossenheit und Empathie zu ihrem Recht zu verhelfen.

Schwerpunkte

  • Arzthaftungsrecht auf Patientenseite
  • Haftungsrecht im Bereich Gynäkologie & Geburtshilfe
  • Geburtsschäden bei Mutter und Kind

Sprachen

  • Deutsch

Vita

seit 2021

Juristin / Rechtsanwältin bei Lüken & Stebahne - Rechtsanwälte für Personenschäden, Köln

2024

Zulassung als Rechtsanwältin

2024

Zweites Juristisches Staatsexamen, LJPA NRW

2022 - 2024

Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Köln mit Stationen bei der Arzthaftungskammer des Landgerichts Aachen, bei der Staatsanwaltschaft Aachen (Behandlungsfehlerverfahren) sowie beim Patientenbeauftragten der Bundesregierung

2021

Erstes Juristisches Staatsexamen, JPA Hessen

2016 – 2020

Studium Rechtswissenschaften, Philipps-Universität Marburg, Schwerpunkt Medizin- und Pharmarecht

2016 – 2018

Masterstudiengang Medizinrecht (LL.M.), Universität Münster

2015 – 2021

Juristin bei Dr. Ziegler & Kollegen Patientenanwälte, Marburg

2011 – 2015

Juristin bei Externe Krankenhaus Akademie GmbH, Köln

2009 – 2011

Juristin bei KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln

2006 – 2009

Diplomstudium Wirtschaftsrecht (Dipl. Wjur. FH), Köln

Meine Zusammenarbeit mit der LEGIAL

Die Zusammenarbeit mit LEGIAL schätze ich besonders wegen der hohen fachlichen Kompetenz, der professionellen, aber gleichzeitig unkomplizierten und sehr vertrauensvollen Zusammenarbeit sowie des gemeinsamen Ziels, geschädigten Menschen den Zugang zum Recht zu ermöglichen.

Darüber hinaus schätze ich den persönlichen Austausch mit den Expertinnen des Arzthaftungsteams sehr. Mit einigen von ihnen arbeite ich bereits seit mehr als zehn Jahren zusammen. Der fachliche Dialog und die gemeinsame Suche nach den bestmöglichen Lösungen für unsere Mandant/-innen stellen für mich einen besonderen Mehrwert dar.

Arzthaftungsverfahren sind häufig medizinisch und rechtlich äußerst komplex. Die Einholung medizinischer Gutachten, umfangreiche Beweisaufnahmen und lange Verfahrensdauern können aufgrund der insbesondere im Geburtsschadensrecht meist hohen Streitwerte erhebliche Kostenrisiken mit sich bringen. Eine Prozessfinanzierung ermöglicht vielen Betroffenen überhaupt erst den Zugang zu ihrem Recht und kann diese zur Durchsetzung ihrer Ansprüche ermutigen.

Mir ist es wichtig, für meine Mandant:innen stets eine individuelle Lösung zur Finanzierung ihres Falles zu finden. Dies gilt nicht nur für gerichtliche Verfahren, sondern bereits im außergerichtlichen Bereich. Deshalb prüfe ich gemeinsam mit den Betroffenen frühzeitig, welcher Weg im Einzelfall die sinnvollste und wirtschaftlich vernünftigste Lösung darstellt. Die Anspruchsdurchsetzung mit der LEGIAL ist dabei eine besonders wertvolle und sinnvolle Möglichkeit.

Rechtsanwältin Anne Rother

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Kanzlei Lüken & Stebahne – Rechtsanwälte für Personenschäden
Universitätsstraße 1
50937 Köln
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