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Portrait von Markus Hartung, Rechtsanwalt und Mediator im Strafrecht und Berufsrecht, LEGAL IMAGE

Markus Hartung

Rechtsanwalt, Mediator
Rechtsgebiete: Anwaltsrecht · Berufsrecht · Strafrecht
Markus Hartung
Neue Schönhauser Straße 13
10178 Berlin
030 84712495

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Vita

Zur Person

Geboren am 26.11.1957 in Düsseldorf, aber aus Versehen, aufgewachsen in Köln, verheiratet, drei Kinder

AUSBILDUNG

Nach dem Abitur (1976)

Ausbildung im öffentlichen Dienst (Landesinspektor für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, zugleich Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NW)

 

STUDIUM

Ab 1981

Jurastudium an der Universität zu Köln und an der FU Berlin

Ab 1986

Referendariat beim Präsidenten des Kammergerichts in Berlin incl. Auslands-Stage in San Francisco

BERUFLICHER WERDEGANG

Ab Mai 1989

Einzelanwalt in Berlin-Kreuzberg

1993

Wechsel zu Rädler Raupach Bezzenberger (wurde in 1995 Oppenhoff & Rädler), dort Partner

Ab 1996

Managing Partner

Ab Juni 1999

Nach dem Merger mit Linklaters zu „Linklaters Oppenhoff & Rädler“ Managing Partner in Deutschland bis Anfang 2008

Seit 2009

Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School

Seit 2010

Direktor des Bucerius Center on the Legal Profession an der Bucerius Law School

SONSTIGES

Seit 2006

Mitglied im Berufsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins (seit 2011 Vorsitzender des Berufsrechtsausschusses); 

Mitglied im Ausschuss „Anwaltliche Berufsethik“ des Deutschen Anwaltvereins

von 2006 bis 2011

Mitglied im Ausschuss „Internationale Sozietäten“ der Bundesrechtsanwaltskammer

VORTRÄGE UND VERÖFFENTLICHUNGEN

www.bucerius-clp.de/personen/profil-markus-hartung.html

FACHLICHE SCHWERPUNKTE

Als Anwalt
Anwaltliches Berufsrecht, Haftungsrecht, Konfliktmanagement incl. Prozessführung, Mediation

Als Unternehmensberater für Anwälte
Strategische Positionierung, Kanzleistruktur (Corporate Governance). Partnerperformance.

Portrait

Wer Markus Hartung im Internet sucht, bekommt ein sehr vielfältiges Bild: Er ist Rechtsanwalt in Berlin, in einer kleinen spezialisierten Kanzlei. Gleichzeitig firmiert er unter The Law Firm Companion und ist als strategischer Berater für Kanzleien unterwegs. Sodann findet man ihn auf der Website der Bucerius Law School, da gibt es ein von ihm geleitetes Institut, das sich mit der Untersuchung des Rechtsmarktes und der Entwicklung von Ausbildungsprogrammen für Anwälte befasst. Und last but not least entdeckt man ihn auf der Homepage des Deutschen Anwaltvereins als Vorsitzenden des Berufsrechtsausschusses. Wie passt das alles zusammen?

Also schön der Reihe nach.

Was wird ein Sohn zweier Juristen? Vielleicht Jurist – aber nicht zwingend Anwalt. Nach dem Abitur weiß Markus Hartung nicht so recht, ob und was er studieren soll. Sein Vater ist als Journalist tätig und rät ihm, zunächst eine Ausbildung im öffentlichen Dienst zu absolvieren. So schlägt Markus Hartung zunächst die Beamtenlaufbahn ein und wird Landesinspektor in der überregionalen Kommunalverwaltung. Zwar ist die Ausbildung schon sehr juralastig, doch reift seine Entscheidung, Jura zu studieren erst durch die Zwangspause des Zivildienstes. Diesen verbringt er in einer Einrichtung für sozial Benachteiligte – ein krasser Gegensatz zu seinem gutbürgerlichen Familienhintergrund. Jetzt möchte Markus Hartung Strafrichter werden und dafür sorgen, dass soziale Ungerechtigkeiten aus der Welt geschafft werden.

Vom Rheinland an die Spree.

