Stimmen die Voraussetzungen, finanzieren wir fast alle geldwerten Ansprüche

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Das Problem im Architektenhonorarrecht

Ein Architekt erarbeitet Planungsvorschläge für den Bauherrn. Anschließend stellt er diese in Rechnung - doch sein Auftraggeber verweigert die Zahlung. Der Architekt möchte klagen, doch der hohe Streitwert - der im Architektenhonorarrecht schnell auf fünf- oder gar sechsstellige Summen anwachsen kann - und die zusätzlichen Kosten für Sachverständigen-Gutachten schrecken ihn ab. Schließlich benötigt er die liquiden Mittel für die Geschäftstätigkeit und finanzielle Reserven sind einfach nicht vorhanden. 

Beispielfall.

Ein Architekt vereinbart mit einem Bauherren, Planungsvorschläge für ein umfangreiches Bauvorhaben zu erarbeiten. Der Architekt erbringt daraufhin Planungsleistungen im Wert von 1 Mio. Euro. Das Bauvorhaben wird nach den Architektenplänen umgesetzt. Schließlich stellt der Architekt seine Leistungen auch in Rechnun, doch der Bauherr verweigert die Zahlung. Der Architekt klagt seinen Anspruch mit finanzieller Unterstützung von LEGIAL ein.


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