Entspannt zurücklehnen: Nach der Finanzierungs- zusage zahlen wir, auch wenn Sie verlieren.

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So vermeiden Sie Kostenrisiken.

Neben den weitreichenden Vorteilen möchten wir Sie auf einen Umstand aufmerksam machen, den Sie in Ihre Erwägungen einschliessen sollten: Für den Fall, dass wir - mangels ausreichender Erfolgsaussichten oder wegen fehlender Bonität der Gegenseite - die Finanzierung Ihrer Klage nicht übernehmen können, müssen Sie die bis dahin angefallenen Rechtsanwaltskosten selbst tragen. In der Regel handelt es sich dabei um die Kosten für den Entwurf der Klageschrift.

Mit sehr einfachen Mitteln können Sie unnötigen Aufwand vermeiden und gleichzeitig Ihr Kostenrisiko gering halten:

  • Ihr Anwalt sollte den Fall vorab telefonisch mit uns besprechen. So kann noch vor dem Verfassen der Klageschrift festgestellt werden, ob die Grundvoraussetzungen für eine Finanzierung vorliegen.
  • Wir übernehmen die Finanzierung in der Regel nur für solche Prozesse, deren Erfolgswahrscheinlichkeit sehr hoch ist: Ihr Anwalt sollte daher vom Erfolg Ihrer Klage überzeugt sein.
  • Je gesicherter die Zahlungsfähigkeit des Gegners erscheint, umso eher kann Ihr aussichtsreicher Anspruch von uns finanziert werden. Klären Sie daher im Voraus die Bonität Ihres Klagegegners soweit als möglich ab.


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