Vermeiden Sie unnötige Kosten - sprechen Sie vorab mit uns über den Fall.
Können wir die Finanzierung - beispielsweise mangels ausreichender Erfolgsaussichten oder fehlender Bonität der Gegenseite - nicht übernehmen, muss ihr Mandant die bis dahin angefallenen Rechtsanwaltskosten selbst tragen. In der Regel handelt es sich dabei um die Kosten für den Entwurf der Klageschrift.
So können Sie unnötigen Aufwand vermeiden und das Kostenrisiko ihres Mandanten gering halten: