Einfacher, schneller und günstiger als die Prozesskostenhilfe
Die PKH wird häufig irrtümlich als uneingeschränkte Übernahme der Prozesskosten durch den Staat verstanden. Welche finanziellen Gefahren mit der Inanspruchnahme von PKH aber tatsächlich verbunden sind, zeigt folgendes Beispiel:
Sie möchten eine Forderung über 200.000 EUR mit Hilfe von bewilligter PKH einklagen. Nach Ansicht Ihres Rechtsanwaltes haben Sie gute Chancen, den Rechtsstreit zu gewinnen. Trotz der anfänglich als gut eingeschätzten Erfolgsaussichten entscheidet der Richter aber nicht gemäß dem Klageantrag Ihres Anwaltes und Sie verlieren den Prozess.
Als Unterliegender müssen Sie grundsätzlich die Kosten der Gegenseite tragen. Das gilt auch, wenn Ihnen PKH bewilligt wurde. Im Beispielsfall entstehen Ihnen bereits in der ersten Instanz allein für die Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite Kosten in Höhe von mehr als 6.000 EUR.
Lassen Sie hingegen Ihren Prozess finanzieren, wirkt sich ein etwaiges Unterliegen nicht negativ auf Ihre finanziellen Mittel aus, denn: Die LEGIAL AG steht auch dann für die gesamten Kosten des Prozesses ein, wenn dieser verloren geht.
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ARCHITEKTEN- HONORARRECHT