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Gute Gründe für eine Prozessfinanzierung.

  • Sie möchten Ihre Liquidität sichern
    Für zahlungskräftige Anspruchsinhaber – zum Beispiel Unternehmen empfiehlt sich die Prozessfinanzierung besonders. Sie müssen ihre verfügbaren liquiden Mittel nicht in Anwalts- und Gerichtskosten investieren, sondern können sie weiterhin zum Nutzen ihres Unternehmens einsetzen. Im Falle einer Niederlage verhindern Sie so, dass die Solvenz Ihres Unternehmens auf dem Spiel steht.
  • Sie haben geringe finanzielle Ressourcen
    Nicht nur Unternehmen werden von gerichtlichen Auseinandersetzungen in ihrer Existenz bedroht. Gerade weniger finanzstarke Anspruchsinhaber haben durch die Prozessfinanzierung die Möglichkeit, ihre Ansprüche vor Gericht zu bringen, ohne bei einer Niederlage die erdrückende Kostenlast tragen zu müssen.
  • Die Deckungssumme Ihrer Rechtsschutzversicherung ist erschöpft  Für Anspruchsinhaber mit Rechtsschutzversicherung wird die Prozessfinanzierung dann interessant, wenn die im Vertrag festgelegte Deckungssumme bereits durch aufgelaufene Prozesskosten überschritten wurde.
  • Sie suchen eine Alternative zur Prozesskostenhilfe
    Unterliegen Sie als Kläger in einer mit Hilfe von staatlicher Prozesskostenhilfe (PKH) geführten Klage, sind Sie der Kostenforderung des Gegners ausgesetzt. Anders bei der Prozessfinanzierung: Ab der Finanzierungszusage übernimmt LEGIAL das gesamte Risiko, auch die Kosten der Gegenseite. 


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