Obwohl seine Kollegen und Freunde nicht verstehen, wie man den sicheren und solide bezahlten Beamtenjob freiwillig aufgeben kann, beginnt Hartung 1981 sein Studium der Rechtswissenschaften zunächst in seiner Heimatstadt Köln. Doch schon 1983 zieht es ihn in die Stadt, in der zu dieser Zeit Häuser besetzt werden und ziemlich was los ist: Berlin wird fortan sein Lebensmittelpunkt. Die Zeit an der Uni erinnert Hartung als eine sehr politische. Nach einem exzellenten ersten Examen beginnt ein frustrierendes Referendariat, das immer wieder die Frage aufwirft, ob das den ganzen Studienaufwand eigentlich rechtfertigt. Außerdem dämmert Markus Hartung allmählich, dass sein Ziel, Richter zu werden, trotz guter Examina nur über den Umweg der Staatsanwaltschaft führen und sich dieser Weg sehr lange hinstrecken könnte. Das ist absolut keine Option für ihn. So kommt ihm seine Praxiserfahrung während des Referendariats in einer Berliner Kanzlei gerade recht: Er ist fortan geradezu fasziniert vom Beruf des Anwalts. So beginnt er im Mai 1989 mitten in Kreuzberg als – nach eigenen Aussagen – „linker Anwalt” in einer basisdemokratischen Kanzlei, die ohne jegliche Hierarchie und Struktur auskommt, in der alle Entscheidungen im Kollektiv getroffen werden und in der jeder gleichermaßen zum Putzen und Einkaufen eingeteilt wird. Dort beschäftigt er sich mit der für Kreuzberg typischen Klientel und befasst sich mit Fragen des Arbeitsrechts, Familienrechts, Strafrechts und Sozialrechts. Bearbeitet wird, was auf den Tisch kommt. Die einzige Strategie, die seine Kanzlei damals hat ist: Sie vertritt weder Hausbesitzer noch Arbeitgeber und erst recht keine Kinderschänder.

Für mich gehört ehrenamtlich tätig zu sein einfach dazu, und außerdem ist es unglaublich spannend, das eigene berufspolitische Umfeld mitgestalten zu können.

Berlin in Zeiten der Wende.

Mit dem Mauerfall im Herbst 1989 wächst der immense Bedarf an Westjuristen und die damalige Treuhandanstalt sucht händeringend examinierte Juristen – und bietet unglaubliche Einstiegsgehälter an. Die wirtschaftsberatenden Kanzleien in Berlin brauchen dringend Nachwuchs.
Zunächst lässt sich Anwalt Hartung nicht von den materiellen Reizen der an ihm interessierten Kanzlei Rädler Raupach Bezzenberger locken. Er bleibt bei der sozial ausgerichteten Kanzlei am Kottbusser Damm, wird aber irgendwann doch auf Honorarbasis für die Wirtschaftskanzlei tätig. Nach knapp vier Jahren fehlt ihm aber schließlich die Perspektive in seiner Kreuzberger Kanzlei. Zudem mag er nicht mehr hinnehmen, dass seine Mandanten zwar Geld für alles Mögliche ausgeben – schnelle Autos, elektronische Geräte –, juristischen Rat aber zum Schnäppchenpreis haben wollen. So wechselt er 1993 in die Wirt-schaftskanzlei. Dort macht er eine steile Karriere: Juniorpartner 1994, Partner 1996 in der Sozietät, die inzwischen Oppenhoff & Rädler heißt, 1998 Mitglied im Managementausschuss der Sozietät, zuständig für die EDV, und 1999 alleiniger Managing Partner. Ein solches Amt gab es in einer deutschen Sozietät bisher noch nicht, anders als in englischen oder amerikanischen Kanzleien. Er begleitet die Fusion mit Linklaters und bereitet als German Managing Partner durch seine Strategie in den kommenden Jahren die Basis für den rasanten Aufstieg von Linklaters in Deutschland. Daneben ist er Mitglied im weltweiten Management-Komitee und mitverantwortlich dafür, dass Linklaters zu einer der er-folgreichsten Kanzleien weltweit wird. Hartungs Kommentar zu diesem beachtlichen Erfolg fällt beinahe trocken aus: „Mir fehlt das Enzym ,Nein’ zu sagen – mich reizen einfach neue Herausforderungen.”

Vom höchstdotierten Job zu neuen Aufgaben.

