Kein Ersatz für die Rechtsschutz-Versicherung, aber eine optimale Ergänzung im Einzelfall.

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Prozessfinanzierung und Rechtsschutzversicherung.

Rechtsschutzversicherungen und Prozessfinanzierung unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht:

  • Rechtsschutzversicherungen decken nicht alle Anspruchskonstellationen ab. Im Gegensatz dazu kann die LEGIAL AG alle Klageansprüche finanzieren, bei denen eine wirtschaftliche Beteiligung möglich ist.
  • Da LEGIAL einzelfallbezogen entscheidet und finanziert, fallen anders als bei einer Rechtsschutzversicherung keine regelmäßigen Beitragszahlungen an.
  • Bei der Prozessfinanzierung gibt es keine Deckungssumme, die sich im Hinblick auf einen bestimmten Lebenssachverhalt erschöpfen kann.

Bitte beachten Sie: Prozessfinanzierung kann im Bereich versicherbarer Risiken eine Rechtsschutzversicherung nicht ersetzen, ist aber die optimale Ergänzung im Einzelfall.

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