Prozesskosten: Klagen ohne Risiko

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Wir tragen Ihre Kosten

Mit der LEGIAL müssen Sie sich um Ihre Prozesskosten keine Gedanken machen. Ab der Finanzierungszusage übernehmen wir alle Kosten, die für den Rechtsstreit entstehen.

All Ihre anfallenden Kosten finanzieren wir vor. Darunter fallen:

  • Gebühren für Ihren Anwalt 
  • Vorschüsse für das Gericht
  • Auslagen für Zeugen und Sachverständige
  • Vollstreckungskosten

Im Unterliegensfall übernehmen wir auch die Kosten der Gegenseite:

Unsere Erlösbeteiligung

Sofern Ihr Fall die nötigen Voraussetzungen erfüllt, tragen wir die gesamten Kosten des Prozesses.
Als Gegenleistung wird die LEGIAL an Ihrem Erlös beteiligt: bis 500.000 € mit 30 Prozent, für den 500.000 € übersteigenden Betrag mit 20 Prozent.

 

Die Varianten der Erlösbeteiligung:

1. Sie verlieren den Prozess – wir bezahlen.
Das Gericht war nicht zu überzeugen, die Gegenseite gewinnt. Wir tragen trotzdem sämtliche Prozesskosten – Ihre und die des Anspruchsgegners.

 

2. Das Gericht spricht Ihnen einen Teil zu oder Sie schließen einen Vergleich.
Die Vergleichssumme bzw. der Betrag aus dem teilweise gewonnenen Verfahren wird nach Abzug der Kosten vertragsgemäß aufgeteilt.

 

3. Sie gewinnen den Prozess.
Frei nach Wilhelm Tell: Sie hatten Recht und scheuten keinen Gegner. Letzterer zahlt die gesamten Prozesskosten und erstattet uns die verauslagten Kosten. Der Erlös wird vertragsgemäß aufgeteilt und Sie erhalten 70 bis 80 Prozent der erstrittenen Forderung.

 

4. Außergerichtliche Einigung und Mediation
In manchen Fallkonstellationen sind wir bereits vorgerichtlich eingeschaltet. Kommt es hier zu einer außergerichtlichen Einigung, reduziert sich unsere Erlösbeteiligung auf 20 Prozent.

Besonderheiten gelten auch, wenn der Konflikt im Rahmen eines Mediationsverfahrens gelöst wird. Selbstverständlich finanziert und unterstützt die LEGIAL auch bei alternativen Konfliktlösungen (ADR = Alternative Dispute Resolution). Hier gilt auch unsere verminderte Erlösbeteiligung von 20 Prozent.

Das kostet ein Prozess

Die dargestellte Tabelle zeigt Ihnen die voraussichtlichen Prozesskosten eines Verfahrens, ohne Kosten für eine etwaige Beweisaufnahme (beispielsweise Sachverständigengutachten, Zeugenauslagen, Reisekosten, Abwesenheitsgeld).

Die unterlegene Partei hat normalerweise die gesamten Prozesskosten zu tragen. Die Gesamtkosten können im Einzelfall abweichen.
Daher dient diese Tabelle nur als Anhaltspunkt für Ihr Prozesskostenrisiko.

 

Download Prozesskostentabelle

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