Eine dieser Herausforderungen ist die Frage, wie sich eine Kanzlei positionieren muss, damit sie maximal erfolgreich agieren kann. Ein Thema, das Markus Hartung bis heute fasziniert und mittlerweile drei Viertel seiner Zeit in Anspruch nimmt. Nach drei Amtszeiten als Managing Partner verlässt er Linklaters im Jahr 2009 endgültig, nachdem er in den letzten zwei Jahren als Litigator & Arbitrator in der Kanzlei tätig ist. Gefragt nach der Motivation, einen der wahrscheinlich höchstdotierten Jobs überhaupt aufzugeben, antwortet Anwalt Hartung: „Ich habe dort keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr für mich gesehen und ich wollte nicht nur auf ein Thema spezialisiert sein, was aber als Linklaters Partner erforderlich gewesen wäre.” Doch genau in diesem Satz steckt vermutlich noch viel mehr, das Aufschluss über den Charakter von Markus Hartung gibt: Nicht das Geld reizt ihn, nicht das materielle Überangebot. Er hat sehr breitgefächerte Interessen und möchte selber entscheiden, welchen er nachgeht. Außerdem: Was ihn zunehmend interessiert, ist der wissenschaftliche Diskurs.

Anwälte als Mandanten.

Heute arbeitet Markus Hartung als Strategie- und Managementberater für Anwaltskanzleien und Rechtsabteilungen und bietet seine breitgefächerte Expertise seit 2009 an der Bucerius Law School an.

Mir fehlt das Enzym „Nein” zu sagen – mich reizen einfach neue Herausforderungen

Nach einem Lehrauftrag im Bucerius Leadership Programm hat er die Idee für das, was heute als Bucerius Center on the Legal Profession bekannt ist – ein Think Tank, der sich mit den Veränderungen des Rechtsmarktes befasst und Aus- und Weiterbildungsprogramme für Anwälte entwickelt. Die Law School greift die Idee sofort auf und setzt sie mit der Gründung eines entsprechenden Instituts um. Markus Hartung wird Gründungsdirektor dieses Instituts und treibt den Auf- und Ausbau des Lehr- und Forschungsteils voran. Das Ziel: erster Ansprechpartner zu sein, wenn es um Fragen geht, die den Rechtsmarkt betreffen.

Auch als Berater im Rahmen seiner Firma The Law Firm Companion sind die Hauptthemen seines heutigen Berufsalltags die Struktur und Veränderung des Anwaltsmarktes und die damit verbundenen Folgen für Kanzleien und Rechtsabteilungen.

Internationale Rechtsberatung.

Aber Markus Hartung ist nicht nur wissenschaftlich und strategieberatend tätig – er ist nach wie vor Anwalt und nimmt das ernst. Anders als zu Beginn seiner Anwaltstätigkeit leistet er sich heute den Luxus, sich zu fokussieren: Er befasst sich so gut wie ausschließlich mit dem anwaltlichen Berufsrecht und dem Haftungsrecht. Über diesen Teil seiner Tätigkeit spricht er nicht, außer es geht um Dinge, die öffentlich bekannt sind. Wie im Fall der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die gegen Clifford Chance, eine der größten und bekanntesten Law Firms weltweit, Regressansprüche wegen eines scheinbar unrichtigen Gutachtens geltend machte. In diesem Verfahren vertrat Hartung Clifford Chance. Die BVG hatte sich vor Ausbruch der Finanzkrise auf ein hochriskantes Geschäft mit JP Morgan eingelassen. Nach Ausbruch der Krise verwirklichte sich das Risiko, die BVG wurde vor dem Commercial Court in London von JP Morgan auf Zahlung von gut 200 Mio. USD in Anspruch genommen. Das Pikante lag nun in der Behauptung der BVG, Clifford Chance hätte beide Seiten beraten, also widerstreitende Interessen vertreten. Lauter sehr schwierige Rechtsfragen, die in Deutschland höchstrichterlich noch nicht geklärt sind, und das vor einem englischen Gericht. Markus Hartungs Rolle reichte in diesem Fall vom hochspezialisierten Rechtsberater bis hin zum Fachübersetzer für die Details des Verfahrens. Er agierte als Vertreter der Kanzlei Clifford Chance quasi als deutscher Solicitor für den deutschen Rechtspart. Die Rechtsfragen konnten in dem sehr internationalen Fall mit Verhandlung in London zwar nicht bis in alle Details geklärt werden, doch immerhin verglichen sich die Parteien am Schluss.

