Erfüllt Ihr Fall die Finanzierungs-voraussetzungen?

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Die Mindestvoraussetzungen für eine Finanzierung sind:

  • ein Streitwert von mindestens 100.000 Euro,
  • eine überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit,
  • sowie die gesicherte Bonität des Beklagten.

Generell begleiten wir jede Anspruchsdurchsetzung, bei der eine wirtschaftliche Beteiligung am Prozesserfolg möglich ist - zum Beispiel:

Ansprüche aus Kaufverträgen, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, aus dem Marken-, Urheber- Insolvenz- oder Arzthaftungsrecht sowie Ansprüche auf Architektenhonorar.

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