Erfüllt Ihr Fall die Finanzierungs-voraussetzungen?
Generell begleiten wir jede Anspruchsdurchsetzung, bei der eine wirtschaftliche Beteiligung am Prozesserfolg möglich ist - zum Beispiel:
Ansprüche aus Kaufverträgen, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, aus dem Marken-, Urheber- Insolvenz- oder Arzthaftungsrecht sowie Ansprüche auf Architektenhonorar.
SIE HABEN EINEN FALL
FÜR UNS?

ARCHITEKTEN- HONORARRECHT