Das anwaltliche Berufsrecht nimmt ihn schließlich auch ehrenamtlich gefangen: Seit vielen Jahren ist er Mitglied im Berufsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins, im Jahr 2011 wurde ihm der Vorsitz des Ausschusses übertragen. Warum das auch noch, neben den vielen anderen zeitraubenden Tätigkeiten? „Für mich gehört ehrenamtlich tätig zu sein einfach dazu, und außerdem ist es unglaublich spannend, das eigene berufspolitische Umfeld mitgestalten zu können.“

Musik aus dem Kernspin.

Obwohl Markus Hartung nach eigenen Angaben kein klassischer Familientyp ist, weil er im Verhältnis mehr Zeit für seine Arbeit aufbringt, liegt ihm zum Beispiel die Waldorfsche Schulbildung seiner drei Kinder aus zwei Ehen sehr am Herzen. Viel zu wenig Zeit investiert er seiner Meinung nach hingegen heute noch in seine musikalische Leidenschaft, das Bassspiel. Neben dem Instrument E-Bass, das er als Jugendlicher erlernte, wechselte er als Anwalt – weil ein befreundetes Orchester einen Kontrabassisten brauchte – eben auf jenes Streichinstrument und brachte es sich autodidaktisch bei. Jahrelang war er Mitglied der „Otto-Sinfoniker”, einem Berliner Laienorchester. Doch wie sollte es auch anders sein: Markus Hartung begeistert sich für klassische Musik, wie z.B. seine Lieblingsoper „Don Giovanni” von Mozart, genauso wie ab und zu auch für die monotonen Rhythmen eines Technoliedes. Aber auch Gruppen wie Deep Purple oder der legendäre E-Bassist Jaco Pastorius haben es ihm angetan. Musik kann er sogar den Lauten abgewinnen, denen man bei einer Untersuchung in einem MRT-Gerät ausgesetzt ist.

Aus dem einst links orientierten Anwalt ist heute ein facettenreicher, tiefgründiger, vielfältig interessierter Anwalt, Berater und Wissenschaftler geworden. Markus Hartung lässt nach eigenen Aussagen die Anderen gerne an seinem Wissen teilhaben, er liebt den Austausch und das Netzwerken, begegnet Menschen unvoreingenommen und lebt frei nach dem Motto: „Alles, was du jemandem gibst, bekommst du irgendwann zu 150 Prozent zurück – aber nicht unbedingt von demjenigen, dem du es gegeben hast.”

3 Fragen

Was ist aus Ihrer Sicht das größte Ärgernis im Justizalltag?

Der Staat schätzt seine Justiz nicht, das merkt man an allen Ecken. Dass wir eine häufig ineffektive und so gut wie immer ineffiziente Justiz haben, ist eine Folge der unzureichenden Ausstattung, unter der alle zu leiden haben. Dieser Umstand, zusammen mit falsch verstandener Richterunabhängigkeit, ist oft schwer zu ertragen. Dabei ist eine gut ausgestattete und hochmotivierte Justiz ein echter Standortfaktor! Und für den Rechtsstaat ebenfalls wichtig, nebenbei bemerkt.

Welches ist für Sie das meist ersehnte Gesetz?

Ein Einkommenssteuergesetz, das einfach und gerecht ist, ohne die zahllosen Steuerungselemente, die immer nur abbilden, was eine bestimmte Interessengruppe durchsetzen konnte.

Nennen Sie uns die aus Ihrer Sicht unsinnigste Vorschrift.

Schwer zu sagen, es gibt viele unsinnige Gesetze. Im Steuerrecht wird man leicht fündig, man muss sich nur die verschiedenen Umsatzsteuer-Fallgruppen ansehen, um eine abendliche Runde zu erheitern und zu verblüffen. Unsinnige Gesetze gibt es vermutlich überall da, wo der Gesetzgeber versucht, durch finanzielle Anreize die Welt zu verbessern oder wenigstens aus uns bessere Menschen zu machen. Das klappt erfahrungsgemäß nie.

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