Stimmen die Voraussetzungen, finanzieren wir fast alle geldwerten Ansprüche
Ein Patient glaubt, Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers zu sein. Doch ein Prozess im Arzthaftungsrecht bringt oft eine große finanzielle Belastung mit sich - deshalb schreckt der Patient vor einem Prozess zurück. Zusätzlich verunsichert in vielen Fällen das Ergebnis eines bereits eingeholten, gerichtlichen Sachverständigen-Gutachtens.
Beispielfall.
Während der Geburt von K. kommt es zu verschiedenen Komplikationen: Das Neugeborene leidet unter akuter Atemnot und sollte sofort in eine Kinderklinik verlegt werden. Doch der behandelnde Arzt leitet diese Verlegung erst mehrere Stunden später ein. Durch die lange Unterversorgung mit Sauerstoff trägt das Kind schwerste Behinderungen davon. Die Eltern wollen Schmerzensgeld und Schadenersatz für ihr Kind. Eine anwaltliche Beratung ergibt schließlich, dass der Sreitwert bei rund 400.000 Euro liegen wird. Das Kostenrisiko von rund 50.000 Euro über zwei Instanzen können die Eltern aber nicht alleine stemmen. Ihr Anwalt wendet sich deshalb mit einer Finanzierungsanfrage an LEGIAL. Nach umfangreicher Prüfung der Erfolgsaussichten übernimmt das Unternehmen sämtliche Prozesskosten. Nach über fünf Jahren schließen die Parteien einen Vergleich, der auch Schmerzensgeld in Höhe von rund 300.000 Euro für das geschädigte Kind vorsieht.
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Prozessfinanzierung im Arzthaftungsrecht
(Beitrag von Luc Weinmann, Leiter der Prozessfinanzierung der LEGIAL)
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