Wir tragen das Kostenrisiko:
Sie zahlen nichts – außer Sie gewinnen.

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Ihre Kostenbeteiligung im Detail.

Unsere Leistungen werden über die Beteiligung am Erlös vergütet. Bei einem vollstreckbaren Erlös von bis zu 500.000 Euro erhält die LEGIAL AG nach Kostenabzug 30 Prozent. Von dem 500.000 Euro übersteigenden Teil des Erlöses bekommen wir 20 Prozent. Es gibt drei Varianten:

  1. Die Niederlage:
    Sie haben Ihr Recht eingefordert und den Versuch unternommen, Ihren Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Die Richter waren nicht zu überzeugen, die Gegenseite gewinnt. Wir tragen sämtliche Prozesskosten.
  2. Der Vergleich oder Teilerfolg:
    Der Vergleichsbetrag bzw. das Zugesprochene aus dem teilweise gewonnenen Verfahren wird nach Kostenabzug vertragsgemäß aufgeteilt. Sie behalten nach Kostenabzug 70 bis 80% des verbleibenden Erlöses.
  3. Der Erfolg:
    Frei nach Wilhelm Tell: Sie hatten Recht und scheuten keinen Gegner. Letzterer zahlt die Prozesskosten, der Erlös wird vertragsgemäß aufgeteilt. Ohne Einsatz eigenen Kapitals erhalten Sie nach Kostenabzug 70 bis 80% der erstrittenen Forderung.

Achtung! Je nach Fall können Sie die Erlösbeteiligung z.B. nach § 4 Abs. 3 EStG oder im Erbrecht nach § 10 V Nr. 3 ErbStG absetzen!

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