Wir finanzieren fast alle geldwerten Ansprüche.

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Welche Ansprüche werden finanziert?

Die LEGIAL AG finanziert grundsätzlich alle geeigneten Verfahren mit Gerichtsstand in Deutschland. In Ausnahmefällen werden Ansprüche finanziert, die ein Verfahren mit Gerichtsstand im deutschsprachigen Ausland erfordern.

Insbesondere für folgenden Ansprüche werden die die Prozesskosten übernommen:

  • Erbrechtliche Ansprüche
  • Ansprüche von Insolvenzverwaltern
  • Ansprüche aus Arzthaftung
  • Ansprüche auf Architektenhonorar*
  • Handels- und gesellschaftsrechtliche Ansprüche
  • Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung
  • Ansprüche aus dinglichen Verträgen
  • Ansprüche aus dem Marken- und Urheberrecht
  • Familienrechtliche Ansprüche, z. B. auf Zugewinnausgleich
  • Ansprüche aus Kaufverträgen
  • Haftpflichtansprüche
  • Arbeitsrechtliche Ansprüche
  • Weitere geldwerte Ansprüche

*Bitte beachten Sie:
Im Bereich Baurecht finanziert die LEGIAL vorwiegend honorarrechtliche Ansprüche von Architekten und Ingenieuren. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass sich eine signifikat hohe Anzahl von Ansprüchen in anderen baurechtlichen Konstellationen sowie aus dem Werkvertragsrecht nicht für eine Prozessfinanzierung eignet.

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