Neue Rechtsfälle mit Schmerzensgeldern bis zu 800.000 Euro
Fehldiagnose – Motoradunfall – Behandlungsfehler – Geburtsschaden
Auch in der Oktober-Ausgabe 2019 des Fachinfo-Magazins Hohe Schmerzensgeldbeträge (HSB) dreht sich alles um spannende Gerichtsentscheidungen mit Schmerzensgeldern zwischen 110.000 Euro und 800.000 Euro.
RiBGH Wolfgang Wellner berichtet über:
- Fehldiagnose:
Meningokokkensepsis aufgrund verspäteter Behandlung - Motorradunfall:
Schweres Polytrauma - Behandlungsfehler:
Intramuskuläre Injektion von Solu-Decortin und Diclofenac - Geburtsschaden:
Schwere Behinderung durch Hirnblutung - Rechtsprechung:
Keine „taggenaue“ Berechnung des Schmerzensgeldes
>> In die Ausgabe 03/2019 des HSB hineinblättern!
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