Post vom Gericht – was tun?
Ihre Forderung wurde bereits bei Gericht anhängig gemacht. Hierdurch und vor allem durch die Zwangsvollstreckung entstehen für Sie hohe weitere Kosten.
Setzen Sie sich bitte umgehend wegen eines Lösungsvorschlags mit uns in Verbindung. Am Telefon können wir das weitere Vorgehen besprechen und so die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie vermeiden. Auch in Ihrem Interesse.