Die LEGIAL AG hat eine Inkassoerlaubnis nach dem Rechtsdienst- leistungsgesetz.
In der an mich gerichteten Mahnung verlangt die LEGIAL AG neben dem Rechnungsbetrag auch Inkassogebühren. Darf sie das?
Ja! Die LEGIAL AG ist dazu befugt, weil Sie ein für den Bereich der Inkassodienstleistungen zugelassenes und im Rechtsdienstleistungsregister, www.rechtsdienstleistungsregister.de, unter Az. 371 E - M 1608 eingetragenes Inkassounternehmen ist. Als Inkassodienstleister ist die Gesellschaft für mehrere tausend Auftraggeber tätig. Die ERGO Versicherung AG bzw. die D.A.S. Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz Versicherungs-AG ist z.B. einer dieser Auftraggeber.
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung zur Zahlung der Forderung zzgl. Inkassokosten bekommen, weil Sie trotz Mahnung Ihres Gläubigers Ihre Rechnung nicht beglichen haben. Sie befinden sich also mit Ihrer Zahlung in Verzug. Darüber hat uns Ihr Gläubiger informiert und uns mit der Einziehung seiner Forderung gegen Sie beauftragt. Damit verbunden ist auch die Konsequenz, dass Sie die dadurch verursachten Inkassokosten bezahlen müssen, die Sie nun auf Ihrem Schreiben finden.