Stimmen die Voraussetzungen, finanzieren wir fast alle geldwerten Ansprüche

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Das Problem im Insolvenzrecht

In einem massearmen Verfahren wird ein aussichtsreicher Masseanspruch ermittelt. Dennoch kann die Verfahrenseröffnung scheitern: Der bereits oder voraussichtlich zurückgewiesene PKH-Antrag kann dafür genauso der Grund sein, wie die fehlende Bereitschaft der Gläubiger, die gerichtliche Durchsetzung zu finanzieren. Laut Ordnungsfunktion des Insolvenzrechts sollen jedoch so viele Verfahren wie möglich eröffnet und sämtliche Masseansprüche verfolgt werden.

Beispielfall.

Ein Unternehmen wird insolvent. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft stößt der betraute Insolvenzverwalter in der Buchhaltung auf eine größere Zahlung: Da diese kurz vor Stellung des Insolvenzantrages erfolgt ist, versucht der Verwalter herauszufinden, ob die Zahlung rechtmäßig war. Doch er findet weder eine Rechnung noch sonstige Anhaltspunkte, die belegen, welchen Grund diese Auszahlung hatte. Der frühere Geschäftsführer äußert sich zu dem Vorgang nicht. Draufhin schreibt der Insolvenzverwalter den Empfänger der Zahlung an und bittet um Auskunft - keine Reaktion. Nun möchte bzw. muss der Insolvenzverwalter die Zahlung nach § 134 InsO als unentgeltliche Leistung anfechten, da offenbar keine Gegenleistung vorliegt. Das Problem des Verwalters: Er hat kein Geld in der Insolvenzmasse, um die Prozesskosten zu finanzieren. LEGIAL bietet ihm die Möglichkeit, das Verfahren zu eröffnen.

 

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