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Portrait von Dr. Bastian Völker, Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, LEGAL IMAGE

Dr. Bastian Völker

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsgebiete: Handels- und Gesellschaftsrecht · Insolvenzrecht
Cornelius Krage
Wall 55 | Sell-Speicher
24103 Kiel
0431 600 53 0

0431 600 53 60

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Vita

ZUR PERSON

Dr. Bastian Völker wurde 1977 in Bremerhaven geboren und ist verheiratet

STUDIUM

1997 bis 2002

Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

2002

Erste Juristische Staatsprüfung im Freiversuch. (Wahlfach: Handels- und Gesellschaftsrecht)

Juni 2003 bis Juni 2005

Referendariate unter anderem Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel bei der Kriminalpolizeistelle Rendsburg und bei der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein

2005

Zweite Juristische Staatsprüfung

BERUFLICHER WERDEGANG

2006 bis heute

Rechtsanwalt in der Kanzlei Cornelius + Krage, Kiel

November 2012

Promotion zum Dr. iur durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Juli 2014

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait

„Einer meiner Hochschullehrer begann seine Vorlesung mit den Worten: ‚Wenn Sie morgens Brötchen kaufen gehen, dann haben Sie schon mal drei Verträge geschlossen.“ Diese Lebensnähe der Rechtswissenschaft, also die Tatsache, dass jedem von uns juristisch relevante Sachverhalte vom frühen Morgen bis zum späten Abend begleiten, ist es, die das Interesse von Bastian Völker für seinen Beruf geweckt hat und ihn immer wieder aufs Neue fasziniert.

Sie ist es somit auch, die, blicken wir ins Jahr 1996 zurück, den jungen Abiturienten Bastian Völker antreibt, sich an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für das juristische Studium einzuschreiben. Eine Entscheidung, die er nie bereut hat. Ganz im Gegenteil: Schon bald wird ihm klar, dass die Rechtsfindung besondere Herausforderungen an das logische Denken stellt. „Auch diese Tatsache macht meinen Beruf so spannend“, bekräftigt er noch heute seine Entscheidung – und der Zuhörer merkt: Dieser Mann liebt sein Handwerk. Bastian Völker stürzt sich also ins Studium, macht in Kiel sein erstes Staatsexamen und nutzt die Zeit, in der er auf einen Referendariatsplatz wartet, um eine Doktorarbeit zu beginnen. Parallel dazu sucht er sich einen Job und findet ihn bei einem Kieler Insolvenzverwalter. „Damals“, so gibt er mit einem Lächeln zu, „hatte ich vom Insolvenzrecht noch keine Ahnung.“

Wenn man freilich engagiert und talentiert genug ist, dann findet man schnell Zugang zu den wichtigen Dingen. So auch Bastian Völker, wenngleich ihm damals noch nicht bewusst ist, dass er soeben die berufliche Aufgabe fürs Leben gefunden hat. Denn zunächst ist die Tätigkeit im Insolvenzrecht nur eine Episode. Es folgen noch Ausbildungsstationen bei der Staatsanwaltschaft und bei der Kriminalpolizei, was er damals als besonders spannend empfindet.

Nach dem zweiten Staatsexamen im Jahr 2006 werden dann die Weichen endgültig gestellt. Bastian Völker liest eine Anzeige der Kieler Kanzlei Cornelius + Krage, die einen Gesellschaftsrechtler für die Schnittstelle zum Insolvenzrecht sucht. „Die Stellenbeschreibung entsprach genau meinem Profil“, erinnert sich Bastian Völker. Und so bewirbt er sich, bekommt nicht zuletzt dank seiner zuvor schon erworbenen Kenntnisse die Stelle und ist seither dort tätig, inzwischen als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. „Ich bin genau an meiner Lieblingsstelle, nämlich als Prozessanwalt, tätig“, betont er. Das bedeutet, dass Bastian Völker insbesondere dann aktiv wird, wenn jene vier Anwälte der Kanzlei, die als Insolvenzverwalter arbeiten, mit einem Anliegen zu ihm kommen, das gerichtlich geklärt werden muss. Dabei geht es in den meisten Fällen um Geschäftsführerhaftung, Kapitalaufbringung und -erhaltung oder auch um Insolvenzanfechtung. Letztere soll Vermögensverschiebungen, die noch kurz vor dem Insolvenzantrag zulasten der Gläubiger vorgenommen wurden, wieder rückgängig machen. Gegenstand ist hier in aller Regel die Anfechtung von Zahlungsströmen, die insbesondere dann möglich ist, wenn ein Gläubiger von den Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners wissen konnte oder musste. Sie ist rückwirkend sogar bis zu einem Zeitraum von zehn Jahren möglich, wobei es sich freilich dabei um absolute Ausnahmefälle handelt; Anfechtungen bis zu zwei oder drei Jahre in die Vergangenheit kommen jedoch immer wieder vor. Bastian Völker räumt ein, dass es mitunter hart ist für einen Gläubiger, wenn er das ihm zustehende Geld dann wieder herausrücken muss. „Aber so ist nun einmal die Rechtslage“, gibt er zu bedenken und erklärt weiter, dass „die übrigen Gläubiger natürlich ein Recht darauf haben, dass der Insolvenzverwalter alle ermittelten Anfechtungsansprüche auch durchsetzt.“

