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Ist die außergerichtliche Beitreibung einer Forderung wider Erwarten nicht erfolgreich, bietet sich als nächster Schritt die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens an. Der gerichtliche Mahnbescheid führt insbesondere bei Forderungen, bei denen der Schuldner seine Zahlungsverpflichtung nicht bestreitet, rasch zu einem vollstreckbaren Titel.
Nur richtig titulierte Forderungen können im Wege der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner durchgesetzt werden und unterliegen nicht der kurzen Verjährung. Eine Forderung, die mit einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid festgestellt worden ist, kann bis zu dreißig Jahre lang durchgesetzt werden.
Machen Sie es sich einfach und plagen Sie sich nicht mit lästigen Mahnantragsformularen! Überlassen Sie das den Profis: Die LEGIAL AG übernimmt für Sie die komplette Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens mit allem, was dazu gehört.
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"NACH DER ERSTEN MAHNUNG HAT MEIN SCHULDNER BEZAHLT."