Wissenswertes auf einen Blick.

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Forderung

Eine Forderung ist jeder vertragliche Anspruch, den z.B. ein Unternehmen/ der Gläubiger gegenüber einem Dritten /dem Schuldner hat.

Gerichtliches Mahnverfahren

Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren kann, genauso wie mit einem Klageverfahren, ein Vollstreckungstitel gegen den Gegner erwirkt werden. Wesentliches Merkmal des gerichtlichen Mahnverfahrens ist, dass die Parteien hier nicht über die Rechtmäßigkeit eines Anspruchs streiten können und somit die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten deutlich geringer sind als bei einem Klageverfahren.

Gläubiger

Ein Gläubiger ist derjenige, der von einem Schuldner eine Geldleistung zu fordern hat. Bei Kaufverträgen z. B. ist der Verkäufer Gläubiger des Käufers hinsichtlich des Kaufpreises. Verletzt der Schuldner seine Leistungspflicht, können dem Gläubiger neben oder anstelle der Leistung weitere Rechte zustehen (wie Schadensersatz, Rücktritt, etc.).

Inkasso

Als Inkasso bezeichnet man die Einziehung fälliger Forderungen.

Inkassogebühren

Inkassogebühren sind die Kosten, die durch das Inauftraggeben eines externen Inkassodienstleisters oder Anwalts entstehen. Die Inkassogebühren hat der Schuldner zu bezahlen. Wie berechnen sie sich?

Insolvenzverfahren

Bei Zahlungsunfähigkeit und bestehenden Forderungen wird auf Antrag des Schuldners, eines oder mehrerer Gläubiger das Insolvenzverfahren eröffnet. Zweck des Verfahrens ist, festzustellen, wie hoch das verbleibende Vermögen des Schuldners ist und ob eine gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger möglich ist. Das Insolvenzverfahren trägt dazu bei, die wirtschaftliche Existenz möglichst zu erhalten. Zudem ist es auch auf Privatpersonen ausgedehnt worden (sog. Verbraucherinsolvenz).

Konkurs

Bis 31.12.1998 bezeichnete der Konkurs die gerichtlich festgestellte Zahlungsunfähigkeit einer Person oder eines Unternehmens.

Liquidität

Unter Liquidität versteht man die Fähigkeit eines Unternehmens oder einer Person, seinen bzw. ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachkommen zu können.

Mahnbescheid

Der Mahnbescheid kann im sog. vereinfachten Verfahren beim zuständigen Gericht beantragt werden. Er dient als Grundlage für einen Vollstreckungstitel. Die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahnverfahren ohne mündliche Verhandlung durchzuführen, gibt es nur für Geldforderungen. Legt der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, beginnt ein kostenintensiver Zivilprozess wie nach einer Klageerhebung.

Offenbarungseid

Als Offenbarungseid bezeichnete man früher den Eid eines Schuldners, bestimmte Angaben über seine Vermögenssituation nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und korrekt gemacht zu haben.

Seit dem 27. Juni 1970 ist der Offenbarungseid gesetzlich durch die Eidesstattliche Versicherung ersetzt.

Pfändung

Unter einer Pfändung versteht man die staatliche Beschlagnahmung von Gegenständen, um die Forderung eines Gläubigers zu befriedigen. Die Pfändung ist dabei ausschließlich als Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen zu verstehen. Vor einer Pfändung müssen alle Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung erfüllt sein. Vollstreckt werden kann sowohl durch Sachpfändung wie auch durch Forderungspfändung (z. B. Kontenpfändung, Lohnpfändung). Nach jeder Pfändung gilt das Pfändungspfandrecht, das die Verwertung des gepfändeten Gegenstandes erlaubt.

Schuldner

Ein Schuldner ist jemand, der aufgrund einer eingegangenen Verpflichtung (z.B. durch Vertrag) eine Leistung zu erbringen hat. Kommt er dieser Verpflichtung in der vereinbarten Frist nicht nach, gerät er in sog. Verzug.

Schuldnerhilfe/Schuldnerberatung

Schuldnerhilfen sind in der Regel gemeinnützige Vereine, die überschuldete Privatpersonen beraten und unterstützen. Eine Schuldnerberatung umfasst neben den eigentlichen Schuldenproblemen zumeist auch die Beratung auf sozialer Ebene. Zu den Tätigkeiten einer Schuldenhilfe kann beispielsweise die Begleitung des Schuldners zu Bankgesprächen gehören, wo sie als Vermittler wirkt.

Titulierung

Titel steht kurz für Vollstreckungstitel. Der Vollstreckungstitel (vollstreckbarer Titel; Schuldtitel) ist eine öffentliche Urkunde, aus der hervorgeht, dass einer Person oder einem Unternehmen ein Anspruch zusteht. Der Titel ist Voraussetzung für eine ›Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. Erst eine gerichtlich titulierte Forderung erlangt formelle Rechtskraft, sie bestätigt den Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner.

Verzug

Wenn der Schuldner die Forderung nicht rechtzeitig bezahlt, gerät er gegenüber seinem Gläubiger mit der Zahlung in Verzug.

Verzugsschaden

Der finanzielle Schaden, den der Gläubiger durch das Nichtbezahlen der Forderung des Schuldners hat, muss dieser ihm ersetzen. Man spricht hier vom sog. Verzugsschaden. Verzugsschaden können z. B. die Inkassokosten sein.

Zwangsvollstreckung

Hat der Gläubiger im Mahn- oder Klageverfahren einen Vollstreckungstitel (z. B. einen Mahnbescheid oder ein Urteil gegen den Schuldner) erwirkt, kann er die Verwirklichung des Anspruchs durch die Vollstreckungsbehörden in Gang setzen. Geldforderungen vollstreckt der Gerichtsvollzieher, gegebenenfalls durch Pfändung.

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