Ich bin genau an meiner Lieblingsstelle, nämlich als Prozessanwalt, tätig.

Einen konkreten Einblick in Bastian Völkers Aufgabengebiet erhält man, wenn er von seinen Fällen erzählt. In einem davon ging es um ein Unternehmen, das in die Insolvenz gegangen war und in diesem Zusammenhang die Betriebstätigkeit bereits eingestellt hatte. Der Eigentümer hat es einem Dritten für 100.000 Euro verkauft. Nun stand das Unternehmen bei seiner Hausbank mit 80.000 Euro in der Kreide. Aufgrund dieser Tatsache wurde vereinbart, dass ein Teil des Kaufpreises unmittelbar an die Bank gezahlt werden sollte. So ist es denn auch geschehen, aber: Bastian Völker hat sich zumindest einen Teil dieser an die Bank gezahlten Summe wieder zurückgeholt und sie in den Topf gelegt, aus dem alle Gläubiger befriedigt werden. Hintergrund ist folgender: Die Bank wusste zum Zeitpunkt, zu dem ihr das Geld zugeflossen ist, dass das Unternehmen praktisch pleite war und sie durch die Zahlung einen Vorteil gegenüber den übrigen Gläubigern erlangt hat. So aber ist ein Rückforderungsanspruch entstanden. In der zweiten Instanz kam es zu einem Vergleich, der immerhin zwei Drittel der 80.000 Euro zuzüglich Zinsen in die Insolvenzmasse fließen ließ.

Diesen Prozess hat Bastian Völker übrigens mithilfe der LEGIAL-Prozesskostenfinanzierung bestritten. Eine solche Finanzierungsweise kommt in Insolvenzfällen insbesondere dann infrage, wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, die dafür notwendigen Kosten aus eigener Tasche aufzubringen und auch die Gläubiger nicht dazu bereit sind, den Prozess selbst zu finanzieren. 

Ein wesentliches Problem ist zu definieren, von welchem Zeitpunkt an genau Zahlungsunfähigkeit bestand.

Aber auch dann, wenn dies möglich wäre, holt sich der Insolvenzverwalter immer wieder einmal einen Prozesskostenfinanzierer mit ins Boot, um das Prozessrisiko abzufangen und die Insolvenzmasse nicht zu schmälern. 

Ein ebenso weites wie schwieriges Feld ist die Geschäftsführerhaftung. Bei Kapitalgesellschaften sieht das Gesetz vor, dass ein Insolvenzantrag innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erfolgen muss. Diese Regelung scheint vielen Geschäftsführern unbekannt zu sein oder wird von ihnen zumindest nicht richtig verstanden. Ein wesentliches Problem ist nämlich, zu definieren, von welchem Zeitpunkt an genau Zahlungsunfähigkeit bestanden hat. Dies muss nicht immer erst dann der Fall sein, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen und kein Cent mehr in der Unternehmenskasse vorhanden ist. Mitunter liegt dieser Zeitpunkt beim Insolvenzantrag bereits Monate, ja Jahre zurück und wurde nur immer wieder durch alle möglichen betrieblichen Manöver übertüncht. Bastian Völkers Aufgabe gleicht auch hier manchmal der eines Sherlock Holmes. Er muss durch akribisches Nachforschen und Schlussfolgerungen feststellen, zu welchem Datum die Insolvenz eingetreten war. Von diesem Zeitpunkt an nämlich ist dann der Geschäftsführer für alle Zahlungen persönlich haftbar, ganz egal, wann der Insolvenzantrag tatsächlich gestellt wurde.

