Sie haben Fragen zu LEGIAL?
Hier sind die Antworten.
Die intensive Vorprüfung der Rechtsangelegenheit im Hinblick auf ihre Erfolgsaussichten vor Gericht -unter Einbeziehung des unternehmensinternen Risikofilters- erfolgt kostenlos. Voraussetzung dabei ist, dass die Anfrage von einem mit der Sache beauftragten Rechtsanwalt geführt wird. Direkt anfragenden Anspruchsinhabern empfehlen wir daher die vorherige Einbeziehung eines Rechtsanwaltes. Wir sind gerne bei der Suche nach einem Spezialisten behilflich.
Nein. Jeder Anwalt kann sich an uns wenden, um für seinen Mandanten den Weg für eine Prozessfinanzierung zu ebnen. Wenden Sie sich als Mandant an uns, und sind auf der Suche nach einem Anwalt, empfehlen wir Ihnen gerne einen Spezialisten für Ihre Angelegenheit in Ihrer Nähe.
Mandant und Anwalt führen den Prozess ohne einen Hinweis auf die LEGIAL AG. Die Offenlegung der Prozessfinanzierung könnte sich nachteilig auf den Prozess auswirken, wenn z.B. das Gericht unterstellt, der Mandant bediene sich nur deshalb eines Prozessfinanzierers, weil er selbst nicht in ausreichendem Maße an den Prozesserfolg glaubt.
Erscheint der Legial AG die weitere Rechtsverfolgung im Prozessverlauf als nicht aussichtsreich, z.B. aufgrund neuer Tatsachen, geänderter Rechtsprechung oder nachträglicher Illiquidität des Anspruchsgegners, kann sie die Finanzierung beenden. Der Anspruch wird dann auf den Mandanten zurückübertragen. Die bis dahin entstandenen Kosten übernimmt selbstverständlich die Legial AG.
Nein. Vergleichsverhandlungen werden grundsätzlich in Abstimmung mit dem Anspruchsinhaber und seinem Rechtsanwalt geführt. Für Fälle, in denen darüber keine Einigung erzielt werden kann, behält sich die LEGIAL AG vertraglich das Recht vor, die Annahme eines vom Gericht oder der Gegenseite unterbreiteten Vergleichsvorschlages zu begehren. Möchte der Mandant den Prozess alleine weiterführen, hat er die LEGIAL AG so zu stellen, als ob der Vergleich angenommen worden wäre. Der durch die Weiterführung des Prozesses erstrittene, eventuell höhere Betrag, steht dem Mandanten dann alleine zu.
Der Mandant hat die Sicherheit, ab der Finanzierungszusage keine eigenen Mittel in den Prozess investieren zu müssen. Das gilt auch, wenn ein erfolgreich erstrittener Titel beim Gegner nicht realisiert werden kann, (ist er vorsteuerabzugsberechtigt, zahlt er die ggf. anfallende Umsatzsteuer selbst und direkt an Sie als Anwalt).
An dem erfolgreich erstrittenen Betrag ist die LEGIAL AG mit einer Quote beteiligt. Kosten, die nicht von der Gegenseite erstattet werden, z.B. bei einem nur teilweisen Erfolg oder Vergleich, werden vor der quotenmäßigen Teilung aus dem erstrittenen Betrag erstattet.
Die streitige Forderung tritt der Mandant zur Sicherung der vertraglichen Ansprüche an die LEGIAL AG ab.
Die Prozessführung obliegt einzig und alleine dem Vertrauensanwalt des Mandanten. Die LEGIAL AG möchte während des gesamten Prozesses, insbesondere gegenüber dem Gericht und Anspruchsgegner, vollständig im Hintergrund bleiben.