Kein Ersatz für die Rechtsschutz-Versicherung, aber eine optimale Ergänzung im Einzelfall.
Rechtsschutzversicherungen und Prozessfinanzierung unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht:
Bitte beachten Sie: Prozessfinanzierung kann im Bereich versicherbarer Risiken eine Rechtsschutzversicherung nicht ersetzen, ist aber die optimale Ergänzung im Einzelfall.