Andersherum berät und unterstützt Bastian Völker natürlich auch Mandanten, die sich insbesondere mit gesellschafts- oder insolvenzrechtlichen Problemen an ihn wenden, beispielsweise wenn sie von einem anderen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen werden.

Neben einigen Gerichtsterminen kann Bastian Völker, der selbst Vorsitzender des Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Ju-Jutsu Verbandes ist, einen Großteil seines täglichen Geschäfts von seinem Arbeitsplatz mit traumhaftem Ausblick auf die Kieler Förde aus erledigen. So wird seine Arbeit genauso von den winkenden Menschen der zahlreichen Kreuzfahrtschiffe als auch von den vielen sanft dahingleitenden Segelbooten begleitet. Als echtes Nordlicht liebt Bastian Völker das Wasser und die beruhigende Wirkung, die von ihm ausgeht. Auch in der relativ knapp bemessenen Freizeit, die es umso intensiver zu nutzen gilt, liebt er jeden Aufenthalt mit seiner Familie in Wassernähe. Diese Liebe teilen sowohl sein 2010 geborener Sohn als auch der braune Labrador Eddie, die beide keine Gelegenheit verstreichen lassen, ins Wasser zu springen oder mit Wasser zu spielen. 

So nutzt er die Wochenenden zusammen mit Frau, Kind und Hund für ausgedehnte Streifzüge durch die Natur, schätzt gesellige Abende im eigenen Garten mit guten Freunden und wirft neben zahlreichen Bällen und Dummys auch gern mal einen Jonglierball in die Luft. Aufenthalte auf Sylt – am liebsten zu Zeiten der Herbststürme – sowie in solchen Orten in Dänemark, die abseits der großen Touristenhochburgen liegen, genießt Bastian Völker mit seiner Familie in vollen Zügen und tankt so Kraft für neue juristisch relevante Sachverhalte in seinem absoluten Lieblingsberuf.

3 Fragen

Was ist aus Ihrer Sicht das größte Ärgernis im Justizalltag?

Ärgerlich ist die mitunter erhebliche Entwertung des Mündlichkeitsprinzips im Zivilprozess, wenn man nach einer manchmal hunderte Kilometer langen Anreise nur kurz zur Stellung der Anträge zusammenkommt und die Sache nicht einmal ansatzweise erörtert wird. Insbesondere mitgereiste Mandanten fühlen sich bei einer solchen Vorgehensweise unnötigerweise nicht hinreichend ernst genommen.

Auch die insbesondere in Anfechtungsprozessen sehr häufig anzutreffende Eröffnung des Gerichts, von der Materie keine Ahnung zu haben, lässt oftmals Schlimmes erahnen. Allerdings sich die meisten Gerichte durchaus bemüht, sich in die Thematik einzuarbeiten.

Geradezu dramatisch sind ersichtlich ergebnisorientierte Entscheidungen, die zum Glück sehr selten vorkommen, aber einem doch immer mal wieder begegnen.

Welches ist für Sie das meist ersehnte Gesetz?

Es gibt derzeit kein Gesetzesvorhaben, dessen Umsetzung ich ernsthaft entgegenfiebere.

Nennen Sie uns die aus Ihrer Sicht unsinnigste Vorschrift.

§ 55 Abs. 4 InsO schafft ein der Insolvenzordnung sonst fremdes Fiskusprivileg, welches die Sanierung notleidender Unternehmen unnötig zulasten der Gläubigergesamtheit erschwert.Auch mit der „heimlichen“ Schaffung des § 28 e Abs. 1 Satz 2 SGB IV, der von vornherein wirkungslos war, hat der Gesetzgeber den Sozialversicherungsträgern, die dadurch zu den angefochtenen Arbeitnehmeranteilen noch hohe Prozesskosten tragen mussten, keinen Gefallen getan.

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